Huna

es ist ja auch eine rechtliche Frage (zumindest in Deutschland und wahrscheinlich auch in Österreich und der Schweiz). Wenn ein schamanisierender Mensch sagt, dass sein Wirken einen Arzt überflüssig macht, dann bekommt er ganz arge Probleme.
Ein Schamane darf keinen Arzt ersetzen, er darf auch keinen Psychologen oder Heilpraktiker ersetzen. Heilung auf geistiger Ebene (wenn er betont, dass er die Selbstheilungskräfte des Klienten anregt) darf er anbieten, weil sich sowieso kaum jemand in unserem Kulturkreis etwas darunter vorstellen kann, doch er muss dabei IMMER BETONEN, dass er nicht heilen kann....
Was glaubst Du würde passieren, wenn ein schamanisierender Mensch in diesen drei Ländern etwas anderes behaupten würde??? Ich denke, er würde einige rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Fakt ist: er darf es nicht - und deswegen bietet er "nur" geistige Dienstleistungen an.....daran glauben Materialistisch-Geprägte Menschen eh nur bedingt und deswegen sehen sie es auch nicht als Gefahr an...
 
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es ist ja auch eine rechtliche Frage (zumindest in Deutschland und wahrscheinlich auch in Österreich und der Schweiz). Wenn ein schamanisierender Mensch sagt, dass sein Wirken einen Arzt überflüssig macht, dann bekommt er ganz arge Probleme.

Richtig. Das aus der Erfahrungsgrundlage aus der Vergangenheit.
Wo wohl einige SchamanInnen ( es müssten nicht viele sein, eine/-r reicht um die Ganzheit zu beschmutzen ) dies so gesagt haben und hatten dann keinen Erfolg bei ihrem Klienten!

Der/die SchamanIn wird für das Resultat seines Wirkens oder ( verHinderns ) verantwortlich gemacht.
Die Bereitschaft dieses Risiko zu tragen, muss man sich bewusst machen.
Es ist also auch hier, die Gesellschaft, die die Anforderungen bzw. den Rahmen und dessen Eckdaten stellt...
Ob diese Anforderungen aufgeschrieben, gesagt oder gedacht sind, spielt dabei unwesentliche Rolle.

Ein Schamane darf keinen Arzt ersetzen, er darf auch keinen Psychologen oder Heilpraktiker ersetzen.

Richtig. Keine Disziplin ( erfordert ihre eigenen "Experten" ) kann einfach so, die andere ersetzen. Aber ergänzen.
Ein/-e SchamanIn wird es als eine erfreuliche Ergänzung ihres Wirkens betrachten, wenn diese durch die PsychologInnen oder auch MedizinerInnen "mitgetragen" wird. Was immer mehr auch gemacht wird.

Im Vordergrund steht eben das Individuum, dessen Ganzheit "wieder hergestellt" werden soll und nicht die Befriedigung der Materiellen oder Geistigen wünsche der *Experten"...

Heilung auf geistiger Ebene (wenn er betont, dass er die Selbstheilungskräfte des Klienten anregt) darf er anbieten, weil sich sowieso kaum jemand in unserem Kulturkreis etwas darunter vorstellen kann, doch er muss dabei IMMER BETONEN, dass er nicht heilen kann....

Warum kann keine Heilung angeboten werden. Das ist nicht verboten.
Verboten ist, die Freiheit des Klienten so einzuengen, dass diese/-r für sein Wohlbefinden keine andere Stellen ( Experten ) aufsucht.

Auch ein Arzte darf keinem seiner Patienten verbieten oder anraten, den Rat eines anderen Arztes aufzusuchen. Normalerweise empfiehlt soger ein Arzt, den Besuch eines anderen Kollegen, um dessen Rat zu hören.

Was glaubst Du würde passieren, wenn ein schamanisierender Mensch in diesen drei Ländern etwas anderes behaupten würde???

In der Schweiz ist der/die "HeilerIn" rechtlich geschützt.

Ich denke, er würde einige rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Fakt ist: er darf es nicht - und deswegen bietet er "nur" geistige Dienstleistungen an.....daran glauben Materialistisch-Geprägte Menschen eh nur bedingt und deswegen sehen sie es auch nicht als Gefahr an..

Obwohl gerade die "geistigen Dienstleistungen" eine besondere Gefahr bedeuten.

Es ist wie in der Chemie.

Dort wo es nicht stinkt, dort kann die Gefahr am grössten sein.

Gruss
 
Doch, ist es - zumindest in Deutschland. Man darf die Selbstheilungskräfte anregen, aber als Nicht-Mediziner darf man nicht heilen, sonst bekommt man echt Ärger.

Also, das muss ich zuerst mal verdauuen.

Wäre daran interessiert zu lernen, woraus sich dieser "Ärger" zusammensetzt.

