Das Geschäft mit der Gesundheit

Damit das nicht falsch verstanden wird. Ein Apotheker durchläuft ein 4 jähriges Studium der Pharmazie. Angefangen über Chemie, Biochemie,medizinische Chemie, Biologie und blablarhababer. Der Apotheker hat wesentlich mehr Ahnung von den Pillen die der Arzt verschreibt, als der Arzt selber. Deswegen darf der Arzt auch keine herausgeben. Auf der anderen Seite darf der Apotheker eben keine verschreiben..weil ihm die Medizin verloren geht. Wenn beide zusammen arbeiten ist das eine perfekte Mischung. Nichts desto trotz darf er nur Sachen mischen die entweder nicht Verschreibungspflichtig sind oder auf Rezept. Man könnte fast glaube, deswegen heisst das Rezept Rezept ;)

Das die Apotheker heute noch von dem Nimbus alter Zeiten profitieren ist eine ganz andere Sache und das Hersteller durch eine selbst auferlegt Apothekenpflicht davon profitieren wollen noch mal eine ganz andere. Das sagt aber alle nicht über das eigentliche Produkt aus^^

Es gibt da nämlich auch noch das Berufsbild des Drogeristen, der locker einen Gr0ßteil der Apothekerware übernehmen könnte.

Und der Patient ist der Spielball dazwischen, auf dessen Rücken alle verdienen....:rolleyes:

Ich hab in meinem Freundeskreis eine Apothekerfamilie....:D

Drogerie war übrigens bei uns früher - wie Apotheke - ein konzessioniertes Gewerbe...hat sich alles aufgehört, seit wir bei der EU sind.
 
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Und der Patient ist der Spielball dazwischen, auf dessen Rücken alle verdienen....:rolleyes:

nö sehe ich nicht so. Der Hauptumsatz wird wahrscheinlich durch nicht-verschreibungspflichtige Mittelchen gemacht. Also eher als Ergebnis einer Selbstmedikation. Und die würde ich nicht als Patienten bezeichnen.

Wenn jemand meint, ein produkt zu kaufen, das minderdosiert ist, nur um es wesentlich länger mit oder ohne Erfolg einzunehmen, anstelle einfach zum Arzt zu gehen und was Anständiges zu bekommen, ist selber Schuld :D
 
Zitat von polarfuchs:
Was prinzipiell verboten ist ist eine bestimmte Art der Werbung. Das dient dem Verbraucherschutz.



Schlechte Nachrichten für Sie als mündigen Bürger und Verbraucher

Die Lebensmittelbehörde und Ihre Lobbyisten aus der Pharma - und Lebensmittelindustrie haben sich durchgesetzt.
Leider hatte David gegen Goliath diesmal keine Chance. So ist es nun amtlich per Gerichtsurteil:

Jiaogulan ist als Lebensmittel in Deutschland und somit auch in der ganzen Europäischen Union nun offiziell verboten.

Daher dürfen wir nicht, wie geplant, wieder umdekorieren und müssen Ihnen nun auch in der Zukunft unser Jiaogulan Potpourri anbieten.
Was ja immerhin schon mal eine Lösung ist um dem ganzen wenigsten etwas Wind aus den Segeln zu nehmen.
Denn es kommt ja auch eigentlich nicht auf die Verpackung an sondern auf den Inhalt und der ist und bleibt der selbige, ob als Jiaogulantee oder Potpourri.

Eben unser bekannt bewährter Tausendkraut Jiaogulan!

Zwar wurden Sie als Bürger entmündigt und dürfen diesen Tee (getrocknete Jiaogulanblätter) nicht mehr kaufen, aber Sie dürfen Jiaogulan Potpourri (getrocknete Jiaogulanblätter) kaufen und ob Sie diese nun verwenden zum dekorieren Ihrer Wohnung oder Ihrer Teekanne ist ja "noch" Ihnen überlassen.

Der gesamte Gerichtsprozess gleicht einem Schildbürgerstreich der Seinesgleichen sucht.

Hintergrund des Verbotes ist nicht etwa, dass Jiaogulan gesundheitsgefährdend ist, nein sondern die Novel Food Verordnung.
Diese besagt, dass eine Lebensmittel, welches vor 1997 noch nicht in der EU umfangreich als Lebensmittel gehandelt wurde eine Zulassung benötigen, welche zufällig Jahre und Millionen kostet und so nur von Großkonzernen erreicht werden kann. So kommt es, dass mit diesem Verbraucherschutz auf Irrwegen ein Naturprodukt nach dem anderen verboten wird.

Trotz, dass unser Unternehmen und unsere Anwälte in der Lage waren den Behörden vorzuweisen, dass:

Jiaogulan vor 1997 bereits in ein europäisches Land importiert und dort vertrieben wurde.

