Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
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Ich denke Aladdin hat schon genügend Feedback bekommen, von Usern, die sich eingefühlt haben.

eingefühlt... das klingt irgendwie so, als würde man mit ner Haushaltsfolie an der Hand und mit Schmalz eingeschmiert irgendwo eindringen *urks*

will heissen: vieleicht sollten die User weniger solche Worte wie "eingefühlt" verwenden, sondern einfach mal genau lesen, was der böse onkel Aladdin so schreibt.

Achso und Kinderschänder sind keine Menschen?

eine gefährliche Frage, ein Stolperstein, wieviele werden darüber stolpern?
 
"Kinderschänder können in der Schweiz nun lebenslang verfolgt werden"

für mich heißt das nichts anderes, als das, wenn ich mit 10 Jahren mißbraucht worden bin, ich den Täter mit 30 oder 40 auch noch anzeigen kann und wenn genügend Beweise da sind, dieser Täter dafür zur Rechenschaft gezogen und bestraft wird.

Was mitunter dazu führen kann, dass andere mögliche Opfer vor ihm geschützt werden.

toll und das Gesetz wird mit aller Wahrscheinlichkeit alles besser machen. :rolleyes:

Tolles Thema!
 
Nicht Alles aber Vieles

Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel sind Verbrechen, die auf der ganzen Welt, Teilweise mit drakonischen Strafen verboten sind

diese Gesetze nützen sehr viel, darum gibts auf der Welt ja auch kaum Drogenhandel, Waffenhandel und Menschenhandel :ironie:
 
Nicht Alles aber Vieles

Nein sorry, es macht eben nichts besser, denn es ist ein gesellschaftliches Problem. Wenn jeder wegguckt und nicht hinsieht geschehen solche Dinge.
Wenn Kinder nicht die Liebe erfahren, die sie sollten, dann geschieht es!

Toll, jetzt kann man ihn nach 40 Jahren noch erwischen.
Bis dahin ist genügend geschehen und der Mann kaum noch zu retten.
Eine völlig fehlerhafte Vorgehensweise. Man muss bei den Ursachen anfangen!

Das ändert für mich auch nichts an meiner ursprünglichen Aussage, dass ich dieses Thema hier menschenverachtend finde und daher eine Schließung angebracht wäre. Der Gesetzgeber ob nun hier oder in der Schweiz ist bemüht ein Problem zu regeln, dessen Ursachen an ganz anderer Stelle zu suchen sind. Jeder, der wegguckt, macht sich mitschuldig.
Wie oft kommt es vor, dass Nachbarn angeblich nichts gewußt haben!

Was soll ich hier in diesem Beitrag also noch mein FÜR oder WIDER abstimmen. So ein Schwachsinn!
Das Problem existiert ja weiterhin und lässt sich damit auch nicht lösen.
 
Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel sind Verbrechen, die auf der ganzen Welt, Teilweise mit drakonischen Strafen verboten sind

diese Gesetze nützen sehr viel, darum gibts auf der Welt ja auch kaum Drogenhandel, Waffenhandel und Menschenhandel :ironie:

Guter Ansatz. Es scheint gar so, als ginge es dadurch noch besser. ;)
 
belege?

Fakt ist doch, dass ein Mann mit funktionierendem Trieb auf alles Scharf is, was weiblich ist und die Rundungen in den Richtigen Proportionen am richtigen Ort hat (das betrifft also Frauen zwischen 14 - 70 ;) )... denn dummerweise hat ja die Funktion, die Blut in den SChwellkörper pummt kein Organ mit dem er feststellen kann ob das Mädel/die Frau, die Grund für die erhöhte Pumpaktion ist, nun unter oder über dem SChutzalter ist

Achso, deswegen werden auch schon Säuglinge und Kleinkinder missbraucht. Alles klar!

Und ein Mann, der den Regungen seines Schwellkörpers nachgeht, ohne vorher nachzudenken, ob das, was der Schwellkörper gerne möchte, überhaupt von der anderen Person erwünscht ist, dieser Mann ist gefährlich für die Gesellschaft und die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden.
 
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Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel sind Verbrechen, die auf der ganzen Welt, Teilweise mit drakonischen Strafen verboten sind

diese Gesetze nützen sehr viel, darum gibts auf der Welt ja auch kaum Drogenhandel, Waffenhandel und Menschenhandel :ironie:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“; vgl. dazu den überlieferten Grundsatz Nulla poena sine lege, also: Keine Strafe ohne Gesetz.

Ganz egal ob sich dann Einige über das Gesetz hinwegsetzen, es ist und bleibt eine Strafbare Handlung und wird bei Beweis auch geahndet.
 
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