Denn folgendes entspricht nicht Deiner Aussage:

Rechtliches / Rechtslage für Heiler in Deutschland

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.

Also, da steht doch dem Heiler nichts im Wege???

und Weiter

Der Heiler ist dafür verantwortlich,

dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.

Der Heiler ist kein Arzt. Das ist doch OK so.

Ich glaube, das wurde bisher nicht beachtet und ist der springende Punkt.

Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit
Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in
Deutschland geltendem Recht in jedem Falle
eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche
Approbation
notwendig.

Und das ist ja beim SchamanIsieren der Fall.

Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker oder vom Klienten stammt.

Der Klient ( ich spreche nicht von einem Patienten ) kommt wegen eines Krankeitbefalls. Er fühlt sich unwohl. Die Diagnose; es besteht ein "Seelenverlust", Du hast da ein Teufelchen im Ohr, Deine Kopfschmerzen sind wegen dies oder das... geht nicht.
Dazu wird auch eine SchamanIn nicht ihre Zeit vergeuden.
Er oder Sie wird die Krankheit "heilen", wenn sie dazu die Fähigkeit hat.
Sonst wird sie den Klienten weiterschicken, an jemanden, der diese Krankheit heilen kann.

Der/die SchamenIn braucht keine Diagnose um Heilen zu können. Es reicht, wenn der/die KlientIn mit der Selbstdiagnose "ich habe eine Krankheit. Bitte heile mich" kommt.

Das wars'

Gruss
PS: Auszüge aus: Quelle: Die Seite des Dachverbandes für Gesitiges Heilen DGH-eV www.dgh-ev.de
 
Also, da steht doch dem Heiler nichts im Wege???
Lies Dein Zitat noch einmal genau: ein Geistheiler darf die Selbstheilungskräfte des Klienten aktivieren. Er darf weder Diagnosen stellen noch darf er dieselbe Heilkunst wie Ärzte oder Heilpraktiker anwenden.

Das heisst, wenn ein schamanisch-Praktizierender bei seinem Klienten einen Leberschaden sieht, darf er sich nur vorsichtig ausdrücken, indem er sagt: "lassen Sie doch evtl. auch einmal ihre Leber (beim Arzt) checken" und er darf nicht sagen: "Sie haben da ein Leberproblem!".

Er oder Sie wird die Krankheit "heilen", wenn sie dazu die Fähigkeit hat.
Und genau das darf er nicht - zumindest darf er das nicht sagen. Er darf nur sagen, dass er die Selbstheilungskräfte aktiviert. Was objektiv gesehen ja auch geschieht, dennoch muss man sehr vorsichtig mit den Formulierungen sein....
 
Lies Dein Zitat noch einmal genau: ein Geistheiler darf die Selbstheilungskräfte des Klienten aktivieren. Er darf weder Diagnosen stellen noch darf er dieselbe Heilkunst wie Ärzte oder Heilpraktiker anwenden.

Aber heilen, dass kann er.

Das heisst, wenn ein schamanisch-Praktizierender bei seinem Klienten einen Leberschaden sieht, darf er sich nur vorsichtig ausdrücken, indem er sagt: "lassen Sie doch evtl. auch einmal ihre Leber (beim Arzt) checken" und er darf nicht sagen: "Sie haben da ein Leberproblem!".

Ich würde mich auch wundern, wenn ein Schamane den Leberschaden beheben könnte.

Aber er kann sagen:

Das kann ich nicht heilen. Gehen Sie bitte sofort zum Arzt und lassen Sie sich ihre Leber begutachten.

Und genau das darf er nicht - zumindest darf er das nicht sagen. Er darf nur sagen, dass er die Selbstheilungskräfte aktiviert. Was objektiv gesehen ja auch geschieht, dennoch muss man sehr vorsichtig mit den Formulierungen sein ....

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Du Dich zu sehr an den Formalismen aufhängst.

Auch ist es nicht immer Klug, jemandem die Wahrheit direkt ins Gesicht zu platschen. Es braucht zumeist eine gewisse Zeit ( inkubationszeit ) , bis jemand sich mit etwas abfinden kann, das sich nicht mehr korrigieren lässt.
Die Auflehnung kommt immer zuerst und das, weil die Hoffnung schwindet.
Doch die Hoffnung selbst kann seine besondere Heilwirkung entfalten.

Ein Diagnose für einen "Leberschaden" wäre z.Bsp. Leberzirrhose.
Und da ist doch ein Unterschied in der Ausdrucksweise.
Oder nicht?

Darum.
Wie gesagt.
Lass doch die Diagnose selbst Diagnose sein.
Und deren Heilung den Medizinern.

Ein/e SchamanIn macht vielleicht eine Anamnese.
Doch anstatt sich mit der Diagnostik rumzuschlagen, wird er/sie das "Übel" geradlinig und direkt an der Wurzel packen ...
Da ist die Wirkung am effektivsten.

