Darkhorizon
Sehr aktives Mitglied
Da irrst Du!
Es gibt seit über 50 Jahren die Notstandsgesetze, die ergänzt wurden und mit denen die Regierung u.U. auch in die Grundrechte eingreifen kann:
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetze_(Deutschland)#‚Katastrophennotstand‘
Siehe hierzu die Artikel aus dem GG, die betroffen sein können:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
wir haben weder einen kriegszustand noch eine seuche..