Hauskauf, Ja / Nein?

Werbung:
Nur hinterm Haus.
Aber...

Genau so ist es wohl. Ein Gehege hatte ich schon als "nicht machbar" gedacht; da kam die Ablehnung nicht überraschend. Aber, dass mein Zaun wohl nicht geht (aber da muss ich noch mal ins Gesrpräch gehen), hatte ich nicht erwartet. Es ist ja keine Mauer oder ein komplett geschlossener Zaun.

Dass im Außenbereich Schwierigkeiten mit Genehmigungen sein werden, wusste ich vorher. Es ist mir also, schon vor der Anfrage mit dem Zaun, klar, dass viele Bauvorhaben nicht möglich sind. Ein Gewächshaus wird wahrscheinlich auch abgelehnt.


Landwirtschaft braucht nicht als Gewerbe anzumelden, da es meist (!) der sog. Urproduktion zugeschrieben wird. Natürlich muss man Steuern beim Finanzamt zahlen und sich bei der Landwirtschaftskammer anmelden.

Ob meine 2 Schafe als Landwirtschaft durchgehen, weiß ich nicht. Hab ich mich noch nicht näher mit beschäftigt.


So ahne ich es auch. Daher werden meine 2 Schafe nicht machbar sein; zumindest nicht offiziell genehmigt.

Wie gesagt: Ich habe bislang nur die Info vom Bauamt bekommen, dass ich meinen Zaun wohl auch nicht bauen darf. Es wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten, welches ich momentan noch nicht vereinbart habe - sollte ich wohl mal tun um eine generelle Einschätzung bekommen. Auch, wenn ich die jetzige Immobilie nicht bekomme. Mein "Wunschwohnort" liegt meist im Außenbereich, so dass ich um diese allgemeine Frage nicht drum herum komme.
Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht. Aber manchmal bekommt man keine Baugenehmigung wegen dem "harmonisches Ortsbild" darauf achtet das Bauamt nämlich auch.
 
Wie gesagt: Ich habe bislang nur die Info vom Bauamt bekommen, dass ich meinen Zaun wohl auch nicht bauen darf. Es wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten, welches ich momentan noch nicht vereinbart habe - sollte ich wohl mal tun um eine generelle Einschätzung bekommen.

Wenn es um Ämter und Behörden geht, egal welche, wäre mein Tipp dazu, dass du dir das nicht einfach nur mündlich erklären lässt, sondern, wenn möglich, schriftlich die Rechtsgrundlagen dafür nennen lässt. Weil, das hat dann Hand und Fuß und du kannst das in Ruhe nachprüfen (lassen). Es geht ja um etwas Wichtiges für dich, und mündlich ist man schnell abgewimmelt, auch mit falschen Auskünften. Ist mir schon passiert.
 
Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht. Aber manchmal bekommt man keine Baugenehmigung wegen dem "harmonisches Ortsbild" darauf achtet das Bauamt nämlich auch.
Ja; dass stimmt.
Wäre bei der möglichen Immobilie eher zweitrangig, da es kein "Ortsbild" gibt. Ist aber generell ein Aspekt.

Wenn es um Ämter und Behörden geht, egal welche, wäre mein Tipp dazu, dass du dir das nicht einfach nur mündlich erklären lässt, sondern, wenn möglich, schriftlich die Rechtsgrundlagen dafür nennen lässt. Weil, das hat dann Hand und Fuß und du kannst das in Ruhe nachprüfen (lassen). Es geht ja um etwas Wichtiges für dich, und mündlich ist man schnell abgewimmelt, auch mit falschen Auskünften. Ist mir schon passiert.
Dass stimmt. Ich werde mir auf jeden Fall die Rechtsgrundlagen aufschreiben und dann bei "meinem" Bauamt ebenfalls nachfragen. Außenbereich ist ja überall gültig; egal in welchem Landkreis von Niedersachsen. Das BauGB ist ein Bundesrecht, es können die Länder aber ggf. Abweichungen geregelt haben - daher spreche ich nur von Niedersachsen.

Blöd ist nur, dass ich eine Lösung finden muss, wenn ich tatsächlich die Immobilie wahrscheinlich kaufen könnte, aber der Katzenschutz nicht umsetzbar ist ...
Nein, Nein, Nein.
Da mache ich mir momentan keine Gedanken zu. Erst ein Schritt nach dem Nächsten.
 
Werbung:
Zurück
Oben