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Sayalla
Guest
Du würdest also Widerspruch einlegen, selbst wenn du dir nicht sicher wärst, ob die Rechnung schon beglichen ist?
Klar. Widerspruch heisst ja nur, dass eine Sache überprüft wird. Das ist keine Zahlungsverweigerung.
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Du würdest also Widerspruch einlegen, selbst wenn du dir nicht sicher wärst, ob die Rechnung schon beglichen ist?
Die Inkasso hat ihr erstes Schreiben Mitte Juni geschickt, ich hab erst ne Woche später an O2 geschrieben mit der Bitte mir ne genaue Kostenaufschlüsselung zu schicken. Kam nix.
Dann der Anruf von der Inkasso, in dem wir ne Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, der ich dann auch nicht nachgekommen bin, weil ich an der Richtigkeit gezweifelt hab.
Jetzt am 11.7. das zweite Schreiben von denen, mit der Frist bis zum 18.7., also Mittwoch.
Das läuft ja alles nicht erst seit gestern, und ich bin diejenige, die nicht sofort reagiert hat, in welcher Form auch immer.
und es war natürlich nicht gerade klug von Dir, erst ne Ratenzahlung zu vereinbaren und diese dann nicht einzuhalten...Du hast mit dieser Vereinbarung ja die Richtigkeit der Forderung bestätigt...
Eben, da wärs ja jetzt bescheuert, noch mal nen Widerspruch einzulegen.
Oder Sayalla?
Eben, da wärs ja jetzt bescheuert, noch mal nen Widerspruch einzulegen.
Oder Sayalla?
Die Inkasso hat ihr erstes Schreiben Mitte Juni geschickt, ich hab erst ne Woche später an O2 geschrieben mit der Bitte mir ne genaue Kostenaufschlüsselung zu schicken. Kam nix.
Dann der Anruf von der Inkasso, in dem wir ne Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, der ich dann auch nicht nachgekommen bin, weil ich an der Richtigkeit gezweifelt hab.
Jetzt am 11.7. das zweite Schreiben von denen, mit der Frist bis zum 18.7., also Mittwoch.
Das läuft ja alles nicht erst seit gestern, und ich bin diejenige, die nicht sofort reagiert hat, in welcher Form auch immer.
ja, ich glaube, wenn das inkasso schon eingschaltet ist, dann kümmern sich die anderen nicht mehr darum.
Genau DAS sollte man aber dennoch probieren. Die Versicherung (Inkasso) der Unternehmen greift nämlich nur, wenn tatsächlich nicht gezahlt wurde.
Bestehen Zweifel auf welcher Seite auch immer, hat man immer gute karten, die Leute direkt und gezielt anzusprechen.
Ich würde z.B. schreiben: Aufgrund meines Umzuges...
Post wohl nicht komplett nachgesandt.
Bitte um Entschuldigung und Zusendung des aktuellen Kundenkontos.
blabla Danke.