Bye Bye Herr Präsident...

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Ich glaube immer noch, dass er das nicht überstehen wird. Aber ich würde bei einer Wette nicht mehr so hoch setzen wie noch zu Anfang.

Aber diese Woche steht so einiges an...

Sollte morgen die Staatsanwaltschaft so entscheiden, dass sie Ermittlungen wegen des Kredits bei der BW einleiten, würde es schon sehr eng.

Dann in Niedersachsen eine aktuelle Stunde am Mittwoch darüber, ob er gegen das Ministergesetz verstoßen hat.

Und den Fragen-Antworten-Katalog will er diese Woche auch noch veröffentlichen.

Plus: Es könnte immer noch irgendetwas Neues kommen oder etwas Altes (z.B. ein Buch-Deal) verschärfen.



Am Anfang hbe ich auch gedacht, das kann doch nicht sein, er muss zurücktreten. Inzwischen hat er so vie herumgeeiert (es geschah nicbhts), das ich überzeugt bin, Angy kann ihn nich fallen lassen und so wird er bleiben... Diese Prognose giölt auch für den Fall der staatsanwaltliche Untersucheung und auch für den Fall, wenn gegen ihn ermittelt wird...Er geniesst "Narrenfreiheit" im Lande D.

Shimon
 
Am Anfang hbe ich auch gedacht, das kann doch nicht sein, er muss zurücktreten. Inzwischen hat er so vie herumgeeiert (es geschah nicbhts), das ich überzeugt bin, Angy kann ihn nich fallen lassen und so wird er bleiben... Diese Prognose giölt auch für den Fall der staatsanwaltliche Untersucheung und auch für den Fall, wenn gegen ihn ermittelt wird...Er geniesst "Narrenfreiheit" im Lande D.

Shimon

Einerseits stimme ich Dir zu. Sonst wäre er schon weg. Andererseits kann Merkel es nicht riskieren, dass sie selbst Schaden nimmt. Das passiert dann, wenn ein Großteil der CDU und einen noch größeren Teil der Bevölkerung für einen Rücktritt ist. Und dass wird kommen, sollte tatsächlich Wulffs Immunität aufgehoben werden und die Staatsanwaltschaft ermitteln und/oder noch etwas Neues herauskommen...

Anders gesagt: Würde es ruhig, würde er bleiben. Aber ich glaube nicht, dass es ruhig wird.
 
Am Anfang hbe ich auch gedacht, das kann doch nicht sein, er muss zurücktreten. Inzwischen hat er so vie herumgeeiert (es geschah nicbhts), das ich überzeugt bin, Angy kann ihn nich fallen lassen und so wird er bleiben... Diese Prognose giölt auch für den Fall der staatsanwaltliche Untersucheung und auch für den Fall, wenn gegen ihn ermittelt wird...Er geniesst "Narrenfreiheit" im Lande D.

Shimon



Shalom Shimon,

da stimme ich dir zu. Es hat wirklich den Anschein, als ob der jetzige BuPrä Narrenfreiheit hier im Lande geniesst, also unter der Fahne Immunität verpackt sozusagen. Das einzige, was ihn zum Rücktritt bewegen könnte, ist das eigene Gewissen und das hat er schlicht nicht ..... sicht- und fühlbar in seiner Nähe.

:morgen:
 
Ich denke Wulff wird im Amt bleiben, ist doch sein bester Schutz vor irgend welchen Klagen. Seine Immunität ist soweit ich das recht verstehe nicht so einfach aufzuheben. Und bis 2015 hat er schon Wge und Mittel gefunden was auch immer vorliegt vom Tisch zu bekommen, a la Berlusconi :D

Siehe:

Privilegien im Straf- und Zivilrecht [Bearbeiten]

Wenn der Bundespräsident als Zeuge in einem Verfahren aussagen soll, muss er in seiner Wohnung vernommen werden. Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen. Das Protokoll über seine gerichtliche Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen. Dies ergibt sich für den Zivilprozess aus § 375 Abs. 2 ZPO und für den Strafprozess aus § 49 StPO.

Wer sich der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) strafbar macht, kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt. Eine Nötigung des Bundespräsidenten (§ 106 StGB) kann jedoch auch ohne dessen Einverständnis verfolgt werden.

Während seiner Amtszeit genießt der Bundespräsident strafrechtliche Immunität. Der Bundespräsident kann nicht abgewählt werden. Die einzige Möglichkeit, ihn seines Amtes zu entheben, ist die Präsidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 61 GG.

Nach Art. 61 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kann eine Präsidentenanklage gegen den Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht "wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes" erhoben werden. Die Klage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Stellt das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesverletzung fest, kann es den Bundespräsident des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es zudem nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Bislang ist es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Präsidentenanklage gekommen.

Plus die CDU und die Regierung würde sich enorm schaden würden eine Präsidialklage gegen einen Bundespräsidenten durchführen den sie selber ins Amt gehoben haben !

Da wird immer wieder wild in den Medien diskutiert, daß Merkel ihn doch absägen soll --- Sie kann das gar nicht !!!

LG Siegmund
 
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