nasruddin
Sehr aktives Mitglied
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@nasruddin: Dann lies einmal folgendes Zitat:
Quelle: http://www.dgam.de/html/geistheilen.html
In Deutschland läuft man Gefahr, angeklagt und verurteilt zu werden, wenn man heilerisch tätig wird und nicht gleichzeitig klarstellt, dass man keinen heilkundlichen Beistand leistet.
Sorry, ich lebe hier - und ich muss mich damit auseinandersetzen, was ich darf und was nicht. Da ich dies bereits getan habe, kannst Du mir nichts vom Pferd erzählen, nur weil Du glaubst, etwas sei so, wie Du es Dir nun vorstellst.....
Nun. Ich stelle mir dieses und jenes vor.
Angeklagt zu werden, das kann jedem passieren. Ohne Grund.
Auch will ich Dir von keinem Pferd was erzählen, denn aus der Website, die Du mir zukommen hast lassen:
Wir gehen davon aus, dass mehrere Heilpraktikerverbände Verfahren anstreben werden, um zu verhindern, dass sich Heiler als freier Begriff durchsetzen kann. Die Verbände werden hierbei nicht nur mit dem Verbraucherschutz argumentieren, sondern hier geht es dann zusätzlich um wettbewerbsrechtliche Probleme.
Hier geht es um Futterneid.
und dies:
Das Urteil besagte:
* Das Heilpraktikergesetz darf auf das geistige Heilen nicht angewendet werden.
* Die Behörden müssen eine andere Form der Zulassung bzw. Erlaubnis und Kontrolle finden.
Es geht um "geistiges Heilen" und nicht der "praktischen Heilung", wenn wir schon bei Wortspielereien sind.
Und das:
Sehr klar und eindeutig ist die Situation nach unserer Ansicht für all diejenigen, die
* sich Geistheiler/innen oder spirituelle Heiler/innen oder z.B. Engel-heiler/inn usw. nennen
* mit immer der gleichen Form heilen
* keine Gespräche über die Leiden oder Krankheiten führen
* keine Werbung mit Heilversprechen oder dergleichen machen
* heilende Arbeit nicht mit anderen Angeboten vermischen
Gehört der/die SchamanIn in die obgenannte Kategorie oder nicht.
Wenn ja, kommt dies zum Zuge:
Unklar ist die Situation für diejenigen, die andere Formen der Berufsbezeichnung haben wollen bzw. die auch anders arbeiten. Das am intensivsten diskutierte Anwendungsbeispiel ist Reiki:
Wie definieren sich die SchamanInnen in Deutschland bzw. in der EU ?
Wir Schweizerlä sind ja draussen ...
Gruss
PS: Ich habe seit 17 Jahren einen guten Anwalt ... Habe aber schon vor 25 Jahren gegen den Staat bzw. einzelner Individuuen davon gewonnen ...