Och, mich interessiert die Gesetzeslage diesbezüglich nicht, weil ich selbst keine Beweise einfordere noch brauche und auch nüscht anbiete.
Die Gesetzeslage zum Schutz des Patienten allerdings bedarf einer Nachbesserung. Es kann nämlich nicht sein, dass der Patient über mehr Fachwissen als der Behandler verfügen muss, um z.B. Pfusch oder Fehlbehandlung zu belegen. Und noch weniger, das jene Menschen, die fehlerhaft arbeiten, es weiterhin dürfen.
Aber das wäre ein Thema, das das gesamte Gebiet der Heilberufe betrifft. Und führt hier zu weit.