NuzuBesuch
Sehr aktives Mitglied
Hab grad die Quelle wieder gefunden:
https://www.pfalz-express.de/eingeschraenkte-ausgangssperre-in-der-suedpfalz-was-darf-man-was-nicht/
* Hervorhebung von mir.
Verbote
Ab Mitternacht ist das Betreten öffentlicher Orte verboten. Zu den öffentlichen Orten zählen Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald. *Öffentliche Orte dürfen höchstens alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, „durchschritten“ werden – und das muss zügig gehen, „ohne vermeidbaren Aufenthalt“, so die Kreisverwaltung Germerheim. Dasselbe gilt für´s Gassigehen mit Haustieren.
Gaststätten, Bars, Friseure, etc. sind ab Samstag sowieso vollständig geschlossen – man kann also gar nicht „in Versuchung“ geraten, sich dort zu treffen.
Wer von der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden kontrolliert wird, muss glaubhaft darlegen können, warum man unterwegs ist.
https://www.pfalz-express.de/eingeschraenkte-ausgangssperre-in-der-suedpfalz-was-darf-man-was-nicht/
* Hervorhebung von mir.