Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Im Eingangspost ging es es um verurteilte Kinderschänder. Da diese also bereits verurteilt sind, können sie ja nicht als Täter "hingestellt" werden (also nur potenziell), sondern die Tat wurde ja bereits festgestellt. Und um diese Täter geht es hier.


LG
Urajup

Nein, es geht im Eingangsthread nicht um verurteilte Täter, lies die Meldung beim Link doch mal richtig. Es geht darum, das Mißbrauch nicht verjährt und man nach vielen Jahren noch verurteilt werden kann, wenn man bis dato noch nicht verurteilt wurde...MENNO!!!!

Du hast den ganzen Thread doch gar nicht gelesen!
 
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Nein, es geht im Eingangsthread nicht um verurteilte Täter, lies die Meldung beim Link doch mal richtig. Es geht darum, das Mißbrauch nicht verjährt und man nach vielen Jahren noch verurteilt werden kann, wenn man bis dato noch nicht verurteilt wurde...MENNO!!!!

Du hast den ganzen Thread doch gar nicht gelesen!

Genau, dass man verurteilt werden kann, wenn man Täter ist, auch noch nach Jahren
 
Nein, es geht im Eingangsthread nicht um verurteilte Täter, lies die Meldung beim Link doch mal richtig. Es geht darum, das Mißbrauch nicht verjährt und man nach vielen Jahren noch verurteilt werden kann, wenn man bis dato noch nicht verurteilt wurde...MENNO!!!!

Du hast den ganzen Thread doch gar nicht gelesen!

Gut, selbst wenn es so ist, wie du schreibst, Jimmy, warum um Gottes Willen soll denn Missbrauch verjähren? Ist doch gar nicht einzúsehen, dass ein potenzieller Kinderf....davonkommen soll. Ob er es dann ist oder nicht, wird das Gericht zu klären haben. Aber diese Leute "davonkommen lassen", ohne Klärung des Tatbestandes??.....Nö.


LG
Urajup
 
Genau, dass man verurteilt werden kann, wenn man Täter ist, auch noch nach Jahren

ähm... sind hier eigentlich alle im Netz "Angeklagt und schon Verurteilt" gefangen

Herrgott noch mal, sind wir denn schon so barbarisch geworden? was ist das nächste? Veruruteilung ohne Anklage?
 
Gut, selbst wenn es so ist, wie du schreibst, Jimmy, warum um Gottes Willen soll denn Missbrauch verjähren?

wie will man nach 30 Jahren einen Missbrauch belegen/wiederlegen

da wirds dann zu einem Fall blosser Aussagen/Indizien und ob da dann noch gerechtigkeit gesprochen werden kann, wage ich zu bezweifeln
 
Gut, selbst wenn es so ist, wie du schreibst, Jimmy, warum um Gottes Willen soll denn Missbrauch verjähren? Ist doch gar nicht einzúsehen, dass ein potenzieller Kinderf....davonkommen soll. Ob er es dann ist oder nicht, wird das Gericht zu klären haben. Aber diese Leute "davonkommen lassen", ohne Klärung des Tatbestandes??.....Nö.


LG
Urajup

Bisher gibt es halt Verjährungsfristen und in der Schweiz demnächst wohl nicht. Ich hab nichts dagegen, dass man dies nicht verjähren lässt, ich hab was dagegen, dass man Pädophile gleich als Kindesmißbraucher bezichtet. Ich hab was gegen Pauschalisierung
 
ähm... sind hier eigentlich alle im Netz "Angeklagt und schon Verurteilt" gefangen

Herrgott noch mal, sind wir denn schon so barbarisch geworden? was ist das nächste? Veruruteilung ohne Anklage?

Seufz. Ich habe 'Täter' geschrieben, die verurteilt werden. Nicht 'Verdächtige'
 
wie will man nach 30 Jahren einen Missbrauch belegen/wiederlegen

da wirds dann zu einem Fall blosser Aussagen/Indizien und ob da dann noch gerechtigkeit gesprochen werden kann, wage ich zu bezweifeln


Es müssen doch nicht gleich 30 Jahre sein! Die meisten Anzeigen erfolgen, wenn das Opfer Großjährig geworden ist und sich vom Täter abgrenzen konnte....:rolleyes:

PS: Was echauffierst du dich heute so?:confused:

Wo bleibt das gesunde Rechtsgefühl für das für das vielleicht jahrelang durchs Matyrium gegangene Opfer? Und ich meine hier auch nicht explizit weibliche Opfer, denn es gibt auch genug Jungen, die von ihrem Peiniger über lange Jahre missbraucht wurden.....


LG
Urajup
 
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Bei mir taucht da eine ganz andere Frage auf wenn es um den Begriff Kinderschänder geht,der sich ja von einem "herkömmlichen" Vergewaltiger darinn unterscheidet daß der Kinderschänder ein Kind vergewaltigt.
Also frage ich jetzt mal im Sinne von Grönemeyer,der ja frug "wann ist ein Mann ein Mann?" wie lange ist ein Kind ein Kind-oder wann ist ein Kind kein Kind mehr?
Der Stichtag (sorry,Stichtag sollte kein zynisches Wortspiel sein) des 18. Geburtstages kann es ja nicht sein,das mit dem 18. Geburtstag ein Kind wirklich zum Erwachsenen wird.
Gut,das Gesetz benennt den 18.Geburtstag als den Tag des erwachsen werdens,aber gehts hier nicht eher um Moral?
Also,ab wann ist ein Kind kein Kind mehr? Und ab wann ist dann der Vergewaltiger kein Kinderschänder mehr,sondern "nur" noch ein herkömmlicher Vergwaltiger?
Ich hoffe ich belaste mit meiner Frage nicht zu sehr so manchen Bildzeitungshorizont:D
 
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