Jiaogulan in der Slowakei ein anerkanntes Lebensmittel ist

Jiaogulan ist in Island ein anerkanntes Lebensmittel
eine wissenschaftliche Arbeit aus der Universität Stockholm in Schweden von 1998 über Jiaogulan existiert, in welcher Jiaogulan zu Studienzwecken damals in London gekauft wurde
Jiaogulan (lat. Gynostemma pentapyllum) im Bundessortenamt

Weiterleitung zur Homepage - Bundessortenamt unter Arznei- und Gewürzpflanzen gelistet ist
weltweit keine Risiken über Jiaogulan bekannt sind
Jiaogulan als Nutzpflanze in jeder Gärtnerei zu kaufen ist
Tausendkraut Jiaogulan stets durch ein unabhängiges Labor auf Schadstoffe wie Schwermetalle und Pestizide überprüft wurde
und vieles mehr...

Jiaogulan wurdenun als Novel Food eingestuft!
Und so greift die Novel Food Verordnung, welche aus Lebensmitteln mal eben verbotene Substanzen schafft.

So kommt es, dass nun auch genau in diesem Augenblick, dasselbe mit den wundervollen Heilpilzen Reishi und Coriolus geschieht. Auch diese stehen gerade vor Gericht und sollen als Novel Food verurteilt werden.

Wir hoffen sehr, dass dies nicht gelingt, denn Reishi gehört mit Jiaogulan zu den 10 wichtigsten Naturheilmitteln in der Traditionellen Chinesischen Medizin.

Unterstützen Sie hier: Save Reishi

Um diesen Novel Food Irrweg eventuell entgegen zu wirken möchten wir Sie noch auf diese Petition im Bundestag aufmerksam machen und hoffen sehr auf Ihre rege Teilnahme und Verbreitung:

Petition: Verbraucherschutz - Novel-Food-Verordnung vom 15.03.2012
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Novel Food Verordnung der EU für Deutschland in der jetzigen Fassung nicht umzusetzen. Denn diese Verordnung
verhindert oder erschwert sehr den Einsatz von Naturstoffen im Bereich von komplementärmedizinischen Therapien, die bereits in vielen Studien ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Damit geht oft auch die letzte Hilfe für austherapierte Menschen verloren. Viele dieser Stoffe werden in anderen Kulturen bereits seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt...

Hier gelangen Sie zum unterzeichnen der Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=23636

Bitte verbreiten Sie diesen Aufruf zur Korrektur eines Verbraucherschutzgesetzes, welches den Verbraucher so nicht schützt sondern entmündigt!


Weitere interessante Informationen zum Verbot von Naturheilmitteln finden Sie in diesem Video: Video mit Dr. Gottfried Lange

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns treu!
__________________
Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe - nicht dafür, was du verstehst!
 
Ok, des muss ich redigieren, da es natürlich auch Globuli mit einer nachweisbaren Wirkung geben kann, kommt ja hauptsächlich auf die Potenz an, das erklärt übrigens auch die Apothekenpflicht einiger Homöopathischer Mittel.

Ich war bloß zu faul ""Homöopathischer Mittel"" zu schreiben, Globuli ging schneller, macht es aber inhaltlich diffus :D

kann es sein, daß du Rezeptpflicht meintest ?

manche dürfen gar nicht in Deutschland vertrieben werden...auch nicht in höheren Potenzen (C30), wie Opium oder Cannabis...aber das ändert sich auch ständig. Ich bin da nicht auf dem neusten Stand.
 
daß es so einen Test, wie DU ihn vorgeschlagen hast, schon längst gibt und auch praktiziert wurde und wird, haben dir verschiedene Leute seit 2009 nicht nur einmal ausführlichst erläutert, sondern locker ein Dutzend mal in diversen Threads.

https://www.esoterikforum.at/threads/107300&page=5
https://www.esoterikforum.at/threads/107300&page=6 usw


Und? Fallen Dir wirklich nicht der Unterschied auf, die mein Testdesign gegenüber dem immer wieder beschriebenen haben?

Ich werde es gerne erläutern.

Wie solche Tests genau abliefen, und die die statistische Auswertung dieser Tests ablief - d.h. was als Erfolg und was als Misserfolg gewertet wurde etc. wurde NICHT beschrieben.

Darum beschrieb ich ja genau, wie der Test abzulaufen hat, wie die Verblindung abzulaufen hat, und dass dann anhand der Symptome - wie auch immer festgehalten - herausgefunden werden soll, in welcher Gruppe welcher Teilnehmer war. Wenn das statistisch signifikant gut klappt - d.h. die Trefferquote statistisch signifikant größer als 50% (bei zwei Gruppen) ist, wäre das ein interessantes Ergebnis.

In keiner der Beschreibungen von Arzneimkittelprüfungen sah ich etwas, wie hier Erfolg oder Misserfolg der Homöopathie unterschieden wurden. Keine statistische Auswertung, die irgendwie in Betracht ziehen könnte, dass an der Homöopathie nicht viel dran sein könnte und die Symptome nicht durch die Mittel kommen.

