Diskriminierung von Männern

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Hallo zusammen,

auch wenn das Thema sehr provokant ist:
Ich möchte auch darum bitten, die Diskussion nicht wieder entgleiten zu lassen, nachdem Galahad den Thread schon einmal teilen musste.

Danke für das Verständnis, Nithaiah
 
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Caya schrieb:
In MEINEM THREAD hast du ...
Wer austeilt muss auch....
Du gibst also zu, aus persönlichen Gründen diesen
Thread mit Absicht zu torpedieren.

Ist das deine Auffassung von spiritueller Reife?

Camajan
 
Camajan schrieb:
Du gibst also zu, aus persönlichen Gründen diesen
Thread mit Absicht zu torpedieren.


Ist das deine Auffassung von spiritueller Reife?

Camajan
Ganz und gar nicht. Ich weise darauf hin, dass du mit zweierlei Maass misst und bei den anderen nicht so empfindlich bist. Das war meine Kritik.

Übrigens antworte ich dir oft sehr gewissenhaft und echt...ohne jeglichen Argwohn.

Für mich sind alle Menschen jederzeit lernfähig Camajan...und die Pösen, die gibbzz nicht. ;)

Also, machma weiter im Thread, wäre dann eine Anwendung, ganz praktisch, spiritueller und auch sozialer Reife...ok?
:)

Caya grüsst
 
Caya schrieb:
Also wass jezz....warum dann kein Kind? :confused:
Caya grüsst :)
Hallo Caya, die jetzigen Privilegien ordnen sich so:

1. Frau
2. Mann
3. Kind

Beispiel:
Das Menschenrecht eines Kindes auf Kontakt zu
beiden Elternteilen rangiert unter dem vermeintlichen
Anspruch der Mutter auf alleiniges Sorgerecht.

Insbesondere haben uneheliche Väter keinerlei
Rechte in Bezug auf ihr Kind ohne Zustimmung
der Mutter. Ein Wort der Mutter vor Gericht genügt
um dem Kind den Vater vorzuenthalten.

Dies führte des öfteren schon zu Menschenrechtsklagen gegen
die BRD durch die Europäische Union.

Eine weitere krasse Diskriminierung, die oft in
Menschenrechtsverletzungen gegen den Vater ausartet,
ist die Ungleichbehandlung von Mann und Frau
während eines Scheidungsprozesses.

Denn auch hier gab es Klagen gegen die BRD, welche
regelmässig zu ungunsten der BRD ausgingen
und Vätern hohe Entschädigungssummen zusprachen.

Diese Situation ist für eine "freiheitlich demokratische
Grundordnung" mehr als peinlich. Die BRD, ein
Staat mit rechtlich geförderten regelmässigen
Menschenrechtsverletzungen?

Camajan
 
Camajan schrieb:
Hallo Caya, die jetzigen Privilegien ordnen sich so:

1. Frau
2. Mann
3. Kind

Beispiel:
Das Menschenrecht eines Kindes auf Kontakt zu
beiden Elternteilen rangiert unter dem vermeintlichen
Anspruch der Mutter auf alleiniges Sorgerecht.

Insbesondere haben uneheliche Väter keinerlei
Rechte in Bezug auf ihr Kind ohne Zustimmung
der Mutter. Ein Wort der Mutter vor Gericht genügt
um dem Kind den Vater vorzuenthalten.

Dies führte des öfteren schon zu Menschenrechtsklagen gegen
die BRD durch die Europäische Union.

Eine weitere krasse Menschenrechtsverletzung
ist die Ungleichbehandlung von Mann und Frau
während des Scheidungsprozesses.

Auch hier gab es Klagen gegen die BRD, welche
regelmässig zu ungunsten der BRD ausgingen
und Vätern hohe Entschädigungssummen zusprachen.

Diese Situation ist für eine "freiheitlich demokratische
Grundordnung" mehr als peinlich. Die BRD, ein
Staat mit rechtlich geförderten regelmässigen
Menschenrechtsverletzungen?

Camajan
Stell dir mal vor Camajan, wir würden ein System finden, wo Kinder wirklich immer versorgt wären, ganz unabhängig davon, ob Mama und Papa sich noch lieb haben....verstehst du was ich meine?

Wenn Wirtschaft mit der Relation beider Geschlechter gekoppelt ist, kann es nie und nimmer funzen und auch nie gerecht sein.

Das ist mal der Grund, dass Diskriminierungen überhaupt erst entstehen.

Überlegen wir uns was, ich bin für eine Alternative: Für die Kinder...ALLE!.

Caya grüsst :)
 
Caya schrieb:
Überlegen wir uns was, ich bin für eine Alternative: Für die Kinder...ALLE!.
Diese Alternative liegt auf der Hand.

Bei Scheidung

- hat das Kind anrecht auf hälftig geteiltes Sorgerecht

- entfallen Unterhaltsansprüche für Kinder also automatisch komplett

- entfallen ebenfalls gegenseitige Unterhaltsansprüche der Ex-Partner komplett

So einfach ist das.

Caya schrieb:
Wenn Wirtschaft mit der Relation beider Geschlechter gekoppelt ist, kann es nie und nimmer funzen und auch nie gerecht sein.
Wirtschaftrecht ist geschlechtsneutral und dient nicht als Vorwand für
massive familienrechtliche Benachteiligungen von Männern.