Und da heisst die Devise: "Reden ist Silber. Schweigen ist Gold."

Gruss
 
Aber heilen, dass kann er.
Selbst, wenn er es kann. Er darf das nicht sagen, dass er es kann. Denn offiziell darf er es gar nicht.
Er darf nur die Selbstheilungskräfte anregen.
Genau DAS steht in dem von Dir selbst zitierten Text....

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Du Dich zu sehr an den Formalismen aufhängst.
Das muss man in Deutschland leider tun, wenn man geistheilerisch tätig ist - ich hab nämlich keinen Bock auf rechtliche Scherereien.... :rolleyes:

Auch ist es nicht immer Klug, jemandem die Wahrheit direkt ins Gesicht zu platschen. Es braucht zumeist eine gewisse Zeit ( inkubationszeit ) , bis jemand sich mit etwas abfinden kann, das sich nicht mehr korrigieren lässt.
Wer sagt denn, dass sich ein Schaden nicht mehr korrigieren lässt??? Das hängt doch ganz vom Schaden ab.....
 
@ahorn

Selbst, wenn er es kann. Er darf das nicht sagen, dass er es kann. Denn offiziell darf er es gar nicht.

Also gut.
Lesen wir es nochmals nach.

..., dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.

Es steht dreimal etwas von Heilen drin.

Heiler.
geistiges Heilens
Heillpraxis.

Die Funktion des Heilers ist: Heilen.
Das geistige Heilen ist: Heilen.
Die Heilpraxis ist zum: Heilen da.

Solange Du keine Diagnose erstellst kannst Du Deine HeilerInnen-Tätigkeit ausüben und natürlich Heilen.

Aber ein Heils-Versprechen ( Erfolgsgarantie ) darfst auch Du, genausowenig wie der Arzt geben. Das wäre zu viel des Guten.
Du kannst über Deine bisherigen Heilserfolge ruhig sprechen.
In der Wirtschaft gilt ja die Devise: "Tue Gutes und rede darüber."

Galsan z.Bsp. sagt von sich, dass er recht gut Kopfschmerzen heilen kann. Eine Beschreibung seiner Fähigkeit.
Ist das jetzt verboten ?

Gruss
 
Hallo,
Galsan z.Bsp. sagt von sich, dass er recht gut Kopfschmerzen heilen kann. Eine Beschreibung seiner Fähigkeit.
Ist das jetzt verboten ?
ja, es ist verboten.

Auszug aus dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) mom 17. Februar 1939. (RGBl. I S. 251)

§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Geistiges Heilen im Sinn geistig-spiritueller Heilbehandlungen wird aber mittlerweile akzeptiert.

Frage beim DGH:
Darf ich jetzt sagen, dass ich heile bzw. Krankheiten geheilt habe?
Bitte halten Sie sich mit solchen Äußerungen zurück. Zumeist dienen solche Aussagen eher dem eigenen Ego als dem Patienten. Wir Heiler behandeln und heilen Menschen - nicht Krankheiten! Wir haben zu allen Zeiten großen Wert darauf gelegt: Gott heilt, die Natur heilt, Christus heilt ... der Patient heilt sich selbst, indem er göttliche Energien in sich wirken lässt. Wir Heiler helfen dabei, wir aktivieren Selbstheilungskräfte, wir begleiten und unterstützen Heilung und Heil-Werden.

Grüße

A-
 
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@nasruddin: Dann lies einmal folgendes Zitat:

Unsere Rechtseinschätzung liest die Urteilsbegründung mit anderen praktischen Konsequenzen:

o Zitat:
o Die Heilertätigkeit des Beschwerdeführers (der Beschwerdeführer nannte sich Geistheile und verstand sich als medial, religiös arbeitend, die Autoren) beschränkt sich ... auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen. Ärztliche Fachkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich, zumal der Beschwerdeführer unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen handelt Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht. Die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, wird daher eher vergrössert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird. Hingegen dürften ganz andersartige, ergänzende Vorgehensweisen wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet - wohl kaum den Eindruck erwecken, als handele es sich um einen Ersatz für medizinische Betreuung.
Quelle: http://www.dgam.de/html/geistheilen.html

In Deutschland läuft man Gefahr, angeklagt und verurteilt zu werden, wenn man heilerisch tätig wird und nicht gleichzeitig klarstellt, dass man keinen heilkundlichen Beistand leistet.

Sorry, ich lebe hier - und ich muss mich damit auseinandersetzen, was ich darf und was nicht. Da ich dies bereits getan habe, kannst Du mir nichts vom Pferd erzählen, nur weil Du glaubst, etwas sei so, wie Du es Dir nun vorstellst.....
 
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