Loop
Dauntless Banana
- Registriert
- 10. Oktober 2008
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So wie es aussieht, wird die Bundesregierung bald religiöse Beschneidungen erlauben:
http://www.n-tv.de/politik/Bahr-sucht-Platz-im-Patientenrecht-article6730266.html
Bin mal gespannt, ob sie es dann wenigstens so regeln, dass Beschneidungen ohne Betäubung verboten bleiben.
Und, ob sich Jemand findet, der dann dieses Gesetz durch das BVG auf Verfassungsmäßigkeit prüfen lässt. Geht schließlich immer noch um die Abwägung zweier Menschenrechte: Körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit.
Nein, es geht nicht um die Abwägung zweier Menschenrechte, weil das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit ja genauso verletzt wird wie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Hier wollen nur religiöse Fanatiker bestimmen, denen die Rechte von Kindern am A**** vorbeigehen.
Setzt sich das durch, daß es ausdrücklich erlaubt ist, im Namen der Religion und Tradition ist einem wehrlosen Kind machen zu können, was man will, Körperteile abschneiden wie man will, dann wird es nicht nur bei Buben so sein, auch bei Mädchen, man darf Kinder sterben lassen wie Zeugen Jehovas das wollen, und so weiter.
Kinder müssen vor so etwas geschützt werden.
http://www.n-tv.de/politik/Beschneidungen-sind-strafbar-article6589801.html