Eine Abmahnung vom Arbeitgeber dient da zu, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten aufzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass bei gleichem oder ähnlichem Verhalten mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen ist. Wenn du deiner Chefin erst aufschreiben musst, was du falsch gemacht hast, kann das ja nicht so schlimm gewesen sein
Ich bin MAV im privaten Sektor, keine Ahnung wie das im ÖD abläuft, aber ich würde hier jedem abraten, so was zu tun, WENN die Gefahr besteht, dass das „Geständnis“ dann Teil der Abmahnung wird.
Es sei denn es gibt irgendwelche Gesetze im ÖD, die dazu zu dienen, dass irgendwelche Aufsichtsbehörden das später nachvollziehen können. Weil sonst ein Bürokrat in Brüssel, in Bielefeld das Toilettenpapier abbestellt.