JimmyVoice
Sehr aktives Mitglied
Im Eingangspost ging es es um verurteilte Kinderschänder. Da diese also bereits verurteilt sind, können sie ja nicht als Täter "hingestellt" werden (also nur potenziell), sondern die Tat wurde ja bereits festgestellt. Und um diese Täter geht es hier.
LG
Urajup
Nein, es geht im Eingangsthread nicht um verurteilte Täter, lies die Meldung beim Link doch mal richtig. Es geht darum, das Mißbrauch nicht verjährt und man nach vielen Jahren noch verurteilt werden kann, wenn man bis dato noch nicht verurteilt wurde...MENNO!!!!
Du hast den ganzen Thread doch gar nicht gelesen!