Damit wir uns nicht mißverstehen:
Du hattest schon einige Male an verschiedenen Stellen sinngemäß geschrieben, dass man sich -ganz allgemein- keine Schuldgefühle oder ein schlechtes Gewissen -für was auch immer- einreden lassen solle ...
So sehe ich das ebenfalls - grundsätzlich ...
Allerdings setze ich mir da in Sachen "Gewissenlosigkeit"
selbst Grenzen - auch unter Berücksichtigung
der daraus entstehenden Konsequenzen ...
Beispiel: Ich kann mir nur äußerst schwer vorstellen, jemanden "kaltblütigig" (gewissenlos) aus sog. "
niederen Beweggründen"
ermorden zu können ...
Allein schon
die möglichen Konsequenzen - viele Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen etc. - würde mich wohl davon abhalten ...
Aber selbst
ohne solche Konsequenzen würde es meiner persönlichen Mentalität nicht entsprechen,
einen eiskalten, gewissenlosen Mord zu begehen ...
Ich vermute mal (ja hoffe es), dass du mit "gewissenlos Liebender" etwas ganz anderes meinst - und ich mich gerade auf einer ganz falschen Baustelle befinde
Aber die Verwendung der Bezeichnungen "böse wahrgenommen" und "gewissenlos Liebender" sind mir einfach noch zu schwammig und ausweichend ...
Vielleicht gibt es hierzu ja noch eine Klarstellung ...
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