Ich habe deinen persoenlichen Krankheitsfall als Kind mitgemacht. Als Kind mit 8 bis 15 sieben Jahrelang diese Talfahrt bis zum Ende, und ich hab mir diese Frage sehr oft gestellt in all den Jahren. Mit nur 39 an MS zu sterben, die einzelnen Stufen zu sehen, bis zum Grab, und immer den Gedanken, dass es den Sohn auch erwischt haette, wenn es ihm mal nicht gut ging oder er einfach umgefallen ist. Bei all der Qual. bei all dem unausweichlichen, bin ich trotzdem nicht fuer eine gesetliche Verfuegung. Denn einmal gesetzlich festgelegt, wird an dem Gesetz in Etappen immer dran rummanipuliert. Hier geaendert, dort geaendert. Da eine Klausel hinzugefuegt, dort eine hinweggenommen. Wie es mit allen Gesetzen gemacht wird. Nein. Kein Gesunder soll ueber die Kranken entscheiden. Und niemand, der keinen Ausweis bei sich traegt, der besagt, dass er im Falle des Falles, nicht kuenstlich am Leben erhalten werden will, soll ueber die Verfuegung des Begleitsterbens erhaben sein. Die Verbrechensquote in den Grauzonen bleibt, egal um welches Thema es sich handelt, hoch. Welches Kind kann schon die Gesetzeslagen so voll begreifen, was wir nichtmal voll erfassen koennen, wenn wir nicht taeglich die Neuerungen studieren? Ein Kind soll die eigene Entscheidung treffen koennen duerfen, und wir wissen doch, was es vor Gericht wirklich heisst, wenn heuchlerisch gehabicht wird: Im Interesse des Kindes..... Sehr selten wird tatsaechlich das Interesse des Kindes durch eigene Befragung in Erfahrung gebracht, meist stimmen doch Eltern "Im Namen des Kindes", um ihr eigenes Gewissen zu rechtfertigen, und nicht um dem Kind Leid zu ersparen. Ich hab Kinder im Sterbebett gesehen, die tapferer waren als die Eltern selbst, die mit sich und der Welt haderten... Und ein Kind, dass nichts mehr richtig wahrnimmt ausser Schmerzen, hat doch gar kein befreites Urteilsvermoegen mehr, um diesen gesetzlichen Selbstgang zu befuerworten.. Sich aus den Klauen von Schmerzen zu befreien trifft auch nicht nur auf Krankheit zu sondern in allen Lebenslagen.