Belgien will Sterbehilfe für Kinder erlauben

Nicht Übel nehmen, wo fängt Leid an und wo endet Lebensqualität ?

Ich nehm es dir net übel, aber Lebensqualität endet m.E. dann, wenn das Leid so groß wird, dass es alles überschattet. ;) Kein anderer Spielraum mehr gegeben ist. Und dass es auch bei jedem eine andere "Grenze" dessen gibt, ist mir auch klar, also niemals allgemein zu sagen. ;)
 
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Ich nehm es dir net übel, aber Lebensqualität endet m.E. dann, wenn das Leid so groß wird, dass es alles überschattet. ;) Kein anderer Spielraum mehr gegeben ist. Und dass es auch bei jedem eine andere "Grenze" dessen gibt, ist mir auch klar, also niemals allgemein zu sagen. ;)

"Klaue" einem Menschen am Gehstock den Stock bei minus 15 Grad, dieses Leid am Boden wäre nicht mehr mit anzusehen.
"Klaue" einem Starksehbehinderten an einer viel befahrenen Kreuzung die Sehhilfe, hier kann dann vielleicht auch der finale Fangschuss das Erlösende sein.

Und das "Klaue" ersetzt du nun durch, wurde nicht gewährt.

Daher, solch ein Mittel nie den Deutschen in die Hand geben, sie werden dafür sorgen, dass es zur Anwendung kommt, auch durch Nichtgewährung von Hilfsmittel zur Lebenserleichterung / Lebensverlängerung. Da ist unsere Bürokratie einfältig.
 
"Klaue" einem Menschen am Gehstock den Stock bei minus 15 Grad, dieses Leid am Boden wäre nicht mehr mit anzusehen.

Naja, da wird es wohl welche geben, die ihm aufhelfen und auch dafür sorgen, dass er wieder einen neuen Gehstock erhält.

"Klaue" einem Starksehbehinderten an einer viel befahrenen Kreuzung die Sehhilfe, hier kann dann vielleicht auch der finale Fangschuss das Erlösende sein.

Auch hier wird es wohl Menschen geben, die helfend einspringen.
Also für mich kein Vergeich. ;)
Also das Leid , weil möglich, verringert werden kann.

Und das "Klaue" ersetzt du nun durch, wurde nicht gewährt.

Daher, solch ein Mittel nie den Deutschen in die Hand geben, sie werden dafür sorgen, dass es zur Anwendung kommt, auch durch Nichtgewährung von Hilfsmittel zur Lebenserleichterung / Lebensverlängerung. Da ist unsere Bürokratie einfältig.


In der Schweiz funktioniert es,..und soweit ich das in Berichten sah, wird sehr sorgfältig damit umgegangen. Auch hier kannte ich einen Österreicher, der auf Wunsch seiner Frau in die Schweiz fuhr, als es für sie unerträglich wurde und weil es eben Sterbehilfe bei uns ( noch ) nicht gibt. ;) Der Prozess und die Auflagen waren nicht einfach und brauchten Zeit und sie starb ohne diese Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
 
Tor von Gor #258
Gegen diese Hilflosigkeit und Ausgeliefertheit an die High-Tech-Medizin gibt es nur ein probates Mittel: Eine rechtlich durchsetzbare Patientenverfügung. Dazu gehört einerseits ein verbindlicher, unmissverständlicher Text, der von erfahrenen Spezialisten verfasst ist, andererseits aber auch eine effiziente Organisation welche dafür sorgen kann, dass die Patientenverfügung – notfalls auch gegen Widerstand – durchgesetzt werden kann.

Es existieren in Deutschland eine Vielzahl von Mustern von Patientenverfügungen, die von unterschiedlichen Institutionen verfasst worden sind. Viele dieser Muster formulieren den Patientenwillen nicht genügend klar und eindeutig, so dass Ärzte und Pflegepersonal in schwierigen rechtlichen Situationen vor Auslegungsprobleme stehen, die letztlich die Durchsetzung des Patientenwillens gefährden oder vereiteln.

Diese Form der Patientenverfügung ist in Österreich die von mir bereits erwähnte verbindliche Pat. Verf. (mit Notar, RA oder Patientenanwaltschaft) der ein ärztliches Beratungsgespräch vorausgehen muss und die alle 5 Jahre erneuert werden soll (sonst verliert sie ihre Gültigkeit).
Auszug aus der Information zur Patientenverfügung (bgm.gv.at):
Eine verbindliche Patientenverfügung bindet den Arzt, Pflegebedienstete, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (Sachwalter) an den festgelegten Behandlungswillen. Davon darf nicht abgewichen werden.
Zur Information der behandelnden ÄrztInnen kann man eine Hinweiskarte mitführen (wo findet sich die Pat.Verf., wer ist die Vertrauensperson...), über eine elektronische Speicherung (e-Card, ÖBIG oder ELGA) wird meines Wissens diskutiert.

Die beachtliche Pat.Verf. ist ebenfalls ein Schriftstück, allerdings ohne vorheriges Arztgespräch und meist nicht über RA oder Notar. Sie dient eher als Richtschnur. Je konkreter sie ausformuliert ist, desto weniger Interpretationsspielraum lässt sie offen und hat bei anderslautenden Angehörigenmeinungen (-wünschen) eher Bestand.

DIGNITAS bietet in der Schweiz (auch für Nicht-Schweizer) „Freitodbegleitung“ sprich eine besondere Form der aktiven Sterbehilfe an. Die Betroffenen müssen in der Lage sein, die tödliche Medikamentendosis völlig selbständig einzunehmen.

In Österreich kann man auch mit verbindlicher Pat.Verf. keine aktive Sterbehilfe oder assistierten Freitod in Anspruch nehmen.
Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung stehen in Österreich unter Strafe (§77 StGB)
Indirekte Sterbehilfe (= Inkaufnahme des vorzeitigen Todes durch z.B: primäre Schmerzbehandlung mit absehbarer Organschädigung) ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht - schmerzfreies Sterben gilt als das höhere Rechtsgut gegenüber einer schieren Lebensverlängerung.
Passive Sterbehilfe (als Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahme) ist bei vorliegender verbindlicher Patientenverfügung bzw. bei glaubhafter beachtlicher Patientenverfügung nicht strafbar.
 
In DE, der rechtliche Vertreter, Vormund, im Endeffekt das Vormundschaftsgericht bei solchen Fragen.

Wie die entscheiden, auf Eilantrag, wenn ein Doc hüh sagt, ist eigentlich schon auszurechnen.

Genau, da fangen meine Bedenken an. Denn, wenn schon alte, gebrechliche Menschen, Kinder in Heimen misshandelt werden dann habe ich die Bedenken, dass man Menschen/Kinder die niemanden mehr haben eventuell vorzeitig aus dem Weg räumt.

Vertrauen ins System und an Gesetze habe ich da nicht wirklich.
 
Auch hier kannte ich einen Österreicher, der auf Wunsch seiner Frau in die Schweiz fuhr, als es für sie unerträglich wurde und weil es eben Sterbehilfe bei uns ( noch ) nicht gibt. ;)

Das klingt böse, sehr böse

Der Prozess und die Auflagen waren nicht einfach und brauchten Zeit und sie starb ohne diese Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

und ihr Mann musste ?

Ich habe jetzt bewusst etwas rausgelesen, was du so wohl nicht schreiben wolltest, aber es so klingt.

Übrigens daher, nie so eine Möglichkeit den Deutschen geben, sonst bekommt der Spruch, bis der Tod euch scheidet, noch eine ganz andere Bewandtnis.
 
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