kleinelady86
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Agenda 21 Teil 2 , Kapitel 2 A
Hier findet sich die Lösung, unter welchem Vorwand diese Konferenz Umgenannt wurde, zur Verwirrung aller und was eigentlich damit gemeint ist.
Zum anderen stellt man fest, das damals wirklich gehofft wurde das unsere Politiker einen GRÜNEN KAPITALISMUS schaffen können, tja hier also die Ziele dafür...was bis heute draus geworden ist sieht man ja und versteht vielleicht das es leider nicht funktioniert und nicht mehr so umsetzbar ist...
Soziale und wirtschaftliche Dimensionen
Kapitel 2
Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik
EINFÜHRUNG
2.1 Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an sie stellen, wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten entschlossen, eine neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts der Notwendigkeit, auf eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft hinzuwirken, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft immer weiter zunimmt und daß einer nachhaltigen Entwicklung auf der politischen Agenda der Staatengemeinschaft Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese Partnerschaft alle Staaten zur Teilnahme an einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog. Dabei wird anerkannt, daß eine wichtige Vorbedingung für den Erfolg dieser neuen Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik der Konfrontation und die Hinwendung zu einem von aufrichtiger Zusammenarbeit und Solidarität geprägten weltpolitischen Klima ist. Gleichermaßen wichtig ist die Verstärkung der innen- und außenpolitischen Bemühungen und der multinationalen Zusammenarbeit, damit eine Anpassung an die neuen Realitäten erfolgen kann.
2.2 Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch die internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige Entwicklung enorm wichtig. Um die Entwicklung neu zu beleben und voranzutreiben, bedarf es dynamischer und kooperativer internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist eine dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen zwecklos. Günstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Der Entwicklungsprozeß wird nicht die nötige Stoßkraft gewinnen, wenn es der Weltwirtschaft an Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten behaftet ist. Ebensowenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer von der Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine ausreichenden Mittel für die Finanzierung einer solchen Entwicklung vorhanden sind, der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken erschwert wird und die Rohstoffpreise und die Austauschrelation zwischen im- und exportierten Gütern (Terms of Trade) der Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind. Die Bilanz der achtziger Jahre war für jeden dieser Posten weitgehend negativ und muß unbedingt ins Positive gekehrt werden. Somit kommt den erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten und Maßnahmen zur Schaffung geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche die nationalen Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen, entscheidende Bedeutung zu. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich muß in den Industrie- und den Entwicklungsländern als Ergänzung und Unterstützung - und nicht als Schwächung oder Abwertung - einer soliden nationalen Wirtschaftspolitik gesehen werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Fortschritte in Richtung nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
2.3 Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch tatsächlich verwirklichen zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges internationales Klima schaffen, indem sie
a) eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des Handels fördert;
b) dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig unterstützen;
c) ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer und zur Lösung der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung stellt;
d) sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der Umwelt als auch der Entwicklung zuträglich ist.
2.4 Auf Regierungsseite wird anerkannt, daß es neue globale Handlungsansätze gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen Elemente des Weltwirtschaftssystems mit dem Bedürfnis der Menschen nach einer sicheren und beständigen natürlichen Umwelt ist. Daher sind die Regierungen darauf bedacht, daß es in den bestehenden internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der einzelnen Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.
PROGRAMMBEREICHE
A. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel
Handlungsgrundlage
2.5 Ein offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares multilaterales Handelssystem, das im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine optimale Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen sorgt, ist für alle Handelspartner von Vorteil. Außerdem würde eine vermehrte Öffnung der Märkte für die Exporte der Entwicklungsländer im Verbund mit einer soliden Wirtschafts- und Umweltpolitik positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, daß nachhaltige Entwicklung die Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren öffentlichen Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den Entscheidungsprozeß und zur verstärkten Hinwendung zu einer demokratischen Regierungsform unter Berücksichtigung der im jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten voraussetzt, wodurch eine umfassende Einbeziehung aller beteiligten Kräfte ermöglicht wird. Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend aufgeführten grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben unerläßlich.
