Ärztliche Zwangsbehandlungen vom Bundestag verabschiedet!

Wir kämpfen an der selben Front aber in unterschiedlichen Gefechten.

Wir leben in einer dualistischen Welt. Wenn ich meinen Fokus verschließe oder einseitig auf die Welt blicke, so werde ich gar nichts sehen, nur die Dunkelheit oder Wolkenkuckucksheim. Also eine Form der Verblendung, die zu Leiden führt. Die Welt ist so, wie sie ist, wir erblicken und interpretieren sie nur sehr unterschiedlich.
Ich kann versuchen, mich den Dingen gegenüber, so weit es mir möglich ist, zu öffnen. Erkenne ich, wie die Dinge mit meinem Erleben in Verbindung stehen, ist es möglich Ursache und Wirkung zu unterbrechen. Entsteht das eine nicht, kann das andere nicht entstehen. Kurz gesagt, verändere ich mein Denken, verändert sich meine Welt. Das der anderen kann man nicht oder nur wenig ändern. Es ist mein Geist, der die Welt erschafft.
Man erkennt, welche Dinge man verändern kann und welche nicht. Und lernt, (hoffentlich) das Eine vom Anderen zu unterscheiden. Grundlage ist, daß man seine eigenen Geistesgifte erkennt und sie in positive, förderliche geistige Energien verwandelt. Das Ich wird versuchen, diesen inneren Vorgang abzuwürgen. Gegenmittel ist die Erkenntnis, daß das Ich, so wie wir es im Alltagsbewußtsein kennen, gar nicht existiert. Das Ich unterliegt, ebenso wie alle anderen Phänomene, dem Dualismus. Es ist also weder unveränderlich noch als ein eigenständiges Phänomen vorhanden.
Wir sind also keine determinierten Wesen. Keine Marionetten. Im Grunde sind wir frei.

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft.
D.h. u.A. Demenz und psychische Erkrankungen nehmen zu.
Die Hyperkomlexität unserer Umwelt verunsichert die Menschen (=> Rückbesinnung zu den Grundlagen der Religionen).
Viele werden dem Treiben einfach nicht mehr folgen können. Weder beruflich, noch geistig, noch psychisch.
Der egozentrische, narzisstische Konkurrenzkampf führt zu immer mehr psychischem Druck => Depression/Burn out.
Unsere Gesellschaften sind nicht mehr oder nur noch ungenügend funktionsfähig =>Vereinzelung/Isolierung/Segmentierung
Die durch die Technisierung entstandene Entfremdung von den Grundlagen des menschlichen Lebens führt zur Entfremdung der eigenen Person von sich selbst. Medien und Werbung unterstützen durch das gezielte Hervorrufen von fremden Bedürfnissen die individuelle Entfremdung. Droge Konsum.

Dem kann ich mich als Individuum nur teilweise entziehen.
Von daher halte ich die Prognose, daß 1/3 der Menschen in Zukunft in eine Situation geraten werden, in der sie fremde/staatliche Hilfe annehmen müssen, für möglich.
Ich hoffe und wünsche mir, daß die Gesetze, die unser Bundestag beschließt, den Bedürfnissen der Menschen folgen und nicht irgendwelchen Marktmechanismen.

:thumbup::)
 
Werbung:
Sag ich doch, erkennen, akzeptieren, verändern.

Da reden wir wohl aneinander vorbei. Das bleibt nur dem psychisch Erkrankten, zu akzeptieren, kann aber das System nicht verändern.

Und genau hier liegt das Problem, die Erweiterung, was nun schon alles psychische Erkrankungen sind, wo sie anfangen und wo sie enden und wer es beurteilt ..... auch das, wo nichts ist ........ ach so.

Ist aber logisch, diese unterschiedliche Sichtweise, du siehst es als Hilfe, weil selbst in diesem Bereiche hilfebedürftig.

Ich sehe die Möglichkeiten, die da einem Staat in die Hand gegeben wird, der gerne unterstellt und aburteilt.
Hat übrigens auch so gesehen, was Esoterisches. Es gibt da auch das Phänomen, das etwas behandelt wird, was gar nicht da ist, aber vorgegeben wird, das es da ist. Und das ist dann supergut.

So gesehen, hier schwer diskutierbar. Alle mit psychischen Störungen, werden es als Hilfe ansehen. Genauso, die, die sich in der Esoterik verloren haben.
 
