Corona-Virus (Covid-19) und Impfung

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jeder vermieter kann eingenbedarf anmelden wann immer er will..an wen er dann vermietet ist völlig belanglos..
So ein Unsinn!
Mit einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung macht der Vermieter sich strafbar.
Er muss nachvollziehbare Gründe haben und dann muss er oder seine Familienangehörigen auch tatsächlich einziehen und zwar für ein paar Jahre. Ansonsten muß bewiesen werden, dass der Entschluss die Wohnung nicht längerfristig zu nutzen, erst nach der Kündigung gefaßt wurde.
 
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