Tibeter, die beispielsweise aus Hunger etwas stahlen, wurden öffentlich abgeurteilt. Für Diebstahl wurden die Hände abgehackt. Jedes Kloster des Dalai Lama verfügte über eine eigene Folterkammer. Zu den bis 1950 üblichen Strafmaßnahmen zählten öffentliche Auspeitschung, das Abschneiden von Gliedmaßen, Herausreißen der Zungen, Ausstechen der Augen, das Abziehen der Haut bei lebendigem Leibe und dergleichen. Im alten Tibet durfte eine Frau bei Ehebruch völlig legal von ihrem Ehemann getötet werden. In den stallähnlichen Behausungen, wo sich Menschen und Tiere in trauriger Gemeinschaft lebten und in Fäkalien und Unrat lebten, gab es keine Fenster, der Boden bestand aus festgetretenen Kuhfladen. Die Tempel des Dalai Lama sahen natürlich völlig anders aus. Die in unglaublicher Pracht ausgestatteten Klöster, Tempel und Paläste (allein der Potala, Winterresidenz des Dalai Lama, verfügte über mehr als 1000 Prunkräume) des Dalai Lama erlaubten dem Gottkönig und seinen Gelbmützen-Mönchen ein angenehmes Leben.