2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer ist der Rohstoffsektor, was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse betrifft, von vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen Rohstoffhandels der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige Preisniveau und der Rückgang der effektiven Preise der meisten Rohstoffe auf den internationalen Märkten und ein daraus resultierender Rückgang der Exporterlöse vieler Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser Länder, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung über den internationalen Handel zu beschaffen, können durch diese Entwicklung und durch tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen beeinträchtigt werden, wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten weitereingeschränkt wird. Der Beseitigung der gegenwärtigen Verzerrungen im internationalen Handel kommt große Bedeutung zu. Um dies erreichen zu können, bedarf es vor allem eines massiven und kontinuierlich fortschreitenden Abbaus der Subventionen und Hilfen für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche Maßnahmen des Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch in der Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer Verluste bei den leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in der Industrie und in anderen Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum für Initiativen, die auf eine Liberalisierung des Handels abzielen, und für eine Politik, die auf eine stärker auf die umwelt- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse eingehende Produktion ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
Ziele
2.9 In den kommenden Jahren sollen sich die Regierungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende Zielvorgaben zu erfüllen:
a) Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und ausgewogenen multilateralen Handelssystems, das allen Ländern - insbesondere aber den Entwicklungsländern - die Möglichkeit gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft und den Lebensstandard ihrer Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern;
c) Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und Durchsetzung einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten Rohstoffpolitik auf nationaler wie auch internationaler Ebene mit dem Ziel einer Optimierung des Beitrags, den der Rohstoffsektor zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet, wobei auch die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind;
d) Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl national als auch international -, die sicherstellt, daß Wirtschaftswachstum und Umweltschutz einander unterstützen.
Maßnahmen
(a) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
Förderung eines internationalen Handelssystems, das die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt
2.10 Dementsprechend soll die internationale Staatengemeinschaft
a) dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum Wohle aller Länder, insbesondere aber der Entwicklungsländer, zu bewirken;
b) für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares internationales Handelssystem sorgen;
c) die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft und das internationale Handelssystem erleichtern;
d) sicherstellen, daß Umwelt- und Handelspolitik einander unterstützen, damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann;
Hier kann man alles lesen.
http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/ag21dok/kap02.htm
Hier findet sich die Lösung, unter welchem Vorwand diese Konferenz Umgenannt wurde, zur Verwirrung aller und was eigentlich damit gemeint ist.
Zum anderen stellt man fest, das damals wirklich gehofft wurde das unsere Politiker einen GRÜNEN KAPITALISMUS schaffen können, tja hier also die Ziele dafür...was bis heute draus geworden ist sieht man ja und versteht vielleicht das es leider nicht funktioniert und nicht mehr so umsetzbar ist...
Soziale und wirtschaftliche Dimensionen
Kapitel 2
Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik
EINFÜHRUNG
2.1 Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an sie stellen, wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten entschlossen, eine neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts der Notwendigkeit, auf eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft hinzuwirken, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft immer weiter zunimmt und daß einer nachhaltigen Entwicklung auf der politischen Agenda der Staatengemeinschaft Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese Partnerschaft alle Staaten zur Teilnahme an einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog. Dabei wird anerkannt, daß eine wichtige Vorbedingung für den Erfolg dieser neuen Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik der Konfrontation und die Hinwendung zu einem von aufrichtiger Zusammenarbeit und Solidarität geprägten weltpolitischen Klima ist. Gleichermaßen wichtig ist die Verstärkung der innen- und außenpolitischen Bemühungen und der multinationalen Zusammenarbeit, damit eine Anpassung an die neuen Realitäten erfolgen kann.
