Bitte um Deutung dieser Legung - ich bin sehr verzweifelt

...soviel zum Thema Fische-Venus... sein Wohl über Deinem.
wobei dann mit einem zuviel sich dem Partner anpassen und, je mehr sich selbst und eigene Bedürfnisse zurückzunehmen (Haus 6) ....in der Ehe dann geradezu den grosspurig, auf sich selbst bezogenen, grenzüberschreitenden, die Führung in allem übernehmen wollenden und selbst alles allein entscheidenenen Jupiter als Ehemann gegenüber auf den Plan ruft. Und mit dem eigenen Verhalten und nach dem Gesetz von Anziehung und Ausgleich...den Ehemann damit geradezu "fett füttert", im grenzenlosen unersättlichen Neptun-Energie-Haus 12 gegenüber stehend und Widder Jupiter das Haus der Ehe und des gemeinsamen Vermögens regiert....
 
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Hallo @Romania,

bislang habe ich den Thread von außen mitgelesen, das ist ganz schön heftig, was da abgeht. Ich hätte ein paar Links für dich, die Beratungen in Sachen Bürgergeld anbieten, denn das ist ja doch etwas speziell bei dir. Teilweise geht das online oder auch telefonisch. Ich hoffe, es ist okay, wenn ich das hier im Kartenforum poste?

Vom Verein Tacheles: Beratungsangebot-Bundesweit

Beratungsstellen der Linken, teils mit Sozial- und Rechtsberatung: Beratungsstellen

Ein Selbsthilfeforum mit sehr vielen Infos und Rechtsgrundlagen: Bürgergeld-Forum


Noch ein Hinweis, den ich persönlich für sehr wichtig halte und der Auswirkung auf deine künftige Lebensqualität hat, da du ja dauerhaft in Deutschland leben möchtest. Die Reihenfolge, wie du vorgehst, ist sehr wichtig. Denn wenn du erstmal in Deutschland bist und bereits Bürgergeld bewilligt bekommen hast, scheint es nicht mehr einfach so möglich zu sein, umzuziehen. Denn es gilt § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: 6Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt: § 22 SGB II

Ich bin nicht so bewandert in Sachen Bürgergeld, aber das heißt nach meiner laienhaften Meinung - und da können dich die Beratungsstellen besser informieren -, dass du einen triftigen Grund brauchst, sofern du als Leistungsbezieherin innerhalb einer Stadt (?) nochmal umziehen möchtest. Falls du also als allererstes in eine winzige heruntergekommene Klitsche ziehst - Hauptsache, erster Wohnsitz in D -, dann mag es für dich auf Dauer unangenehm sein, dort zu wohnen, für die Behörde ist das kein triftiger Grund, eine höhere Miete für eine andere Wohnung zu übernehmen, die zwar auch angemessen wäre, aber insgesamt teurer ist. Auf einem möglichen Mehr an Kosten würdest du sitzenbleiben bzw. das müsstest du selber übernehmen. Wenn du dagegen als allererstes bei deinem Sohn oder bei einer Bekannten auf dem Sofa schläfst und dort vorübergehend gemeldet bist, um schon mal Leistungen zu beziehen, dann ist klar, dass das keine Dauerlösung ist und dass du eine eigene Wohnung benötigst, die natürlich den dort gültigen Angemessenheitskriterien entsprechen sollte. - So verstehe ICH diesen Abschnitt.

Und noch was wegen deines Vermögens: Meines Wissens ist es so, dass du zwar verpflichtet werden kannst, deine Immobilien zu verkaufen (sofern du sie nicht selbst bewohnst) und alles, was den Schonvermögensbetrag übersteigt für deinen Lebensunterhalt zu verwerten, aber solange ein Verkauf trotz deiner Bemühungen noch nicht möglich ist, müssen dir Leistungen zumindest vorläufig oder als Darlehen bewilligt werden.


Wenn jetzt tatsächlich deine Zeit gekommen ist für Veränderungen, dann schaffst du das auch. (y)
Ein sehr guter hilfreicher Beitrag hier von dir (y) :)
 
Das glaube ich nicht, dass das gesetzlich so gültig ist.
Doch. Es gibt ein sog. Schonvermögen,es beträgt in D im ersten Jahr Bürgergeldbezug 40 000 Euro, dauerhaft aber nur 15000 Euro, d.h.nach Ablauf des ersten Jahres der Bezüge, schon ab dem 2. Jahr Bezüge also.
Bei Grundsicherung nachher im Alter sinkt der Betrag nochmal auf 10000 Euro.
That´s it. Mehr darf man nicht haben, und es gilt, wer Immobilien besitzt, besitzt Vermögen, was er erst verbrauchen muss.
Dazu gehören auch Lebensversicherungen, private Altervorsorgen, alles.
Es muss alles aufgelistet, dann aufgelöst, verkauft und verbraucht werden, bis die Erlöse daraus auf diese Grundbeträge aufgebraucht sind.
Es kann natürlich niemand kontrollieren, was man unter der Matratze hat, aber es muss alles offengelegt werden, was an Erträgen aus den Verkäufen des Vermögens vorliegt.
Und es werden Einschätzungen vorgenommen, wie lange man ungefähr davon leben können müsste.
Nicht genau, aber es wird darauf geguckt.
 
