Hallo Flimm,
Danke der Nachfrage.
Erfolgreich war ich, in dem Sinne nicht. Es ist tatsächlich nichts erlaubt. Auch ein von mir gewünschter Zaun wäre in einem Bplan-Gebiet auch eher kritisch; dass war mir nicht bewusst (dass es einer gewissen Vorbereitung bedarf, ist mir klar).
Eine einzige Möglichkeit wäre, dass eine Art Gehege / Umzäunung als Nebengebäude zählt. Da bereits zwei offiziell eingemessene Nebengebäude vor Ort bestehen, bleibt nur ein eher kleinerer Qm-Raum übrig für einen Katzenbereich.
Ich habe noch mit einer lieben Frau telefoniert. Im Gespräch wurde mir klar, dass ich das Haus nicht nur wegen meiner Katzen ablehnen kann. Das Problem mit einem solchen Zaun werde ich immer im Außenbereich haben. Und, wenn das Haus im übrigen sehr gut passt, dann muss ich eben das kleinere Gehege in Kauf nehmen.