der Täter nahm auch keine Rücksicht auf die Menschenrechte des Schwächeren....
darum muss man die Menschenrechte gegenüber des Täters auch verachten und dadurch selber zum Täter (Sprich Menschenrechtsverletzer) werden?
wohin kommen wir, wenn wir unsere Gesellschaftlichen Grundsätze nur für die Gelten lassen die sich nicht an der Gesellschaft vergreiffen, bzw, wenn es um Strafverfolgung geht, auch nur für die jenigen gelten lassen, die nicht unter Verdacht der Verletzung der Gesellschaftlichen Norm stehen?
denn in ein Opfer kann ich mich hineinfühlen....in einen Täter, der einem Unschuldigen/Schwächerem Leid zufügt, nicht......
das ist der Unterschied zwischen uns beiden, ich kann mich in beide Positionen hineindenken