Um für den Ernstfall vorzusorgen besteht die Möglichkeit für eine
Patientenverfügung:
Für die Regelung in Österreich gibt es folgende Kurzzusammenfassung -
"Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin.."
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/patientenvertretung/patientenverfuegung.htm
Im Wesentlichen wird zwischen einer
verbindlichen und einer beachtlichen Pat.Verf. unterschieden ersterer muss ein aufklärendes Arztgespräch vorausgehen, sie hat eine auf 5 Jahre begrenzte Gültigkeit und wird bei einem rechtskundigen PatientInnen-Vertreter errichtet (z.B.: Patientenanwaltschaft, Notar...).
Die beachtliche Pat.Verf. ist eine ernsthafte, schriftliche Willenskundgebung und dient ÄrztInnen und Angehörigen als Richtschnur.
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen im Rahmen stationärer Behandlung (KH, Pflegeheime, Hospize) oder der Langzeitpflege zu hause, sie hat keine Auswirkung auf notwendige Maßnahmen bei z.B.: Unfällen.
Die Patientenverfügung gibt es auch in DE, aber sollte via RA verfasst werden, ansonsten hat es keine Bedeutung. Übrigens auch so nur, bei lebensverlängernden Maßnahmen ohne Aussicht auf Erfolg.
Nur, mit einem Haken, Ärzte brauchen sich nicht daran halten, wenn sie noch Aussicht auf Erfolg sehen.
Spätestens aber auf Intensiv, schneiden es Ärzte von alleine an. Mein Vater hatte keine und dem einen Arzt viel es sichtlich schwer mit uns darüber zu sprechen. Holte uns nur raus aus der Intensiv, weil er wollte nicht in Gegenwart meines Vaters, der damals immer ins Koma gelegt wurde ....... nur so viel dazu, die bekommen nichts mit ..... ah so
Und dann folgte die Frage, was sollen wir machen, wenn das Gehirn seinen Dienst versagt. War mit zu rechnen, 3 Monate Intensiv, jeden Tag OPs, teilweise mehrmals am Tage, weil hier und dort es wieder durchblutete.
Wir verblieben so, Vorschlag des Arztes, wir halten dann am Leben, bis wir da sind, damit wir uns verabschieden können. Und dann kam der Nachsatz, auch wegen Organentnahme müssen wir uns dann noch unterhalten ......... grrrrrrrr
Er kam sogar noch im Heimatkrankenhaus auf normale Station, war aber quasi Pflegefall und da haben wir ihn rausgeholt. Und zu Hause ist er dann wirklich selbstständig gestorben und das machen die ganz einfach, Essen und Trinken Verweigerung, passiert automatisch wenn Essen und Trinken in die Lunge kommt, dann wehrt sich jeder Mensch. Im KH wäre er künstlich ernährt worden, am Leben gehalten worden. Das ist genau dieses selbst entscheiden, in dem Moment, wo die unter vollem Bewusstsein sagen, ich will nicht mehr. Und mein Vater war mit vollem Bewusstsein da, bis am Abend vorher.
Es war eine Qual, aber im Krankenhaus, hätte er das nicht mal mehr äußern können, er wäre ruhig gestellt worden.
In einer Privatklinik wo ich mal gearbeitet habe, wurden Patienten nicht künstlich am Leben gehalten. Gab da ein Zimmer und wer da wieder rauf kam, wusste man schon. Ging zu Ende, wo es die Ärzte merkten, wo die Patienten Essensaufnahme verweigerten und selbst äußerten, wollten nicht mehr.
Beschleicht mich heute noch so ein Gänsehautgefühl, aber, es war richtig.
Ebenso, auch in DE kann man passive Sterbehilfe rechtlich via RA einigermaßen absichern. Nicht einmal passive Sterbehilfe ist in DE erlaubt, aber wird nicht verfolgt und diesen Umstand kann man absichern.
Daher, wir haben in DE eigentlich alle Möglichkeiten ..............
Das angeführte Schindluder-Beispiel der Todesengel von Lainz ist m.E. insofern unzutreffend, als das es kein Fall von Missbrauch einer gesetzlichen Regelung aktiver Sterbehilfe darstellt, sondern sich schlichtweg um Mord handelt (dieser Tatbestand würde auch trotz einer etwaig vorliegenden legalisierten Sterbehilfe erfüllt sein!).
...... bis auf aktive Sterbehilfe. Und die möchte ich auch bei Den Deutschen nicht freigegeben sehen.
Nicht das dann nämlich Mord und das nicht auf Verlangen, auf einmal zur aktiven Sterbehilfe verkommt.
Bei DEN DEUTSCHEN könnte das nämlich passieren, was hat der doch nur für ein leidiges Leben und das noch so lange, nun müssen wir ihn nun nur noch dazu bewegen, es auch selbst einzusehen. Das ist leider bei den deutschen Michels möglich, den Leidensweg generell zu verkürzen, natürlich mit Zustimmung.