Hallo
@Romania,
bislang habe ich den Thread von außen mitgelesen, das ist ganz schön heftig, was da abgeht. Ich hätte ein paar Links für dich, die Beratungen in Sachen Bürgergeld anbieten, denn das ist ja doch etwas speziell bei dir. Teilweise geht das online oder auch telefonisch. Ich hoffe, es ist okay, wenn ich das hier im Kartenforum poste?
Vom Verein Tacheles:
Beratungsangebot-Bundesweit
Beratungsstellen der Linken, teils mit Sozial- und Rechtsberatung:
Beratungsstellen
Ein Selbsthilfeforum mit sehr vielen Infos und Rechtsgrundlagen:
Bürgergeld-Forum
Noch ein Hinweis, den ich persönlich für sehr wichtig halte und der Auswirkung auf deine künftige Lebensqualität hat, da du ja dauerhaft in Deutschland leben möchtest. Die Reihenfolge, wie du vorgehst, ist sehr wichtig. Denn wenn du erstmal in Deutschland bist und bereits Bürgergeld bewilligt bekommen hast, scheint es nicht mehr einfach so möglich zu sein, umzuziehen. Denn es gilt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: 6Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt:
§ 22 SGB II
Ich bin nicht so bewandert in Sachen Bürgergeld, aber das heißt nach meiner laienhaften Meinung - und da können dich die Beratungsstellen besser informieren -, dass du einen triftigen Grund brauchst, sofern du als Leistungsbezieherin innerhalb einer Stadt (?) nochmal umziehen möchtest. Falls du also als allererstes in eine winzige heruntergekommene Klitsche ziehst - Hauptsache, erster Wohnsitz in D -, dann mag es für dich auf Dauer unangenehm sein, dort zu wohnen, für die Behörde ist das kein triftiger Grund, eine höhere Miete für eine andere Wohnung zu übernehmen, die zwar auch angemessen wäre, aber insgesamt teurer ist. Auf einem möglichen Mehr an Kosten würdest du sitzenbleiben bzw. das müsstest du selber übernehmen. Wenn du dagegen als allererstes bei deinem Sohn oder bei einer Bekannten auf dem Sofa schläfst und dort vorübergehend gemeldet bist, um schon mal Leistungen zu beziehen, dann ist klar, dass das keine Dauerlösung ist und dass du eine eigene Wohnung benötigst, die natürlich den dort gültigen Angemessenheitskriterien entsprechen sollte. - So verstehe ICH diesen Abschnitt.
Und noch was wegen deines Vermögens: Meines Wissens ist es so, dass du zwar verpflichtet werden kannst, deine Immobilien zu verkaufen (sofern du sie nicht selbst bewohnst) und alles, was den Schonvermögensbetrag übersteigt für deinen Lebensunterhalt zu verwerten, aber solange ein Verkauf trotz deiner Bemühungen noch nicht möglich ist, müssen dir Leistungen zumindest vorläufig oder als Darlehen bewilligt werden.
Wenn jetzt tatsächlich deine Zeit gekommen ist für Veränderungen, dann schaffst du das auch.