Doch ich habe schon darauf geantwortet. Siehe drei Posts darunter:
Aber du hast das Thema nicht weiter kommentiert. Wurde der Hinweis wieder gelöscht, den du bekommen solltest?
Wo liegt denn der Beweis für deine vermeintliche Kompetenz? Ohne Beweis ist deine positive Selbsteinschätzung eine aus der Luft gegriffen Behauptung. Die Beweislast liegt üblicherweise beim Kläger. Du hast gesagt: ich wäre inkompetent, weil ich an Beeinflussungen des Diesseits aus dem Jenseits...
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