Das Problem ist eher das ein psychotischer Mensch es eben gar net als Hilfe ansehen kann in einer akuten Psychose , sondern als unerwünschte Zwangsmaßnahme , da er nicht mehr wahrnehmen kann , das er eventuell fremd - oder selbstgefärdent ist ! UND um das geht es in dem Gesetz !
Wenn jeder der einen solchen Schub hat , es bewusst wahrnehmen würde, wäre auch keine Zwangseinweisung notwendig .
Wenn jemand an zum Beispiel paranoider Schizophrenie erkrankter Mensch , erkennen könnte , dass er eben krank ist und dies akzeptieren würde , annehmen würde, seine Medikamente nehmen würde , käme es ( in vielen ) Fällen gar net zu einen Schub ,...und so weiter und so fort ....
 
Das Problem ist eher das ein psychotischer Mensch es eben gar net als Hilfe ansehen kann in einer akuten Psychose , sondern als unerwünschte Zwangsmaßnahme , da er nicht mehr wahrnehmen kann , das er eventuell fremd - oder selbstgefärdent ist ! UND um das geht es in dem Gesetz !
Wenn jeder der einen solchen Schub hat , es bewusst wahrnehmen würde, wäre auch keine Zwangseinweisung notwendig .
Wenn jemand an zum Beispiel paranoider Schizophrenie erkrankter Mensch , erkennen könnte , dass er eben krank ist und dies akzeptieren würde , annehmen würde, seine Medikamente nehmen würde , käme es ( in vielen ) Fällen gar net zu einen Schub ,...und so weiter und so fort ....

Diese rechtliche Schutzmaßnahme gibt es doch längst, sogar mit erheblicher Zunahme von Fehleinweisungen.
Also was noch, noch mehr Fehleinweisungen, die dann aber keine sind, weil man mal eben die Beurteilungsweise ändert ????

Nochmals, es ist dieses Zusammenspiel relevant, Betreuungsrecht, man kann schneller rein kommen, als gedacht + die Neudefinition der psychischen Erkrankungen + ärztliche Zwangsbehandlung.

Klar, für einen psychisch Kranken ist es eine Erleichterung. Zu wissen, wenn ich austicker, wird mir schnell geholfen und ich werde vor der Allgemeinheit weggeschlossen.

Wenn man es so sehen will und die Fehleinweisungen übersehen will ...... jeder muss es so sehen, wie es gut für ihn ist.

Genauso, wenn es nicht verstanden wird, warum es demnächst jeden Dritten Europäer treffen kann. Nein, die psychischen Erkrankungen werden nicht so enorm mehr, sie sind neu eingestuft worden. Und, jedem dritten droht die Gefahr der Einweisung, nicht psychisch krank zu sein. Vielleicht versteht man es jetzt endlich, nicht jeder psychisch Kranke muss weggesperrt werden, es kann aber jeden Dritten treffen und er muss nicht krank sein = nennt sich auch Fehleinweisung.

Wenn aber alles so richtig, müssten wir alle mittlerweile psychisch krank sein, damit es auch jeden Dritten treffen kann. Und genau diese Möglichkeit gibt es jetzt, quasi jeden als irgendwie psychisch gestört zu klassifizieren und jeden dritten Europäer kann es bis zur Einweisung treffen.

Ob es jetzt deutlicher wird. Hat übrigens etwas Esoterisches, glauben, unterstellen, annehmen :D
 
Es ist aber so , dass psychische Erkrankungen zugenommen haben .

Und es ist auch Tatsache das es jeden mit einer Erkrankung treffen kann .;)

Zum Beispiel :

http://www.navigator-medizin.de/sch...-mensch-an-einer-schizophrenie-erkranken.html

Das es das Gesetz schon gab , ja, es wurde eben erweitert , da dies einfach rechtlich abgesichert sein muss.
Ein gesunder Mensch , ein selbstbewusster und kompetender Mensch braucht sich keine Sorgen um einer Zwangseinweisung zu machen ,...auch wenn ich weiß welches Beispiel Luckysun meinte ;) und auch da ist doch noch nix dabei herausgekommen, ob es stimmt und derjenige "unbegründet" in der Psychatrie gelandet ist.


Alles andere ist einfach unbegründete Panikmache , doch eines vorab, das sind alles Menschen , ob Richter , Betreuer, Angehörige , Ärzte , Therapeuten und so weiter ,...da ist niemand gefeit davor ne Fehlentscheidung zu treffen und /oder auch getroffen zu haben!
DAS ist in keinem Bereich im Leben auszuschließen , auf die eigenen Kompetenz kommt es an.

Und ja, Patientenverfügung , zumindest in Ö gibts a immer noch ;)

GLG Asaliah
 
Alles andere ist einfach unbegründete Panikmache ,

:D Jetzt sich aber bitte konform äußern. :danke:
Das ist keine Panikmache, dass sind Wahnvorstellungen und damit würde die Gesetzesänderung greifen. :D


Das ist die andere Seite der Medaille und die kann ich nicht Schönreden, auch nicht damit, dass psychische Störungen zunehmen werden .... usw.

