Antrags-, Verfahrensverschleppungen und Todesopfer bei Hartz IV

Für die Kranken und Schwachen gibt es Renten.
Arge zahlt nur für Leute, die arbeitsfähig sind und dem Arbeitsleben zur Verfügung stehen. Ich glaube, du hast an der falschen Tür geklopft. Bei der Rentenkasse oder beim Sozial- oder Versorgungsamt hättest du dich zuvor erkundigen müssen, wer im Krankheitsfall für dich oder deine Freundin zuständig ist. ;)
Ne, war so, dass Sozialer Dienst im KH Sozialamt gefragt hat, und Sozialamt hat an Arge verwiesen.

Ich habe ja nicht behauptet, dass sie nicht notfallmäßig behandelt worden wäre, immerhin, das merke ich an dieser Stelle auch mal gerne an.
 
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du stellst hier anschuldigungen in den raum, ohne nachvollziehbare details zu nennen. das klingt alles ein bisserl wirr und beschreibt nur - wenn überhaupt - eine sichtweise: deine. aber jedes ding hat zwei seiten und immerhin leben wir in einem rechtsstaat. und auch die von dir oder dem großteil der user verhassten beamten sind an gesetze gebunden und können/dürfen nicht einfach willkürlich nach lust und laune entscheiden.
Jetzt mal ohne persönliche Anfeindungen, daran liegt mir wirklich nicht...

Ich denke schon, dass diese SGB zu nichts anderem taugen, als gerade das möglich zu machen.
 
Soll ich dir jetzt hier Schriftverkehr von ca 800 Seiten einstellen?

Und "wir" sind immer alle, die in Frage stellen, noch ein bissel Paranoia dazu, womgöglich Schizo, und schon sind sie aus dem Weg geräumt. :rolleyes:

Schade, dass hier diese linke Tour doch kommt...


du nennst es linke tour, wenn jemand sagt was sache ist?

in deinem eingangspost hast du ausser einer schimpfkanonade auf die rechtsstaatlichkeit und die zugrunde liegenden paragraphen nicht viel erwähnt. zumindest nichts, was auch nur annähernd dein problem näher beschrieben hätte.
mittlerweile wissen wir, dass deine lebensgefährtin verstorben ist und du kein auto mehr hast.
punkt!
also bitte, worüber sollte hier diskutiert werden bzw. wo siehst du diskussionsbedarf?
 
Ne, war so, dass Sozialer Dienst im KH Sozialamt gefragt hat, und Sozialamt hat an Arge verwiesen.

Ich habe ja nicht behauptet, dass sie nicht notfallmäßig behandelt worden wäre, immerhin, das merke ich an dieser Stelle auch mal gerne an.

Das machen die aber nur, wenn sie keine gesundheitlichen Gründe finden, weswegen der Patient nicht arbeiten kann.
Wenn sie im KH also festgestellt haben, dass deine Freundin arbeitsfähig ist, haben sie ihr die Arge angeraten.
Wie kam es zu ihrem Tod?
Du gibst hier zu wenige Hinweise, als dass ich dich verstehen kann.
 
Jetzt mal ohne persönliche Anfeindungen, daran liegt mir wirklich nicht...

Ich denke schon, dass diese SGB zu nichts anderem taugen, als gerade das möglich zu machen.

es tut mir leid....aber ich weiß noch immer nicht, wo genau dein problem liegt?

ich bin österreicherin, vielleicht unterscheiden sich unsere gesetze und deren handhabung gravierend von denen in D.
aber ich habe lange genug im öffentlichen dienst gearbeitet, um auch diese seite zu kennen und vor allem: auch beurteilen zu können.
beamte können nur nach aktenlage entscheiden, völlig egal, worum es geht. und die grundlage für diese entscheidungen sind immer die gesetze.
 
Das machen die aber nur, wenn sie keine gesundheitlichen Gründe finden, weswegen der Patient nicht arbeiten kann.
Wenn sie im KH also festgestellt haben, dass deine Freundin arbeitsfähig ist, haben sie ihr die Arge angeraten.
Wie kam es zu ihrem Tod?
Du gibst hier zu wenige Hinweise, als dass ich dich verstehen kann.
Wohl kaum arbeitsfähig nach einen schweren Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung und Koma. Nach intensivmedizinischer Behandlung wurde sie statt Reha einfach nach Hause geschickt, ohne jede medizinische Versorung, oder med. Hilfsmittel. Eine Woche vor ihrem Tod hatte sie nachts einen Erstickungsanfall und ist an ihrem eigenen Blut erstickt, Ursache war ein Tumor im HNO-Bereich, der trotz vieler Wochen im KH und mehrfacher Hinweise auf Schmerzen, weder entdeckt noch behandelt worden ist. Dann war aus, zu große Schäden im Gehirn vermutlich, und auch noch dieser KH-Infekt, der dazu kam.

