nizuz
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So weit ich weiß, gibt es keine Rezeptpflicht für homöopatische Mittel, da diese nicht als Arzneimittel anerkannt sind. In der D3er Potenz gibt es aber einige Mittel die sind apothekenpflichtig, weil schlicht in der Potenz noch wirksame Anteile vorhanden sind. Arsen D3 ist so ein Fall. Dann ist aber auch nachmessbar Arsen vorhanden in der Lösung. Ab C12/D24 gibt es aber keine apothekenpflichtige Mittel mehr. Das die DHU alle Mittel nur in Apotheken verkauft mag dann einfach nur eine willentliche Entscheidung sein und keine gesetzliche Vorgabe. Witzigerweise wirst Du aber kaum so niedrigen Potenzen /D3/ in der Homöopathie finden, der Gesetzgeber geht nur auf Nummer sicher
ja es gibt also apothekenpflichtige Mittel in bestimmten niedrigen Potenzen, aber die wird kaum kein Homöopath empfehlen, das das dazu führt das die Masse glaubt es gilt für alle Mittel ist eher ein ausgenutzter nebeneffekt![]()
ich hab das gegoogelt (Rezeptpflicht/Apothekenpflicht), aber bin auf keinen grünen Zweig gekommen.
Unter anderem fand ich das hier
http://www.homoeopathiker.de/aml/verscharznei.htm
Daß Mittel wie Opium (auch in Potenzen, wo nix an Atömchen mehr drin ist), nicht in Apotheken vertrieben werden dürfen, hängt vermutlich mit dem nötigen Erwerb der Grundsubstanz zusammen, um selbiges herzustellen.
?