Kleingewerbe als Kartenlegerin

Schmetterling28

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14. Dezember 2014
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Hallo, ihr Lieben!
Hab da mal ne Frage...Ich bekomme immer mehr Zulauf von Menschen, denen ich die Karten legen soll. Bisher mache ich das umsonst aber mir schwirrt die ganze Zeit die Idee im Kopf, mich damit selbstständig zu machen. Jetzt habe ich von diesem "Kleingewerbe" gelesen, dass für Personen in Betracht kommt, die nicht mal eine "Erstausstattung" brauchen und ihr Gewerbe im "kleinen Rahmen" betreiben wollen.
Kennt sich jmd damit aus?
Zur Zeit habe ich einen Minijob und gehe noch studieren (kann man als Student überhaupt ein Kleingewerbe anmelden????).
Ich wäre total froh über EURE INFOS DAZU :)

Wünsche Euch viel Sonne und Licht, Anni
 
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Hallo, ihr Lieben!
Hab da mal ne Frage...Ich bekomme immer mehr Zulauf von Menschen, denen ich die Karten legen soll. Bisher mache ich das umsonst aber mir schwirrt die ganze Zeit die Idee im Kopf, mich damit selbstständig zu machen. Jetzt habe ich von diesem "Kleingewerbe" gelesen, dass für Personen in Betracht kommt, die nicht mal eine "Erstausstattung" brauchen und ihr Gewerbe im "kleinen Rahmen" betreiben wollen.
Kennt sich jmd damit aus?
Zur Zeit habe ich einen Minijob und gehe noch studieren (kann man als Student überhaupt ein Kleingewerbe anmelden????).
Ich wäre total froh über EURE INFOS DAZU :)

Wünsche Euch viel Sonne und Licht, Anni

Hallo Anni,

in welchem Land denn?
 
ooh...das ist lange her ;) ich hatte es damals unter kleingewerbe. das geht bis zu einer bestimmten umsatzsumme. hatte beim finanzamt nachgefragt oder steuerberater. weiß nicht mehr genau. zumindest kann man telefon, raumanteil ect absetzen.

ich wwürde steuerberater fragen wegen den minijob zzusätzlich. da verhält es sich sicherlich anders je nach einnahmen aus dem Gewerbe. zumindest wenn diese höher wären als der minijob
@Jessey weißt Du da mehr zu dem Thema?
 
Hallo, ihr Lieben!
Hab da mal ne Frage...Ich bekomme immer mehr Zulauf von Menschen, denen ich die Karten legen soll. Bisher mache ich das umsonst aber mir schwirrt die ganze Zeit die Idee im Kopf, mich damit selbstständig zu machen. Jetzt habe ich von diesem "Kleingewerbe" gelesen, dass für Personen in Betracht kommt, die nicht mal eine "Erstausstattung" brauchen und ihr Gewerbe im "kleinen Rahmen" betreiben wollen.
Kennt sich jmd damit aus?
Zur Zeit habe ich einen Minijob und gehe noch studieren (kann man als Student überhaupt ein Kleingewerbe anmelden????).
Ich wäre total froh über EURE INFOS DAZU :)

Wünsche Euch viel Sonne und Licht, Anni

Kleingewerbe (bzw Nebengewerbe) kann jeder anmelden.
Die Frage ist nur, was Du in den Gewerbe Anmeldebogen reischreibst. Ich empfehle mehr Möglichkeiten zu bedenken, als NUR Kartengelege. Jeder Nachtrag kostet nämlich Kohle.
Kleinstgewerbetreibende sind MwSt frei. Der Verdienstrahmen (Gewinn!!) liegt glaube ich bei um die 14.500 / Jahr.
Im Internet findest Du aber echt ne Menge Infos darüber, auch einfach verständlich.

Geh zu Deiner Gemeinde und frag dort bei Gewerbeamt nach, die geben Dir dann auch 2 Broschüren mit. Den Rest musst Du Dich selber mal belesen.
 
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Hallo Schmetterling28,

ein Kleingewerbe anzumelden ist völlig problemlos.

Du gehst auf Dein Gewerbeamt, füllst dort gemeinsam mit dem Sachbearbeiter eine Gewerbeanmeldung aus (hier ist bereits darauf zu achten, dass Du "Kleingewerbe" angibst!).
Verwaltungstechnisch ist das ein geringer Auswand.

Wie bereits hier schon gesagt wurde, ist es ratsam, das Angebot sehr breit anzugeben. Ob Du dann auch in den Feldern tätig wirst, ist letztlich nicht entscheidend.

Das Finanzamt meldet sich dann automatisch bei Dir und wird Dich um das Ausfüllen eines Erfassungsbogens bitten, den Du dann wieder zurücksendest. Sodann wird Dir eine Steuernummer zugeteilt.

Die Höchstgrenze für den Jahresumsatz ist 17.500 Euro.
Anders als hier erwähnt wurde, handelt es sich nicht um den Jahresgewinn, sondern um den Jahresumsatz.
Du wirst zwar eine Buchführung machen, die auch die Ausgaben mit erfassen wird, jedoch zählt als Höchstgrenze dennoch der Umsatz ... ohne jegliche Abzüge für Aufwendungen (Telefon, Büromaterial etc.).

Eine Sonderregelung gibt es für das zweite Jahr nach der Gründung in Bezug auf Umsatzhöhe. Hier kann Dir ein Steuerberater Auskunft geben.
Jedoch wirst Du schnell feststellen dass alles Steuerliche denkbar einfach ist, sodass Du in der Regel keinen Steuerberater für die Steuererklärungen hinzuziehen musst (wenn Du einigermaßen fit bist).

Die Gewerbeanmeldung Kleingewerbe tangiert weder Deinen Status als Studierende, noch hat diese Einfluss auf Deine Tätigkeit innerhalb eines Minijobs.

Also: trau Dich einfach und geh' es an!

Viel Glück dabei!
 
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