Es hat für mich etwas von, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, um im Gesamten die Spatzen mundtot zu machen.

Nur dazu, ich sehe hier nicht dauernd jemand nackt durch die Stadt tanzen, bei dieser Kälte, der Schutz bedarf. Naja, wenn es im Ösilande schon soweit ist .........
 
:D Jetzt sich aber bitte konform äußern. :danke:
Das ist keine Panikmache, dass sind Wahnvorstellungen und damit würde die Gesetzesänderung greifen. :D


Das ist die andere Seite der Medaille und die kann ich nicht Schönreden, auch nicht damit, dass psychische Störungen zunehmen werden .... usw.

Es hat für mich etwas von, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, um im Gesamten die Spatzen mundtot zu machen.

Nur dazu, ich sehe hier nicht dauernd jemand nackt durch die Stadt tanzen, bei dieser Kälte, der Schutz bedarf. Naja, wenn es im Ösilande schon soweit ist .........

:DHÄ ? Konform äußern ?

Ne, das sind keine Wahnvorstellungen , ka Sorge :D
Schönreden ist a net dabei ,..es ist wie es ist . ;)

LG Asaliah
 
Schönreden ist a net dabei ,..es ist wie es ist . ;)

Doch ist es, es wird sogar dringend benötigt ....... :rolleyes:

In DE haben wir so um die 100.000 Zwangseinweisungen pro Jahr, einige Quellen geben 200.000 an. Gibt darüber aber keine verlässlichen Zahlen. Nur eines immer wiederkehrend, dass ein großer Teil der Einweisungen gar nicht nötig waren, selbst nach den Aussagen der Leiter der Anstalten, Abteilungen.

Uiiiih und da brauchte man nun neue Gesetzesgebung, eine Verschärfung ....... :D

Wie gesagt, es stinkt gewaltig. Betreuer die urteilen, benötigen keine Ausbildung, keine Fähigkeiten. Sachbearbeiter dürfen nach Crashkursen mittlerweile psychologisch beurteilen und auf diese "befähigten" Erkenntnisse :lachen: können sich dann Gutachter und Gerichte stützen ........... ist doch ne Lachnummer

Noch besser, ist ein Chef, oder reicher Mensch, aufbrausend und pocht auf sein Recht, ist der höchstens cholerisch. Verhält sich so ein kleiner Pups, wäre es nach den Verschärfungen, reif für die Einweisung. Nur die kleinen Pupse werden bald fordern, immer mehr ...... auch, auf die Straße gehen.

Nochmals zu den Zahlen, gehen wir von 200.000 derzeitigen Einweisungen aus, sind es grad mal 0,24 %. Wie gesagt, davon sehr viele überhaupt nicht notwendig.
Es wird aber eine drastische Zunahme erwartet, "es kann jeden Dritten treffen", also von derzeit 0,24 % auf 33 %
Wau ...... das ist nicht 10 mal mehr, auch nicht 100 mal mehr, sondern 137,5 mal mehr. Oder auch eine Steigerung um 13750 %.

So drastisch vermehren sich also nun die psychischen Erkrankungen .... eine Pest, Hilfe :D .... und das weiß man schon vorher und verschärft die Gesetze und ändert die Beurteilungen von psychischen Störungen dementsprechend ........ so vorrausschauend gedacht.
Das sind Hellseher :lachen:, die passen schon vorher die Gesetzeslage an, damit sie noch besser zugreifen können und logisch, es steigen dann die Fallzahlen.


Sodele, schön weiterschlafen und schön träumen ......... denn hier braucht man nicht einmal ein VTler zu sein. Es betrifft derzeit nur 0,24 % unserer Bevölkerung und da muss man unabdingbar verschärfen und Neudefinieren .... ja, ja, ganz notwendig und wichtig :rolleyes:
 
Du bist a harte Nuss :tomate::D

In Österreich sieht es SO aus ;)

http://derstandard.at/1317019825060/Menschlichkeit-in-der-Medizin-Unfreiwillig-in-der-Psychiatrie

Verschiedene Stufen der Freiheitsbeschränkung

Unterbringungen können in einem geschlossenen Bereich einer psychiatrischen Abteilung, bei dem die Türen nach außen hin abgesperrt sind, oder aber in offenen Stationen, stattfinden. Der Gedanke an den geschlossenen Bereich kommt bei dem Begriff Unterbringung oft vorschnell, denn an vielen psychiatrischen Abteilungen gibt es mittlerweile nur mehr offenen Bereiche, die Patienten theoretisch jederzeit verlassen könnten. "Unterbringung heißt ja nicht, dass sich prinzipiell alle Patienten dagegen wehren. Das heißt nur, dass sie die Station nicht verlassen dürfen. Man soll die Wirkung einer Anordnung nicht unterschätzen, denn auch wenn Patienten das selbst nicht wollen, ist es trotzdem so, dass sich viele daran halten", erklärt Beermann.

