Ärztliche Zwangsbehandlungen vom Bundestag verabschiedet!

Nein ,....weil man versucht es gar net so weit kommen zu lassen . Das verzweifelte Fälle sein können , ja , klar und sollte er definitiv suizidgefärdet sein , kann es zu einer Einweisung im AKUTEM Fall kommen , der werd aber dann net für Jahre "eingesperrt" ( wo kommen de Horrorgschichtln bloss her ) sondern nur im Notfall, wenn s ka Einsicht seinerseits gibt, sediert , aber eben kurzfristig - langfristig wird sich um eine Therapie gekümmert und wenn notwendig einer Einstellung der Medis etc.;

LG Asaliah


Aber was will man denn da machen, es nicht so weit kommen lassen, Nieren wachsen ja nicht auf den Bäumen, da kann man nichts machen. :dontknow:

Angenommen, derjenige hat noch eine chronische Krankheit zusätzlich, zum Beispiel Hepatitis C, der bekommt keine neue Niere, der kann sich vielleicht für die nächsten 40 Jahre dialysieren lassen jeden zweiten Tag für ein paar Stunden.

Antidepressiva helfen nur bei Menschen mit einer Depression, bei einem Gesunden, der in einer hoffnungslosen Situation ist, bewirken sie gar nichts.


Das Beispiel ist deshalb, weil so ein ähnliches auch in Luckysuns Link steht.
 
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Da es vermutlich net gelesen wurde aus WIKI

Selbstgefährdung

Selbstgefährdung spielt sowohl bei der Notfallpsychiatrie als auch bei der Betreuung chronisch Kranker oder verwirrter Personen eine Rolle. Eine Zuschreibung, welche psychischen Störungen oder Erkrankungen mit einer akuten Selbstgefährdung verbunden sind, kann im Einzelfall ärztlich nicht getroffen werden. Es gibt zwar statistische Unterschiede, aber es kommt auf den Schweregrad der Störung und auf das Ausmaß bereits eingetretener gefährdender Verhaltensweisen oder Äußerungen an. Wichtig ist auch, ob noch ein Kontakt zwischen Arzt und Patient herstellbar ist, ob der Patient zu verlässlichen Absprachen imstande ist und ob er sich auch freiwillig behandeln lassen will. Psychiatrisch qualifizierte Notdienste wie in Hamburg wurden eingerichtet, damit diese Fragen von einem Fachmann geprüft werden. Weiterhin ist bei der betreuungsrechtlich begründeten Zwangseinweisung die Reaktion des Umfeldes, z. B. der Angehörigen von Bedeutung. Störungen, die statistisch häufiger mit akuter Selbstgefährdung assoziiert sind, sind akute organische oder funktionelle Psychosen, z. B. schizophrene Störungen. Schwere Depressionen gehen zwar oft mit Suizidgefährdung einher, führen aber statistisch seltener zu Zwangseinweisungen. Psychosomatische Störungen und Anorexie fallen in der Regel nicht unter die genannten Voraussetzungen, weil keine Unterbringung in psychiatrischen Kliniken erfolgt, sondern in psychosomatischen und Psychotherapie-Kliniken.

Bei betreuungsrechtlich begründeten Zwangseinweisungen geht es nicht nur um unmittelbare suizidale Gefährdungen, sondern auch andere schwere störungsbedingte Formen der Selbstgefährdung, z. B. Nichtbehandlung schwerster körperlicher Leiden, schwerste Verwahrlosung, rechtlich auch um die Gefahr einer schweren Verfestigung chronischer psychischer Störungen oder um Hilflosigkeit mit Gefahr des Verhungerns oder Erfrierens oder Herumirrens. Derartige Voraussetzungen bestehen statistisch häufiger bei Demenzen, chronischen Psychosen wie Schizophrenie, schweren Suchtleiden.

Fremdgefährdung

Zwangseinweisungen erfolgen bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr, dass Dritte zu Schaden kommen. Dies kann der Fall sein, wenn Personen durch krankhafte Verkennung angegriffen werden, der Betroffene unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt oder massiv andere öffentliche Rechtsgüter gefährdet.

