Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

Und ein Dachdecker droht seinen Mitarbeitern mit der Kündigung, falls sie impfen gehen. Wäre zwar eine unwirksame Kündigung, aber wenn so ein Verhalten Schule macht....

Der Originalpost auf Facebook wurde vom Inhaber mittlerweile gelöscht. Den Mitarbeitern möchte ich nur sagen: Fachkräfte werden überall gesucht!

https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1350408191927058433

Edit: mittlerweile hat er ein Posting nachgeschoben: https://www.facebook.com/Mentrup.Bedachung/posts/3603620259716553
Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist, da es keine Impflicht dazu gibt.
Gegen Tollwut gibt es eine Impflicht, die kann vom AG verlangt werden (Nachweis), aber nicht so was.
Er kann lediglich eine Empfehlung aussprechen; aber dies nicht an den Arbeitsvertrag knüpfen.
 
Werbung:
Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist, da es keine Impflicht dazu gibt.
Gegen Tollwut gibt es eine Impflicht, die kann vom AG verlangt werden (Nachweis), aber nicht so was.
Er kann lediglich eine Empfehlung aussprechen; aber dies nicht an den Arbeitsvertrag knüpfen.

:confused4

Der Mann droht seinen Mitarbeitern nicht mit fristloser Kündigung wenn sie sich nicht impfen lassen, sondern wenn sie sich impfen lassen.

Impfpflicht oder nicht spielt hier gar keine Rolle. Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern nicht befehlen sich nicht impfen zu lassen. Völlig egal, ob es eine Impfpflicht gibt oder nicht.
 
Und ich fürchte, dass sie noch weniger toleriert werden - zu teuer, zu wenig Luft, oft falsch getragen ... .
Jetzt stelle ich hier noch mal den Link ein.
Da kostet eine FFP2 Maske 39 Cent.

Ich hab festgestellt, dass ich in einer ffP2 Maske besser atmen kann wie in einer OP-Maske.

Das die FFP2 Maske vorne spitz zuläuft und nicht wie eine OP-Maske direkt auf dem Mund und Nase aufliegt.

https://givenic.com/products?handle...MIu5OHucio7gIVhZanCh3cCgpQEAEYASAAEgKnHvD_BwE
 
:confused4
Der Mann droht seinen Mitarbeitern nicht mit fristloser Kündigung wenn sie sich nicht impfen lassen, sondern wenn sie sich impfen lassen.
Impfpflicht oder nicht spielt hier gar keine Rolle. Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern nicht befehlen sich nicht impfen zu lassen. Völlig egal, ob es eine Impfpflicht gibt oder nicht.
Ups.
Ich habs irgendwie verdreht... Tschuldige.
Die Kernaussage "das geht nicht" gilt trotzdem. Da sind wir uns ja einig :-)
 
Werbung:
https://praxistipps.chip.de/ffp1-ffp2-ffp3-was-die-verschiedenen-schutzmasken-unterscheidet_119197

FFP1, FFP2, FFP3: Was die verschiedenen Schutzmasken unterscheidet
18.01.2021 14:06 |

FFP-Atemschutzmasken können vor Staub und Viren schützen, die entsprechende Norm teilt sie in FFP1, FFP2 und FFP3 ein. Diese Masken sind für den Arbeits- und Eigenschutz gedacht und schützen fremde Personen mitunter gar nicht. Welchen Schutz die unterschiedlichen Klassen bieten.
Atemschutz nach Schutzklasse FFP1, FFP2 und FFP3....

Der Begriff FFP ist die Abkürzung für "Filtering Face Piece", also filtrierende Gesichtsmaske. Atemschutze der Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 sind für ganz Europa normiert und schützen vornehmlich den Träger vor Partikeln wie Staub aber auch vor Viren. Je höher die Schutzklasse, desto besser filtert die Maske. Dennoch gilt es hier einiges zu beachten:

Die entsprechende EU-Norm, welche für FFP-Masken gilt, heißt EN 149:2001+A1:2009.
FFP-Masken mit Ausatemventil schützen zwar den Träger, jedoch nicht das Umfeld. Möchten Sie Personen in Ihrer Nähe schützen, dann verzichten Sie auf Masken mit Ventil. Dieses ist von der Schutzklasse unabhängig. Beim Ausatmen öffnet sich das Ventil, die Atemluft strömt ungefiltert aus der Maske.
Die Masken sind mitunter wiederverwendbar, dies ist vorne oder seitlich am Atemschutz gekennzeichnet. NR steht für "non reusable", diese Masken dürfen nur einmal getragen werden. R steht für "resuable", hier können Atemteile gereinigt und die Maske erneut genutzt werden.
FFP-Masken haben immer eine CE-Kennung, andernfalls handelt es sich um eine Fälschung. Neben den Buchstaben CE finden Sie einen vierstelligen Zahlencode, die oben genannte EU-Norm sowie den Hersteller und die Artikelnummer.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt im Zusammenhang mit Corona für den alltäglichen Gebrauch auf einfache Mund-Nasen-Bedeckungen oder medizinische Gesichtsmasken zu setzen, da FFP-Masken mit Ausatemventil keinen Fremdschutz bieten. Masken ohne Ventil sind grundsätzlich geeignet, dienen aber vornehmlich dem Eigenschutz.
FFP-Maske mit Ausatemventil: Solch ein Atemschutz ist nicht geeignet im Kampf gegen Corona
FFP-Maske mit Ausatemventil: Solch ein Atemschutz ist nicht geeignet im Kampf gegen Corona.


FFP-Masken im Vergleich: So unterscheiden sich FFP1, FFP2 und FFP3
Atemschutze der Klassen FFP unterscheiden sich vornehmlich anhand ihres Faktors des sogenannten Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW). Dieser gibt an, wie hoch die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs sein darf, sodass keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Je höher die Konzentration eines Schadstoffs, desto höher muss die Schutzklasse des Atemschutzes sein. Bei Partikeln, die in jedem Fall der Gesundheit schaden, ist FFP2 verpflichtend, bei Stoffen, die krebserregend sein können, gilt immer FFP3.

FFP1
: Wird der Arbeitsplatzgrenzwert um das Vierfache überstiegen, muss eine Maske der Klasse FFP1 getragen werden. Diese Masken filtern bis zu 80 Prozent aller Schadstoffe, die grundlegend ungiftig und auf Wasser- oder Ölbasis sind. Sie kommen häufig in der Ernährungsindustrie vor.
FFP2: Bis zur zehnfachen Schadstoffkonzentration des AGWs werden diese Masken eingesetzt. Die Filterleistung liegt bei maximal 94 Prozent von giftigen Schadstoffen auf Wasser- und Ölbasis. Dieser Atemschutz wird in der Holz- oder Metallverarbeitung genutzt.
FFP3: Die Konzentration von Schadstoffen darf das 30-fache des AGWs betragen. Sie filtern bis zu 99 Prozent aller Schadstoffe auf Wasser- und Ölbasis, die gesundheitsschädlich, krebserregend oder radioaktiv sind. Bei der Verarbeitung von Schwermetallen oder radioaktiven Stoffen sowie beim Umgang mit Krankheiten, Bakterien und Viren werden FFP3-Masken genutzt.
 
Zurück
Oben