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Doch. Es gibt ein sog. Schonvermögen,es beträgt in D im ersten Jahr Bürgergeldbezug 40 000 Euro, dauerhaft aber nur 15000 Euro, d.h.nach Ablauf des ersten Jahres der Bezüge, schon ab dem 2. Jahr Bezüge also.
Bei Grundsicherung nachher im Alter sinkt der Betrag nochmal auf 10000 Euro.
That´s it. Mehr darf man nicht haben, und es gilt, wer Immobilien besitzt, besitzt Vermögen, was er erst verbrauchen muss.
Dazu gehören auch Lebensversicherungen, private Altervorsorgen, alles.
Es muss alles aufgelöst, verkauft und verbraucht werden, bis auf diese Grundbeträge.

War doch bereits schon Seiten zuvor geklärt von Fluse, an die es von mir auch gerichtet war.
so ärgerlich wie leider wahr...

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf seit 1. Januar 2023 im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist.
Quelle:https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774

ja-40.000€ sind auch viel Geld, allerdings wäre es für Romania, ja besser wenn Sie das Geld ersteinmal beiseite legen könnte um später zu entscheiden was sie damit machen will und es nicht für den Lebensunerhalt aufzubrauchen. Das war eigentlich der Kern dessen was ich zum Ausdruck bringen wollte. Außerdem ist das Geld aktuell noch gebunden.
 
Auch gut, doppelt hält besser.
Außerdem geht aus dem Link nicht ganz klar hervor, dass jede Person ab Jahr 2 Bürgergeld dauerhaft nur noch 15 000 haben darf. Es wird da nur von weiteren Personen im Haushalt gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch. Es gibt ein sog. Schonvermögen,es beträgt in D im ersten Jahr Bürgergeldbezug 40 000 Euro, dauerhaft aber nur 15000 Euro, d.h.nach Ablauf des ersten Jahres der Bezüge, schon ab dem 2. Jahr Bezüge also.
Bei Grundsicherung nachher im Alter sinkt der Betrag nochmal auf 10000 Euro.
That´s it. Mehr darf man nicht haben, und es gilt, wer Immobilien besitzt, besitzt Vermögen, was er erst verbrauchen muss.
Und auch Schenkungen müssen, wenn in der Zwischenzeit kein Zeitraum von zehn Jahren verstrichen ist, rückgängig gemacht werden, wenn der Schenkende seine Kosten nicht ohne Hilfe stemmen kann. Was in D auch ein Grund ist, seinen Kindern Immobilien zu übertragen. Tut man dies erst im hohen Alter, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Kinder sie nicht halten können, wenn die Eltern außerstande sind die Pflegeheimkosten zu zahlen.
 
Es geht mir hier nicht um das materielle, es geht um mein Selbstwertgefühl
Nein? Schade, warum nicht? Darum sollte es dir aber gehen, das sollten Frauen inzwischen ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben!
Die meisten, die von (Alters.-)Armut betroffen sind und sein werden, sind Frauen.
Mit Bürgergeld winkt dir kein Glück, soviel ist sicher.
Und wenn das Selbstwertgrfühl von den (Fehl-) Entscheidgungen eines Mannes abhängt, dann besteht dringender Handlungsbedarf.
*Nur nochmal so als Randbemerkung...*
 
Und auch Schenkungen müssen, wenn in der Zwischenzeit kein Zeitraum von zehn Jahren verstrichen ist, rückgängig gemacht werden, wenn der Schenkende seine Kosten nicht ohne Hilfe stemmen kann. Was in D auch ein Grund ist, seinen Kindern Immobilien zu übertragen. Tut man dies erst im hohen Alter, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Kinder sie nicht halten können, wenn die Eltern außerstande sind die Pflegeheimkosten zu zahl

Zum lernen für Neulinge in der Kartenlegung wäre es interessant zu wissen woran du deine Post fest machst.

Deine pers. Meinung hat hier keinerlerei Relevanz ,ausser du kannst mit den gelegten Karten etwas evtl.Stimmiges sagen.
 
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Ich frage mich, wie viel Gültigkeit deine hier gelegten Karten noch haben. Denn das Blatt hat sich im Verlauf des Threads gewendet.

Das war deine Eingangsfrage.

Ich, weiblich, bin zur Zeit finanziell abhängig von meinem Mann, der nun in Kürze alle Immobilien, die nur auf seinen Namen laufen, an seine Tochter aus erster Ehe schenken wird. Das hat er ohne mein Wissen oder meiner Mitsprache so entschieden. Ich soll Wohn- bzw Nutzungsrechte (nach seinem Tod) erhalten.... Das ist der Stand der Dinge. Ich fühle mich mit "symbolischen Zugeständnissen" (Wohnrecht etc.) nicht wirklich abgesichert, sondern eher in so einer "Duldungsposition", also "auf ewig abhängig".
Nun wüsste ich gerne, was die Karten dazu sagen

Da ging es um deine "Absicherung" und deine Sorge, abhängig zu bleiben.

Erst später nahmen deine Trennungsgedanken Form an.

Ich spiele mit ernsten Trennungsgedanken, weil ich mich hintergangen fühle.

sodass du dir nun schon über Bürgergeld und finanzielle Hilfe in Deutschland den Kopf zerbrichst.
 
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