Es gibt zwar statistische Häufungen z. B. bei Verwirrtheit durch akute organische Psychosen, schizophrenen Störungen, stoffgebundenen, z. B. alkoholabhängigen oder durch Drogen hervorgerufenen Störungen, aber auch Persönlichkeitsstörungen. Es kommt aber aus rechtlicher und ärztlicher Sicht auf den Einzelfall an.

LG Asaliah
 
Ja, weils um seinen Schutz geht , was ist daran net verständlich , um nix anderes geht es und wenn derjenige eben in einer Phase ist , wo es einfach unmöglich ist , im das verständlich zu machen , muss eben gehandelt werden, sei es durch einen Verwandten der die Einweisung veranlasst oder eben , falls derjenige einen Betreuer hat ,d er dies veranlasst und /oder der Hausarzt ,....etc.; DAS heißt dennoch net , das derjenige "weggesperrt" wird und kommt immer auf die jeweilige Situation an, die eben abzuwägen ist .

Genau darum geht es, dehnbar bis sonst wohin ...... auch hinsichtlich Massenimpfungen

wie auch eigenen Erkrankungen und der Überdrüssigkeit bei z.B. alten Menschen, die aber sehr schnell in der Betreuung sitzen. Aber schon heute, auch zwangsmedikamentiert werden.

Wie gesagt, es geht nicht nur um Betreute, sondern auch um ganz Normale, die schneller betreut sein können, als sie denken. :D

Wie war das noch, 0,24 % wurden eingewiesen ......... ah deswegen verschärfen ......
 
Aber was will man denn da machen, es nicht so weit kommen lassen, Nieren wachsen ja nicht auf den Bäumen, da kann man nichts machen. :dontknow:

Angenommen, derjenige hat noch eine chronische Krankheit zusätzlich, zum Beispiel Hepatitis C, der bekommt keine neue Niere, der kann sich vielleicht für die nächsten 40 Jahre dialysieren lassen jeden zweiten Tag für ein paar Stunden.

Antidepressiva helfen nur bei Menschen mit einer Depression, bei einem Gesunden, der in einer hoffnungslosen Situation ist, bewirken sie gar nichts.


Das Beispiel ist deshalb, weil so ein ähnliches auch in Luckysuns Link steht.

Bei Dyalyse Patienten ist es sehr wohl so , dass Depressionen eine Rolle spielen können und es helfen sehr wohl Antidepressiva.
Das Nieren net auf den Bäumen wachsen ist auch klar. Aber es gibt eben den Weg der Dyalse . Wenn ein Mensch daran verweifelt , kann sein, muss aber net sein ,..tja und AKUT Selbstgefärdet ist , ja dann , aber nur dann kann es zu seinem Schutz zu einer Einweisung kommen. Der Rest wie gehabt .

LG Asaliah :)
 
Da es vermutlich net gelesen wurde aus WIKI

Selbstgefährdung

Fremdgefährdung

Vielleicht einfach noch einmal das Eingangsposting lesen, es geht nicht um die Möglichkeiten, die jetzt da sind ....... sondern, die da durch nun kommen:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42502841_kw03_de_zwangsbehandlung/index.html

Die Kritik kommt nicht von ungefähr und die Befürchtungen auch nicht ...... sie werden gesehen.

Und nochmals, wegen 200.000 Einweisungen pro Jahr, wo auch viele nicht notwendig waren, braucht man keine Gesetze ändern ....... nur, wenn man mehr haben will :D
 
Genau darum geht es, dehnbar bis sonst wohin ...... auch hinsichtlich Massenimpfungen

wie auch eigenen Erkrankungen und der Überdrüssigkeit bei z.B. alten Menschen, die aber sehr schnell in der Betreuung sitzen. Aber schon heute, auch zwangsmedikamentiert werden.

Wie gesagt, es geht nicht nur um Betreute, sondern auch um ganz Normale, die schneller betreut sein können, als sie denken. :D

Wie war das noch, 0,24 % wurden eingewiesen ......... ah deswegen verschärfen ......

So, bei dir will ich mal ne Quelle sehn ,...

