Bundestagswahl Deutschland 2025


Ein wunderbares Statement von Frau Merkel. Ich zitiere:
Es sei stattdessen erforderlich, dass die "demokratischen Parteien" alles täten, um Attentate wie in Magdeburg oder Aschaffenburg zu verhindern - und zwar "gemeinsam über parteipolitische Grenzen hinweg, nicht als taktische Manöver, sondern in der Sache redlich, im Ton maßvoll und auf der Grundlage geltenden europäischen Rechts", so die frühere Bundeskanzlerin.

Die Punkte vier ind fünf in Merz "Plan" hätten vollkommen ausgereicht, weil sie die einzigen sind, die tatsächlich die Sicherheit ein klein wenig erhöhen können. Diese beiden Punkte alleine hätten möglicherweise auch die Zustimmung der SPD und Grünen gefunden. Das wäre ein guter Kompromiss gewesen. Und darum geht es ja ständig in der Politik: Um Kompromisse.
 
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:unsure:

Eventuell ist ja der Geist des guten alten Hindenburg wieder von den Toten auferstanden, wir haben es nur noch nicht bemerkt. Kann natürlich auch sein, dass er in unseren Herzen erst gar nicht gestorben ist?

Es ist fast wie ein Déjà-vu, deshalb glaube ich, dass die Menschheit im Ganzen nichts aus ihren Geschichten lernen.

Merlin
.
 
Konsequent.

Der Holocaustüberlebende Albrecht Weinberg und der Fotograf Luigi Toscano geben ihre Bundesverdienstkreuze zurück, wie Toscano RTL und ntv erklärte. "Es kann nicht sein, dass an einem Tag wie gestern morgens ein Holocaustüberlebender im Deutschen Bundestag spricht und nachmittags ein Beschluss gefasst wird zur Migrationsbegrenzung, mit Stimmen der AfD, die teils als rechtsextrem eingestuft worden ist", sagte der Fotograf zu RTL/ntv. Die Entscheidung sei ihm nicht leichtgefallen.

 
Schauen wir uns die 5 Punkte mal genau an:

  • Dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarstaaten
  • Einreiseverbot für alle Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen, unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht - die europäischen Nachbarstaaten seien bereits sichere Staaten für Verfolgte.
  • Inhaftierung von Personen, "die vollziehbar ausreisepflichtig sind", auch in leerstehende Kasernen und Containerbauten. Abschiebungen müssten "täglich stattfinden", regelmäßig auch nach Afghanistan und Syrien.
  • Unterstützung für die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht. Die Bundespolizei soll Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
  • Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden könne.

Die Punkte vier ind fünf in Merz "Plan" hätten vollkommen ausgereicht, weil sie die einzigen sind, die tatsächlich die Sicherheit ein klein wenig erhöhen können. Diese beiden Punkte alleine hätten möglicherweise auch die Zustimmung der SPD und Grünen gefunden. Das wäre ein guter Kompromiss gewesen. Und darum geht es ja ständig in der Politik: Um Kompromisse.
Das sehe ich nicht so. Alle 5 Punkte lassen sich mit geltendem Gesetz nicht umsetzen.Mal abgesehen davon dass es die Personalstärke der Bundespolizei nicht hergibt.
Als Beispiel können von 30 Grenzübergängen in MV nur 10% 24/7 von der Bundespolizei besetzt werden. In den anderen Bundesländern ist das ebenso.
Die Bundespolizei ist in Deutschland nicht befugt, Haftbefehle zur Ausweisung von Flüchtlingen zu erstellen. Die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Anordnung von Abschiebehaft, liegt bei den Ausländerbehörden der Länder.
Die Bundespolizei hat im Bereich des Ausländerrechts folgende Aufgaben:

Grenzkontrolle: Überwachung der Grenzen und Verhinderung unerlaubter Einreisen.
Aufenthaltskontrolle: Überprüfung des Aufenthaltsstatus von Ausländern im Grenzgebiet und in bestimmten anderen Bereichen.
Mitwirkung bei aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen: Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen, z.B. bei der Identitätsfeststellung oder der Vollziehung von Ausweisungsverfügungen.
Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn die Ausreise eines Ausländers nicht sichergestellt ist und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, z.B. Fluchtgefahr oder fehlende Mitwirkung bei der Ausreise. Die Anordnung von Abschiebehaft erfolgt durch die Ausländerbehörde, nicht durch die Bundespolizei.
Haftbefehle im Ausländerrecht können in folgenden Fällen erlassen werden:

Vollstreckungshaftbefehl: Wenn ein Ausländer einer Ausreisepflicht nicht nachkommt und die Ausländerbehörde die Abschiebung vollstrecken muss.
Haftbefehl zur Sicherung der Abschiebung: Wenn Fluchtgefahr besteht oder der Ausländer sich der Abschiebung entziehen will.
Die Haftbefehle werden in der Regel von den zuständigen Gerichten erlassen, nicht von der Bundespolizei.

Die Bundespolizei kann bei Abschiebungen mitwirken, indem sie beispielsweise den Ausländer zum Flughafen begleitet oder bei der Durchsetzung der Abschiebung Amtshilfe leistet. Sie ist jedoch nicht für die Anordnung der Abschiebung oder die Erstellung von Haftbefehlen zuständig.

Ergo Punkt 4 der Forderungen von Merz werden soweit das möglich ist schon gemacht. In der Form wie er das fordert widerspricht es den geltenden Verordnungen und Zuständigkeiten.

Und auch Punkt 5 ist geregelt und würde besser klappen, wenn wir für die Durchsetzung geltenden Rechts mehr qualifizierte Mitarbeitende in den verschiedenen Zuständigkeiten hätten.

