Heather
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 13. November 2016
- Beiträge
- 11.052
Falsch.jeder vermieter kann eingenbedarf anmelden wann immer er will..an wen er dann vermietet ist völlig belanglos..
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Falsch.jeder vermieter kann eingenbedarf anmelden wann immer er will..an wen er dann vermietet ist völlig belanglos..
kannte ich schon..sehr guter kommentar von Fuellmich..hier wird es sich kaum jemand wirklich ansehen..denn die wahrheit ist für die meisten in diesem thread schwer zu ertragen...
Falsch.
wen die gültige Rechtslage interessiert, der kann zum Bsp dort nachlesen:
https://www.arag.de/auf-ins-leben/vermieterrechte/mieter-kuendigen-eigenbedarf/
egal. Hauptsache, es wurde ein neues Fass aufgemacht und vom bisherigen abgelenkt.
So ein Unsinn!jeder vermieter kann eingenbedarf anmelden wann immer er will..an wen er dann vermietet ist völlig belanglos..