Davor (Ende Oktober 2011) war dieser Totalschaden am Fahrzeug, damit verbunden massiver Auftragsverlust und die Antragsstellung wg. Bedürftigkeit.

Also: Ende Oktober Antragsstellung - Bewilligung: 08.02. 2012

Todestag: 09.02.2012

Übrigens gebe ich mir durchaus Mitschuld an ihrem Tod.

Und wie soll man jemals darüber hinweg kommen?
 
Wohl kaum arbeitsfähig nach einen schweren Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung und Koma. Nach intensivmedizinischer Behandlung wurde sie statt Reha einfach nach Hause geschickt, ohne jede medizinische Versorung, oder med. Hilfsmittel. Eine Woche vor ihrem Tod hatte sie nachts einen Erstickungsanfall und ist an ihrem eigenen Blut erstickt, Ursache war ein Tumor im HNO-Bereich, der trotz vieler Wochen im KH und mehrfacher Hinweise auf Schmerzen, weder entdeckt noch behandelt worden ist. Dann war aus, zu große Schäden im Gehirn vermutlich, und auch noch dieser KH-Infekt, der dazu kam.

Davor (Ende Oktober 2011) war dieser Totalschaden am Fahrzeug, damit verbunden massiver Auftragsverlust und die Antragsstellung wg. Bedürftigkeit.

Also: Ende Oktober Antragsstellung - Bewilligung: 08.02. 2012

Todestag: 09.02.2012

Übrigens gebe ich mir durchaus Mitschuld an ihrem Tod.

Und wie soll man jemals darüber hinweg kommen?

????

was hat der totalschaden an deinem fahrzeug mit dem tod deiner freundin zu tun?
irgendwie klingt alles ein bisserl konfus....

welcher antrag wurde ende oktober gestellt?
 
es tut mir leid....aber ich weiß noch immer nicht, wo genau dein problem liegt?

ich bin österreicherin, vielleicht unterscheiden sich unsere gesetze und deren handhabung gravierend von denen in D.
aber ich habe lange genug im öffentlichen dienst gearbeitet, um auch diese seite zu kennen und vor allem: auch beurteilen zu können.
beamte können nur nach aktenlage entscheiden, völlig egal, worum es geht. und die grundlage für diese entscheidungen sind immer die gesetze.
Weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob sich das gravierend unterscheidet.

Aber wenn Zivilrechte wie Sozialrecht nicht an Grundgesetze gebunden sind, und so sieht es aus, meiner Meinung nach, dann hat der Bürger auch nichts von euren Gesetzen.

Im Dritten Reich wurde auch alles via Gesetz verabschiedet, oder?
 
Wohl kaum arbeitsfähig nach einen schweren Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung und Koma. Nach intensivmedizinischer Behandlung wurde sie statt Reha einfach nach Hause geschickt, ohne jede medizinische Versorung, oder med. Hilfsmittel. Eine Woche vor ihrem Tod hatte sie nachts einen Erstickungsanfall und ist an ihrem eigenen Blut erstickt, Ursache war ein Tumor im HNO-Bereich, der trotz vieler Wochen im KH und mehrfacher Hinweise auf Schmerzen, weder entdeckt noch behandelt worden ist. Dann war aus, zu große Schäden im Gehirn vermutlich, und auch noch dieser KH-Infekt, der dazu kam.

Davor (Ende Oktober 2011) war dieser Totalschaden am Fahrzeug, damit verbunden massiver Auftragsverlust und die Antragsstellung wg. Bedürftigkeit.

Also: Ende Oktober Antragsstellung - Bewilligung: 08.02. 2012

Todestag: 09.02.2012

Schreib dein Fall im BGE-Forum, im Grundeinkommensportal unter Kontakt und auch hier: http://www.katja-kipping.de/topic/2.kontakt.html
Teile denen mit, dass du deren Adressen in einem Forum erhalten hast, in dem dir andere angeraten haben, sie anzuschreiben, damit sie wissen, dass bereits andere darüber wissen und sie deinen Fall nicht unter den Tisch fallen lassen!!!

Du solltest ihnen aber detailliert schreiben, wie es zu ihrem Tod kam.
Beweismaterial ist natürlich immer am Besten.
 
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