Ärztliche Zwangsbehandlungen vom Bundestag verabschiedet!

Mir hats grad die Schuhe ausgezogen...

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42502841_kw03_de_zwangsbehandlung/index.html

Vor drei Tagen hat der Bundestag die Gesetzeslage mal eben geändert

ich habe dazu weder öffentliche Diskussionen irgendwo gesehen,
noch überhaupt davon gewußt...
Ihr?

Und wieder wird der Büger ein Stückchen weiter entmündigt...

ohne daß irgendeiner laut schreit...

Unfaßbar:wut1:

Gruß, Luckysun

Die Entmündigung wurde durch das Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Es gibt keine Entmündigung mehr.
 
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Ich weiß, dass es um DE geht , ist aber nix anderes :D

Doch ist es ......... wie auch schon Betreuter, oder noch nicht Betreuter.

Dem schon Betreuten müssen z.B. medizinisch notwendige Behandlungen intensiv erklärt werden und die Zustimmung eingeholt werden. Kann aber durch den Betreuer ersetzt werden. :D

Der NochNichtbetreute, der sich gegen eine Behandlung stellt, die zu seinem Schutze, oder dem Schutze der Allgemeinheit dienlich ist, darf weggesperrt werden. Solche Einweisungen sind nur dann zulässig, wenn sie zwingend erforderlich sind, um den Betroffenen vor schwerwiegenden Gesundheitsschäden zu schützen.

Es hat so nicht nur mit Betreuten zu tun, sondern auch mit Unbetreuten, die durch Nichteinsicht zum Betreuten werden können und dann aber auch unverzüglich weggesperrt werden müssen, um behandelt zu werden. Schnell muss da dann gehandelt werden.

Dieser Punkt wird hier anscheinend übersehen. Das ist nämlich die Ausdehnung. Dazu die Neuklassifizierung der psychischen Erkrankungen.
 
Was ist mit jemandem, der schon jahrelang zur Dialyse muß, keine Aussicht hat auf eine Spenderniere, was ist, wenn dieser Mensch sich irgendwann sagt, er kann nicht mehr, ist müde und hat genug, will lieber sterben.
Sperrt man den dann ein für ein paar Jahre und fesselt ihn jeden zweiten Tag für ein paar Stunden, damit er ans Dialysegerät angeschlossen werden kann?
 
Doch ist es ......... wie auch schon Betreuter, oder noch nicht Betreuter.

Dem schon Betreuten müssen z.B. medizinisch notwendige Behandlungen intensiv erklärt werden und die Zustimmung eingeholt werden. Kann aber durch den Betreuer ersetzt werden. :D

Der NochNichtbetreute, der sich gegen eine Behandlung stellt, die zu seinem Schutze, oder dem Schutze der Allgemeinheit dienlich ist, darf weggesperrt werden. Solche Einweisungen sind nur dann zulässig, wenn sie zwingend erforderlich sind, um den Betroffenen vor schwerwiegenden Gesundheitsschäden zu schützen.

Ja, weils um seinen Schutz geht , was ist daran net verständlich , um nix anderes geht es und wenn derjenige eben in einer Phase ist , wo es einfach unmöglich ist , im das verständlich zu machen , muss eben gehandelt werden, sei es durch einen Verwandten der die Einweisung veranlasst oder eben , falls derjenige einen Betreuer hat ,d er dies veranlasst und /oder der Hausarzt ,....etc.; DAS heißt dennoch net , das derjenige "weggesperrt" wird und kommt immer auf die jeweilige Situation an, die eben abzuwägen ist .


Es hat so nicht nur mit Betreuten zu tun, sondern auch mit Unbetreuten, die durch Nichteinsicht zum Betreuten werden können und dann aber auch unverzüglich weggesperrt werden müssen, um behandelt zu werden. Schnell muss da dann gehandelt werden.
Nein :D

Dieser Punkt wird hier anscheinend übersehen. Das ist nämlich die Ausdehnung. Dazu die Neuklassifizierung der psychischen Erkrankungen.

Dieser Punkt werd net übersehen, denn den Punkt gibts anfoch net :D
Neuklassifizierungen gibts immer wieder mal , da ja auch wissentschaftlich , medizinsch geforscht/erforscht wird und im Grunde um eine genauere Diagnostik erstellen zu können um effizenter helfen zu können.

LG Asaliah :)
 
Was ist mit jemandem, der schon jahrelang zur Dialyse muß, keine Aussicht hat auf eine Spenderniere, was ist, wenn dieser Mensch sich irgendwann sagt, er kann nicht mehr, ist müde und hat genug, will lieber sterben.
Sperrt man den dann ein für ein paar Jahre und fesselt ihn jeden zweiten Tag für ein paar Stunden, damit er ans Dialysegerät angeschlossen werden kann?

Das ist durchaus möglich und wie man hier lesen kannm, doch auch richtig so .... zu seinem Schutze.
 
Was ist mit jemandem, der schon jahrelang zur Dialyse muß, keine Aussicht hat auf eine Spenderniere, was ist, wenn dieser Mensch sich irgendwann sagt, er kann nicht mehr, ist müde und hat genug, will lieber sterben.
Sperrt man den dann ein für ein paar Jahre und fesselt ihn jeden zweiten Tag für ein paar Stunden, damit er ans Dialysegerät angeschlossen werden kann?

Nein ,....weil man versucht es gar net so weit kommen zu lassen . Das verzweifelte Fälle sein können , ja , klar und sollte er definitiv suizidgefärdet sein , kann es zu einer Einweisung im AKUTEM Fall kommen , der werd aber dann net für Jahre "eingesperrt" ( wo kommen de Horrorgschichtln bloss her ) sondern nur im Notfall, wenn s ka Einsicht seinerseits gibt, sediert , aber eben kurzfristig - langfristig wird sich um eine Therapie gekümmert und wenn notwendig einer Einstellung der Medis etc.;

LG Asaliah
 
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Nochmals :

Die Patientenanwaltschaft

Die Tätigkeit der Patientenanwälte stützt sich auf das Unterbringungsgesetz (UbG).Sie stehen Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Abteilungen zwangsweise untergebracht sind. Patientenanwälte vertreten Patienten im Unterbringungsverfahren vor Gericht und treten darüber hinaus für deren Rechte und Anliegen ein. Die Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig und kontrolliert freiheitsbeschränkende Maßnahmen. In Österreich stellen zwei Organisationen Patientenanwälte zur Verfügung: In Vorarlberg das Institut für Sozialdienste (IfS), im Rest Österreichs der Verein VertretungsNetz.
 
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