Gruss Camajan
 
Camajan schrieb:
Diese Alternative liegt auf der Hand.

Bei Scheidung

- hat das Kind anrecht auf hälftig geteiltes Sorgerecht

- gegenseitige Unterhaltsansprüche für Kinder
entfallen also automatisch komplett

- Unterhaltsansprüche der Ex-Partner entfallen
ebenfalls komplett

So einfach ist das.

Gruss Camajan
Ich verstehe schon was du meinst, aber das ist schon wieder so ne Scheinlösung,
wie soziale Gerechtigkeit: also jedem eine Waschmaschine--->6 Miliarden Waschmaschinen...???

Dass viele alleinerziehende Frauen Unterhalt bekommen, macht Sinn, denn sie sind die Ärmsten in unserem Kuturkreis...und dass ist für den Reichtum hier wirklich schäbig....und manche nutzen das aus...Rache u.s.w....klar...Menschleins eben.

Solche Gesetze sind einfach ungerecht. Ich weiss auch, dass du als Mann mit 30 pleite sein kannst, nur weil du geschieden bist und 2 Kinder hast, die du kaum zu Gesicht bekommst....und nichtmal von vorne anfangen kannst...das ist nicht komisch.

Nein, Camajan...wir müssen ein System schaffen, wo Kinder versorgt sind und diese Versorgung nichts aber auch gar nichts mit der Relation von den Eltern zu tun hat.

Es gibt andere Lösungen...aber das Wichtigste ist JETZT, solange man in der Partner(such)experimentierphase ist eben eher keine Kinder zu machen....und sich das dann selbst regeln, mit dem Partner und wissen, dass es auch funzen wird, weil man zusammenhält...auch wenn sich die Gefühle verändern, den Partner nicht ruinieren zu wollen.

Leben ist immer auch ein Risiko.

Ich würde gerne mit allen über die verschiedenen Systeme des Zusammenlebens und der Wirtschaft reflektieren :)

Caya
 
Caya schrieb:
Dass viele alleinerziehende Frauen Unterhalt bekommen, macht Sinn, ...
Mütter haben keinen besonderen Anspruch auf
alleinige Kindererziehung. Sie müssen die Erziehung
gemeinsam mit dem Vater organisieren.

Damit einfällt jede Berechtigung auf Kindesunterhalt.

Ist das soweit verständlich?

Caya schrieb:
denn sie sind die Ärmsten in unserem Kuturkreis...und dass ist für den Reichtum hier wirklich schäbig....
Für die Grundsicherung eines Menschen bei Armut
sind zwei Parteien zuständig:

- der Mensch selbst durch seine Arbeit

- der Staat

Ex-Ehemänner sehe ich nicht in der Pflicht. Daher
ist Partnerunterhalt komplett zu streichen. Die
Frau muss ganz selbstverständlich nach der
Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst
aufkommen. Genau wie der Mann. Beide teilen
sich die Pflicht, ihr Kind aufzuziehen. Aus dieser
Pflicht sind sie beide nicht zu entlassen - zum Wohl
des Kindes.

Das ist einfach und gerecht. Deshalb wird es wieder
so sein.

Gruss Camajan
 
Camajan schrieb:
Mütter haben keinen besonderen Anspruch auf
alleinige Kindererziehung. Sie müssen die Erziehung
gemeinsam mit dem Vater organisieren.

Damit einfällt jede Berechtigung auf Kindesunterhalt.

Ist das soweit verständlich?


Für die Grundsicherung eines Menschen bei Armut
sind zwei Parteien zuständig:

- der Mensch selbst durch seine Arbeit

- der Staat

Ex-Ehemänner sehe ich nicht in der Pflicht. Daher
ist Partnerunterhalt komplett zu streichen. Die
Frau muss ganz selbstverständlich nach der
Scheidung für ihren Lebensunterhalt selbst
aufkommen. Genau wie der Mann. Beide teilen
sich die Pflicht, ihr Kind aufzuziehen. Aus dieser
Pflicht sind sie beide nicht zu entlassen - zum Wohl
des Kindes.

Das ist einfach und gerecht. Deshalb wird es wieder
so sein.

Gruss Camajan
Ich muss ins Bettchen, aber ich werde, wenn ich Zeit hab dir antworten...sehr genau...in einem eigenem Thread :)

Das System, was du dir vorstellst ist bereits ein Ideal, nicht älter als 200 Jahre und es wird ausprobiert und es will und will nicht funzen...warum das so ist, über das red ma noch :)


Nächtle ;)

Caya
 
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Camajan schrieb:
Das Menschenrecht eines Kindes auf Kontakt zu
beiden Elternteilen rangiert unter dem vermeintlichen
Anspruch der Mutter auf alleiniges Sorgerecht.

Insbesondere haben uneheliche Väter keinerlei
Rechte in Bezug auf ihr Kind ohne Zustimmung
der Mutter. Ein Wort der Mutter vor Gericht genügt
um dem Kind den Vater vorzuenthalten.
Gefällt mir z.B. nicht.
Besonders der zweite Fall, wenn der Vater zwar zahlen, aber das Kind nicht sehen darf. Finde ich zum Kotzen.
 
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