Schauen wir uns die 5 Punkte mal genau an:
- Dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarstaaten
- Einreiseverbot für alle Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen, unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht - die europäischen Nachbarstaaten seien bereits sichere Staaten für Verfolgte.
- Inhaftierung von Personen, "die vollziehbar ausreisepflichtig sind", auch in leerstehende Kasernen und Containerbauten. Abschiebungen müssten "täglich stattfinden", regelmäßig auch nach Afghanistan und Syrien.
- Unterstützung für die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht. Die Bundespolizei soll Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
- Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden könne.
Die Punkte vier ind fünf in Merz "Plan" hätten vollkommen ausgereicht, weil sie die einzigen sind, die tatsächlich die Sicherheit ein klein wenig erhöhen können. Diese beiden Punkte alleine hätten möglicherweise auch die Zustimmung der SPD und Grünen gefunden. Das wäre ein guter Kompromiss gewesen. Und darum geht es ja ständig in der Politik: Um Kompromisse.
Das sehe ich nicht so. Alle 5 Punkte lassen sich mit geltendem Gesetz nicht umsetzen.Mal abgesehen davon dass es die Personalstärke der Bundespolizei nicht hergibt.
Als Beispiel können von 30 Grenzübergängen in MV nur 10% 24/7 von der Bundespolizei besetzt werden. In den anderen Bundesländern ist das ebenso.
Die Bundespolizei ist in Deutschland nicht befugt, Haftbefehle zur Ausweisung von Flüchtlingen zu erstellen. Die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, einschließlich der Anordnung von Abschiebehaft, liegt bei den Ausländerbehörden der Länder.
Die Bundespolizei hat im Bereich des Ausländerrechts folgende Aufgaben:
Grenzkontrolle: Überwachung der Grenzen und Verhinderung unerlaubter Einreisen.
Aufenthaltskontrolle: Überprüfung des Aufenthaltsstatus von Ausländern im Grenzgebiet und in bestimmten anderen Bereichen.
Mitwirkung bei aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen: Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen, z.B. bei der Identitätsfeststellung oder der Vollziehung von Ausweisungsverfügungen.
Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn die Ausreise eines Ausländers nicht sichergestellt ist und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, z.B. Fluchtgefahr oder fehlende Mitwirkung bei der Ausreise. Die Anordnung von Abschiebehaft erfolgt durch die Ausländerbehörde, nicht durch die Bundespolizei.
Haftbefehle im Ausländerrecht können in folgenden Fällen erlassen werden:
Vollstreckungshaftbefehl: Wenn ein Ausländer einer Ausreisepflicht nicht nachkommt und die Ausländerbehörde die Abschiebung vollstrecken muss.
Haftbefehl zur Sicherung der Abschiebung: Wenn Fluchtgefahr besteht oder der Ausländer sich der Abschiebung entziehen will.
Die Haftbefehle werden in der Regel von den zuständigen Gerichten erlassen, nicht von der Bundespolizei.
Die Bundespolizei kann bei Abschiebungen mitwirken, indem sie beispielsweise den Ausländer zum Flughafen begleitet oder bei der Durchsetzung der Abschiebung Amtshilfe leistet. Sie ist jedoch nicht für die Anordnung der Abschiebung oder die Erstellung von Haftbefehlen zuständig.
Ergo Punkt 4 der Forderungen von Merz werden soweit das möglich ist schon gemacht. In der Form wie er das fordert widerspricht es den geltenden Verordnungen und Zuständigkeiten.
Und auch Punkt 5 ist geregelt und würde besser klappen, wenn wir für die Durchsetzung geltenden Rechts mehr qualifizierte Mitarbeitende in den verschiedenen Zuständigkeiten hätten.
Auch da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das was gemacht werden kann wird schon gemacht. Das was Merz fordert, insinuiert,dass diese Forderung ein völlig neuer Lösungsweg ist. Das stimmt aber nicht, lässt aber in der Bevölkerung den Eindruck entstehen,dass die Behörden und die zuständigen Entscheidenden nicht alles rechtlich und personell Machbare umsetzen.
Hilfreich an der Stelle ist ausschließlich mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Behörden damit die Gesetze auch wirken können. Die Dinge passieren nämlich nicht selbsttätig per Order di Mufti.