Hauskauf, Ja / Nein?

also $35 aus dem NbauO (niedersächsische Bauordnung.

da geht um Rettungswege und anfahrt von Feuerwehr Brandschutz u ä.

ja dann hat sich das mit der Hecke und Zaun erledigt wohl.
Huch - ne dann war es nicht der §35 NBauO, sonder der §35 BauGB.
Hatte ich nicht nachgesehen vorher.
 
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Außenbereich ist regelungstechnisch „Mitten in der Natur" und damit ist im Kern alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
 
Du besorgst dir ein oder 2 Schafe und meldest ein Kleingewerbe als Schafwollproduzentin und Schafwollverarbeiterin an.

/S..???
Wenn das so einfach wäre 😅

Ich habe ca. 30 Jahre im Aussenbereich gelebt.

Als Bauer /Landwirt mit entsprechenden großen Flächen/Feldern darf du Zäune/Gehege errichten mit Auflagen.

Als Privatperson nix.

§35 BauGB.
 
Wenn das so einfach wäre 😅

Ich habe ca. 30 Jahre im Aussenbereich gelebt.

Als Bauer /Landwirt mit entsprechenden großen Flächen/Feldern darf du Zäune/Gehege errichten mit Auflagen.

Als Privatperson nix.

§35 BauGB.
Sag ich ja -
Kleingewerbe anmelden -
keine Ahnung aber, wie das bezüglich Landwirtschaft läuft!?
 
Wenn das so einfach wäre 😅

Ich habe ca. 30 Jahre im Aussenbereich gelebt.

Als Bauer /Landwirt mit entsprechenden großen Flächen/Feldern darf du Zäune/Gehege errichten mit Auflagen.

Als Privatperson nix.

§35 BauGB.
Vermutlich braucht man auch irgendeine sachbezogene Ausbildung um überhaupt ein Kleingewerbe anzumelden zu dürfen!?
Also: Privat - nix!
 
Sag ich ja -
Kleingewerbe anmelden -
keine Ahnung aber, wie das bezüglich Landwirtschaft läuft!?
Nein. Darum geht es ja. Außenbereich ist ungeplante Fläche und darf nicht genutzt werden. Es gibt kein Flächennutzungsplan. Ohne Flächennutzungsplan kein Bauplan ohne Bauplan keine Regelung ohne Regelung keiner Erlaubnis. Erst musste festgelegt werden, das die Fläche Wohnfläche ist, dann in welcher Form Wohnung gebaut werden dürfen und damit dann welche Art von Zäune erlaubt sind. Das kann das Amt aber nicht , weil Außenbereiche quasi außerhalb der Regelungsreichweite sind. Und alles was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten
 
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Soll der Zaun vorn zur Straße hin oder eher hinterm Haus?
Nur hinterm Haus.
Aber...
Außenbereich ist regelungstechnisch „Mitten in der Natur" und damit ist im Kern alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Genau so ist es wohl. Ein Gehege hatte ich schon als "nicht machbar" gedacht; da kam die Ablehnung nicht überraschend. Aber, dass mein Zaun wohl nicht geht (aber da muss ich noch mal ins Gesrpräch gehen), hatte ich nicht erwartet. Es ist ja keine Mauer oder ein komplett geschlossener Zaun.

Dass im Außenbereich Schwierigkeiten mit Genehmigungen sein werden, wusste ich vorher. Es ist mir also, schon vor der Anfrage mit dem Zaun, klar, dass viele Bauvorhaben nicht möglich sind. Ein Gewächshaus wird wahrscheinlich auch abgelehnt.

keine Ahnung aber, wie das bezüglich Landwirtschaft läuft!?
Landwirtschaft braucht nicht als Gewerbe anzumelden, da es meist (!) der sog. Urproduktion zugeschrieben wird. Natürlich muss man Steuern beim Finanzamt zahlen und sich bei der Landwirtschaftskammer anmelden.

Ob meine 2 Schafe als Landwirtschaft durchgehen, weiß ich nicht. Hab ich mich noch nicht näher mit beschäftigt.

Als Bauer /Landwirt mit entsprechenden großen Flächen/Feldern darf du Zäune/Gehege errichten mit Auflagen.
Als Privatperson nix.
So ahne ich es auch. Daher werden meine 2 Schafe nicht machbar sein; zumindest nicht offiziell genehmigt.

Wie gesagt: Ich habe bislang nur die Info vom Bauamt bekommen, dass ich meinen Zaun wohl auch nicht bauen darf. Es wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten, welches ich momentan noch nicht vereinbart habe - sollte ich wohl mal tun um eine generelle Einschätzung bekommen. Auch, wenn ich die jetzige Immobilie nicht bekomme. Mein "Wunschwohnort" liegt meist im Außenbereich, so dass ich um diese allgemeine Frage nicht drum herum komme.
 
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