2.2 Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch die internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige Entwicklung enorm wichtig. Um die Entwicklung neu zu beleben und voranzutreiben, bedarf es dynamischer und kooperativer internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist eine dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen zwecklos. Günstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Der Entwicklungsprozeß wird nicht die nötige Stoßkraft gewinnen, wenn es der Weltwirtschaft an Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten behaftet ist. Ebensowenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer von der Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine ausreichenden Mittel für die Finanzierung einer solchen Entwicklung vorhanden sind, der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken erschwert wird und die Rohstoffpreise und die Austauschrelation zwischen im- und exportierten Gütern (Terms of Trade) der Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind. Die Bilanz der achtziger Jahre war für jeden dieser Posten weitgehend negativ und muß unbedingt ins Positive gekehrt werden. Somit kommt den erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten und Maßnahmen zur Schaffung geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche die nationalen Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen, entscheidende Bedeutung zu. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich muß in den Industrie- und den Entwicklungsländern als Ergänzung und Unterstützung - und nicht als Schwächung oder Abwertung - einer soliden nationalen Wirtschaftspolitik gesehen werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Fortschritte in Richtung nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
2.3 Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch tatsächlich verwirklichen zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges internationales Klima schaffen, indem sie
a) eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des Handels fördert;
b) dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig unterstützen;
c) ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer und zur Lösung der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung stellt;
d) sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der Umwelt als auch der Entwicklung zuträglich ist.
2.4 Auf Regierungsseite wird anerkannt, daß es neue globale Handlungsansätze gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen Elemente des Weltwirtschaftssystems mit dem Bedürfnis der Menschen nach einer sicheren und beständigen natürlichen Umwelt ist. Daher sind die Regierungen darauf bedacht, daß es in den bestehenden internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der einzelnen Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.
PROGRAMMBEREICHE
A. Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel
Handlungsgrundlage
2.5 Ein offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares multilaterales Handelssystem, das im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung steht und für eine optimale Verteilung der Weltproduktion ausgehend von den komparativen Vorteilen sorgt, ist für alle Handelspartner von Vorteil. Außerdem würde eine vermehrte Öffnung der Märkte für die Exporte der Entwicklungsländer im Verbund mit einer soliden Wirtschafts- und Umweltpolitik positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, daß nachhaltige Entwicklung die Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren öffentlichen Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den Entscheidungsprozeß und zur verstärkten Hinwendung zu einer demokratischen Regierungsform unter Berücksichtigung der im jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten voraussetzt, wodurch eine umfassende Einbeziehung aller beteiligten Kräfte ermöglicht wird. Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend aufgeführten grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben unerläßlich.
2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer ist der Rohstoffsektor, was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse betrifft, von vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen Rohstoffhandels der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige Preisniveau und der Rückgang der effektiven Preise der meisten Rohstoffe auf den internationalen Märkten und ein daraus resultierender Rückgang der Exporterlöse vieler Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser Länder, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung über den internationalen Handel zu beschaffen, können durch diese Entwicklung und durch tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen beeinträchtigt werden, wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten weitereingeschränkt wird. Der Beseitigung der gegenwärtigen Verzerrungen im internationalen Handel kommt große Bedeutung zu. Um dies erreichen zu können, bedarf es vor allem eines massiven und kontinuierlich fortschreitenden Abbaus der Subventionen und Hilfen für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche Maßnahmen des Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch in der Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer Verluste bei den leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in der Industrie und in anderen Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum für Initiativen, die auf eine Liberalisierung des Handels abzielen, und für eine Politik, die auf eine stärker auf die umwelt- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse eingehende Produktion ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten.
Ziele
2.9 In den kommenden Jahren sollen sich die Regierungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende Zielvorgaben zu erfüllen:
a) Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und ausgewogenen multilateralen Handelssystems, das allen Ländern - insbesondere aber den Entwicklungsländern - die Möglichkeit gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft und den Lebensstandard ihrer Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern;
c) Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und Durchsetzung einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten Rohstoffpolitik auf nationaler wie auch internationaler Ebene mit dem Ziel einer Optimierung des Beitrags, den der Rohstoffsektor zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet, wobei auch die Belange der Umwelt zu berücksichtigen sind;
d) Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl national als auch international -, die sicherstellt, daß Wirtschaftswachstum und Umweltschutz einander unterstützen.
Maßnahmen
(a) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
Förderung eines internationalen Handelssystems, das die Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt
2.10 Dementsprechend soll die internationale Staatengemeinschaft
a) dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum Wohle aller Länder, insbesondere aber der Entwicklungsländer, zu bewirken;
b) für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares internationales Handelssystem sorgen;
c) die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft und das internationale Handelssystem erleichtern;
d) sicherstellen, daß Umwelt- und Handelspolitik einander unterstützen, damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann;
Hier kann man alles lesen.
http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/ag21dok/kap02.htm