Ich habe in einem Pflegeheim gearbeitet , nicht alles ist rosig , nicht alles immer richtig , weil MENSCHEN AM WERK SIND , und einfach net jeder für jeden Beruf geeignet IST.
ABER , nein , es werd net zwangsmedikamentiert , es werd net Zwangsgeimpft ,...etc.;

Bei, ich wiederhole :mad2:mich, schwer Demenzkranken Menschen , kann es von Nöten sein , da sie nicht mehr in der Lage sind , zu unterscheiden was gut oder net gut ist für sie , bei einer Medikamenten Gabe auch dabei zu sein , damit sie die Medis auch nehmen ,( ohne Zwang ) die zu ihrem Wohl dienen ! Bei Impfungen müssen die Angehörigen oder Sachwalter befragt werden, sollte der Mensch nimmer selbstbestimmt handeln können und so weiter und so fort ....
 
Was ist mit jemandem im Hungerstreik, der damit für irgendetwas demonstrieren will.
Gibt hier in Wien aktuell Flüchtlinge, die das machen.
Könnte man das nicht auch als Selbstgefährdung sehen und die Leute dann einweisen und zwangsernähren?
 
Bei Dyalyse Patienten ist es sehr wohl so , dass Depressionen eine Rolle spielen können und es helfen sehr wohl Antidepressiva.
Das Nieren net auf den Bäumen wachsen ist auch klar. Aber es gibt eben den Weg der Dyalse . Wenn ein Mensch daran verweifelt , kann sein, muss aber net sein ,..tja und AKUT Selbstgefärdet ist , ja dann , aber nur dann kann es zu seinem Schutz zu einer Einweisung kommen. Der Rest wie gehabt .

LG Asaliah :)


Ich sehe das halt anders, jemand, der unheilbar krank ist und der leidet, sollte eine Behandlung verweigern dürfen, natürlich mit Gesprächen, aber wenn es keinen Ausweg mehr gibt, genauso bei Krebskranken, wenn man da nichts mehr tun kann außer das Leid zu verlängern, dann sollte schon der Wille des Patienten respektiert werden.
 
Vielleicht einfach noch einmal das Eingangsposting lesen, es geht nicht um die Möglichkeiten, die jetzt da sind ....... sondern, die da durch nun kommen:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42502841_kw03_de_zwangsbehandlung/index.html

Die Kritik kommt nicht von ungefähr und die Befürchtungen auch nicht ...... sie werden gesehen.

Und nochmals, wegen 200.000 Einweisungen pro Jahr, wo auch viele nicht notwendig waren, braucht man keine Gesetze ändern ....... nur, wenn man mehr haben will :D

Ich habs gelesen :D

Stephan Thomae (FDP) betonte, dass die Zwangsbehandlung ausschließlich "als letztes Mittel" einsetzt werden dürfe.

Des mit dem Patienten wor a fiktives Beispiel .

Zudem müsse ein "Verfahrenspfleger hinzugezogen werden, der die Interessen des Betroffenen wahrnimmt", weiter gebe es das Vier-Augen-Prinzip, demzufolge zum behandelnden Arzt ein Gutachter hinzugezogen werden müsse.

Bei Zwangsmaßnahmen, die länger als zwölf Wochen dauern, erklärt Thomae weiter, müsse ein "externer Gutachter, der nicht der Einrichtung angehört" hinzugezogen werden. Und schließlich müsse ein externes Gutachten erstellt werden, dass die Notwendigkeit der Behandlung begründete.

Seither sei "eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von Betroffenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können und denen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht" ,...[/QUOTE]
 
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Was ist mit jemandem im Hungerstreik, der damit für irgendetwas demonstrieren will.
Gibt hier in Wien aktuell Flüchtlinge, die das machen.
Könnte man das nicht auch als Selbstgefährdung sehen und die Leute dann einweisen und zwangsernähren?

Ja, aber indem Fall dieser Flüchtlinge ist es eben nicht so , haben doch eh 5 Tage den Streik unterbrochen ,..um zu essen und wieder zu Kräften zu kommen, damit sie dann weiterstreiken können ,...wenn sie in ein "Dellirium" fallen , ja was würdest du dann unternehmen , sie sterben lassen ?????

Bei Magersucht zum Beispiel war und ist es auch schon vorgekommen, sie zwangs zu ernähren , bei den meisten Fällen nur leider zu spät , von denen ich weiß .
Gut ich frag mal anders , siehst du zu wenn jemand verhungert ? ( Weil du schon das Beispiel anführst ) oder handelst du ??

LG Asaliah
 
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