Es geht nicht darum, wie hier beschrieben http://www.carstens-stiftung.de/wissen/hom/pdf/klin_teut_amb.pdf neue Symptome irgendwie aufzulisten, sondern zu schauen, ob die Einnahme der Globuli auch statistisch signifikant zu den speziefischen Symptomen führen, so dass ein Homöopath gut anhand der Symptome herausfinden kann, in welcher Gruppe der Patien war.

Ist der Unterschied jetzt klar geworden?

Im übrigen: Im von Dir verlinkten Thread schriebst Du in Beitrag #71:

nizuz schrieb:
nein es gab keine Kontrollgruppe.

DAMIT fällt ein großer Anteil der Wissenschaftlichkeit eines Tests weg.

In Beitrag #77 des Threads schreibst Du dann allerdings:

nizuz schrieb:
Ansonsten gibt es solche Prüfungen auch mit – wurde doch schon erwähnt.

Aber - wie ich beschrieb - werden in solchen Tests (soweit ich es gesehen habe) keine statistischen Aussagen gemacht, wie zuverlässig z.B. ein nichts-ahnender Homöopath herausfinden kann, in welcher Gruppe welcher Teilnehmer ist.
 
kann es sein, daß du Rezeptpflicht meintest ?

manche dürfen gar nicht in Deutschland vertrieben werden...auch nicht in höheren Potenzen (C30), wie Opium oder Cannabis...aber das ändert sich auch ständig. Ich bin da nicht auf dem neusten Stand.

So weit ich weiß, gibt es keine Rezeptpflicht für homöopatische Mittel, da diese nicht als Arzneimittel anerkannt sind. In der D3er Potenz gibt es aber einige Mittel die sind apothekenpflichtig, weil schlicht in der Potenz noch wirksame Anteile vorhanden sind. Arsen D3 ist so ein Fall. Dann ist aber auch nachmessbar Arsen vorhanden in der Lösung. Ab C12/D24 gibt es aber keine apothekenpflichtige Mittel mehr. Das die DHU alle Mittel nur in Apotheken verkauft mag dann einfach nur eine willentliche Entscheidung sein und keine gesetzliche Vorgabe. Witzigerweise wirst Du aber kaum so niedrigen Potenzen /D3/ in der Homöopathie finden, der Gesetzgeber geht nur auf Nummer sicher ;)

ja es gibt also apothekenpflichtige Mittel in bestimmten niedrigen Potenzen, aber die wird kaum kein Homöopath empfehlen, das das dazu führt das die Masse glaubt es gilt für alle Mittel ist eher ein ausgenutzter nebeneffekt ;)
 
Aber - wie ich beschrieb - werden in solchen Tests (soweit ich es gesehen habe) keine statistischen Aussagen gemacht, wie zuverlässig z.B. ein nichts-ahnender Homöopath herausfinden kann, in welcher Gruppe welcher Teilnehmer ist.

hm...daß du relevante Textteile einfach nicht mitbekommst, selbst bei Wiederholung, ist jetzt nich DIE Überraschung.

Ich sach nur TUI und Fragebogen :D

ansonsten nochmal:

RUF BEI DER CARSTENS-STIFTUNG AN UND LASS DIR ALLES AN STUDIEN SCHICKEN, WAS DIE ZU DOPPELBLINDEN PRÜFUNGEN HABEN.

Wir lesen uns dann in zwei Jahren oder so wieder.

:lachen:
 
o weit ich weiß, gibt es keine Rezeptpflicht für homöopatische Mittel, da diese nicht als Arzneimittel anerkannt sind.

nehm ich wieder zurück, das der Bereich so groß ist, das man das nicht mit Sicherheit sagen kann. dafür müsste man genau definieren was jetzt homöopatische Mittel sind.
 
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So weit ich weiß, gibt es keine Rezeptpflicht für homöopatische Mittel, da diese nicht als Arzneimittel anerkannt sind. In der D3er Potenz gibt es aber einige Mittel die sind apothekenpflichtig, weil schlicht in der Potenz noch wirksame Anteile vorhanden sind. Arsen D3 ist so ein Fall. Dann ist aber auch nachmessbar Arsen vorhanden in der Lösung. Ab C12/D24 gibt es aber keine apothekenpflichtige Mittel mehr. Das die DHU alle Mittel nur in Apotheken verkauft mag dann einfach nur eine willentliche Entscheidung sein und keine gesetzliche Vorgabe. Witzigerweise wirst Du aber kaum so niedrigen Potenzen /D3/ in der Homöopathie finden, der Gesetzgeber geht nur auf Nummer sicher ;)

ja es gibt also apothekenpflichtige Mittel in bestimmten niedrigen Potenzen, aber die wird kaum kein Homöopath empfehlen, das das dazu führt das die Masse glaubt es gilt für alle Mittel ist eher ein ausgenutzter nebeneffekt ;)


Wieso auf Nummer sicher?


Wenn was wirkt, dann wirkst oder?
Kann ja ned sein das des jetzt nur von der Potenz abhängig ist.
 
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