Weitergehende Beschränkungen, die über den geschlossenen Bereich hinausgehen und die die Bewegungsfreiheit der Patienten auf einzelne Räume oder Bereiche eines Raumes einschränken, dürfen behandelnde Ärzte nur dann anordnen, wenn dadurch eine Gefahr abgewendet werden kann oder die Einschränkung für die ärztliche Behandlung unerlässlich ist. Laut VertretungsNetz kommt es in mehr als einem Drittel aller Unterbringungen zu intensiven Bewegungsbeschränkungen. Darunter fallen etwa Fixierungsmaßnahmen wie das Festbinden mit Hand-, Fuß-, oder Bauchgurten, das Zurückhalten in einem Raum oder die Verwendung von Netzbetten. Diese weitergehenden Beschränkungen müssen der Patientenanwaltschaft gemeldet werden und Patienten haben das Recht, diese Maßnahmen auf Antrag durch das Gericht überprüfen zu lassen.

Zwangsbehandlungen

Die Angst vor einer eventuellen Zwangsbehandlung wird oft mit der Psychiatrie in Zusammenhang gebracht. Grundsätzlich haben Patienten das Recht auf eine schonende, angemessene, möglichst risikoarme und wirksame Therapie. Unter Umständen kann es aber vorkommen, dass Patienten gegen ihren Willen behandelt werden. Ausschlaggebend ist hierbei die Einsichts- und Urteilsfähigkeit der Patienten. Dies bedeutet, den Grund und die Bedeutung einer Behandlung zu verstehen und sich entweder für oder dagegen aussprechen zu können. Patienten, die einsichts- und urteilsfähig sind dürfen nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden. Jene, die das nicht sind und auch keine gesetzlichen Vertreter haben (Erziehungsberechtigte, Sachwalter, Vorsorgebevollmächtigter) können bei medizinischer Notwendigkeit auch ohne deren Zustimmung behandelt werden. Auf Verlangen des Patienten oder des Patientenanwalts muss das Gericht die Zulässigkeit der Behandlung prüfen.

Die Patientenanwaltschaft

Die Tätigkeit der Patientenanwälte stützt sich auf das Unterbringungsgesetz (UbG).Sie stehen Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Abteilungen zwangsweise untergebracht sind. Patientenanwälte vertreten Patienten im Unterbringungsverfahren vor Gericht und treten darüber hinaus für deren Rechte und Anliegen ein. Die Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig und kontrolliert freiheitsbeschränkende Maßnahmen. In Österreich stellen zwei Organisationen Patientenanwälte zur Verfügung: In Vorarlberg das Institut für Sozialdienste (IfS), im Rest Österreichs der Verein VertretungsNetz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringung

:)LG
 
Werbung:
Folgen für Betroffene und Angehörige

Angehörige sind, wie die Verbände der Angehörigen Psychisch Kranker betonen, häufig durch die psychischen Störungen eines Familienmitgliedes psychisch und sozial sehr schwer belastet, oft überfordert, nicht selten traumatisiert. Betroffene erleben die Zwangseinweisung häufig als gewaltsam und unnötig, etliche erkennen aber gar nicht, dass sie formalrechtlich zwangsweise untergebracht werden. Ein Teil der Betroffenen wird durch Ereignisse im Umfeld der Zwangseinweisung, z. B. Polizeimaßnahmen oder Fesselung oder den Umgebungswechsel schwer belastet, manche verarbeiten die Situation als traumatische Erfahrung und reagieren langfristig mit Stressreaktionen und massiver Ablehnung psychiatrischer Hilfe. Andere Betroffene sind nach Besserung der psychischen Störungen imstande, im therapeutischen Gespräch Hilfe anzunehmen. An Altersdemenz und schweren organisch begründeten Psychosen leidende Personen erkennen je nach Schweregrad nicht mehr, ob sie rechtlich untergebracht wurden. Aber auch sie können auf eine Zwangseinweisung emotional sehr stark ablehnend reagieren. In jedem Fall hängt die subjektive Verarbeitung der Zwangseinweisung weniger von den rechtlichen Bedingungen, als von den tatsächlichen Abläufen und Erlebnissen ab. Es muss also für die Psychiatrie immer auf einen möglichst schonenden Umgang mit jedem Patienten ankommen. Dies wird in Kliniken als Gegenstand der Fort- und Weiterbildung und des Qualitätsmanagements aktiv reflektiert und offen kommuniziert.

;)
 
Zurück
Oben