Auch da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das was gemacht werden kann wird schon gemacht. Das was Merz fordert, insinuiert,dass diese Forderung ein völlig neuer Lösungsweg ist. Das stimmt aber nicht, lässt aber in der Bevölkerung den Eindruck entstehen,dass die Behörden und die zuständigen Entscheidenden nicht alles rechtlich und personell Machbare umsetzen.

Hilfreich an der Stelle ist ausschließlich mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Behörden damit die Gesetze auch wirken können. Die Dinge passieren nämlich nicht selbsttätig per Order di Mufti.
 
Das sehe ich nicht so. Alle 5 Punkte lassen sich mit geltendem Gesetz nicht umsetzen.Mal abgesehen davon dass es die Personalstärke der Bundespolizei nicht hergibt.
Als Beispiel können von 30 Grenzübergängen in MV nur 10% 24/7 von der Bundespolizei besetzt werden. In den anderen Bundesländern ist das ebenso.
Die Bundespolizei ist in Deutschland nicht befugt, Haftbefehle zur Ausweisung von Flüchtlingen zu erstellen. Die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Anordnung von Abschiebehaft, liegt bei den Ausländerbehörden der Länder.
Die Bundespolizei hat im Bereich des Ausländerrechts folgende Aufgaben:

Grenzkontrolle: Überwachung der Grenzen und Verhinderung unerlaubter Einreisen.
Aufenthaltskontrolle: Überprüfung des Aufenthaltsstatus von Ausländern im Grenzgebiet und in bestimmten anderen Bereichen.
Mitwirkung bei aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen: Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen, z.B. bei der Identitätsfeststellung oder der Vollziehung von Ausweisungsverfügungen.
Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn die Ausreise eines Ausländers nicht sichergestellt ist und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, z.B. Fluchtgefahr oder fehlende Mitwirkung bei der Ausreise. Die Anordnung von Abschiebehaft erfolgt durch die Ausländerbehörde, nicht durch die Bundespolizei.
Haftbefehle im Ausländerrecht können in folgenden Fällen erlassen werden:

Vollstreckungshaftbefehl: Wenn ein Ausländer einer Ausreisepflicht nicht nachkommt und die Ausländerbehörde die Abschiebung vollstrecken muss.
Haftbefehl zur Sicherung der Abschiebung: Wenn Fluchtgefahr besteht oder der Ausländer sich der Abschiebung entziehen will.
Die Haftbefehle werden in der Regel von den zuständigen Gerichten erlassen, nicht von der Bundespolizei.

Die Bundespolizei kann bei Abschiebungen mitwirken, indem sie beispielsweise den Ausländer zum Flughafen begleitet oder bei der Durchsetzung der Abschiebung Amtshilfe leistet. Sie ist jedoch nicht für die Anordnung der Abschiebung oder die Erstellung von Haftbefehlen zuständig.

Ergo Punkt 4 der Forderungen von Merz werden soweit das möglich ist schon gemacht. In der Form wie er das fordert widerspricht es den geltenden Verordnungen und Zuständigkeiten.

Und auch Punkt 5 ist geregelt und würde besser klappen, wenn wir für die Durchsetzung geltenden Rechts mehr qualifizierte Mitarbeitende in den verschiedenen Zuständigkeiten hätten.

Auch da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das was gemacht werden kann wird schon gemacht. Das was Merz fordert, insinuiert,dass diese Forderung ein völlig neuer Lösungsweg ist. Das stimmt aber nicht, lässt aber in der Bevölkerung den Eindruck entstehen,dass die Behörden und die zuständigen Entscheidenden nicht alles rechtlich und personell Machbare umsetzen.

Hilfreich an der Stelle ist ausschließlich mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Behörden damit die Gesetze auch wirken können. Die Dinge passieren nämlich nicht selbsttätig per Order di Mufti.

Danke für die Erklärung, und umso besser.

Ich hatte nicht so auf dem Schirm, wie die Gesetzeslage jetzt schon genau und im Detail aussieht.

Die Punkte 1, 2 und 3 verstoßen sowohl gegen Europarecht bzw. Vereinbarungen, die wirmit getroffen haben, und würden den Handelsverkehr sehr empfindlich stören und ausbremsen. Darüber hinaus würden sie die Sicherheit NICHT erhöhen, sondern nur massenhaft Menschen abschieben und ablehnen, die sich NICHTS zu Schulden kommen lassen.

Nur der Punkt 5 - bzw. die bestehende Gesetzeslage, wie Du beschreibst, besser umsetzen - würde die Sicherheit ein klein wenig erhöhen können. Vielleicht auch Punkt 4.

Wenn das alleine schon mit mehr Mitarbeitern in den entsprechenden Behörden erreicht werden kann... sehr gerne.

Herr Merz (und Herr Söder) hätten alleine DAS zur Diskussion/Abstimmung stellen sollen.
 
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Ganz genau @Joey .
Die ersten drei Punkte habe ich mir jetzt in dieser Ausführlichkeit gespart, weil so aufdringlich klar ist dass es geltendem Recht widerspricht und schon im Oktober von der damals noch im Amt befindlichen Ampel mit gut verständlichen Worten abgelehnt werden mussten.
OTon Herr Buschmann, Justizminister der FDP: man kann eine amtierende Bundesregierung nicht dazu zwingen gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Das hat er vermutlich genau so vergessen wie Merz,der heute gut belegbar angeblich nie das Wort Brandmauer verwendet haben will.

Spätestens jetzt nach dieser Aktion sollte jedem Menschen der am 23.02.wählen darf klar sein,das Konservative Parteien wie Fdp und CDU nicht wählbar sind. eben so wenig die Ränder wie BSW und AFD.

Spannend finde ich dass die Umfragewerte von rot- grün schwarz eingeholt haben. Die sind gleich auf.
 
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