flimm
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 14. August 2008
- Beiträge
- 33.669
Die Religionsfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jeder ist aber auch frei, sich nicht zu einer Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.
Neutralitätsgebot
Der Staat muss sich in den Worten des Bundesverfassungsgerichts als "Heimstatt aller Bürger" verstehen, unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern muss allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. Anders als in laizistischen Staaten sieht das Grundgesetz allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen, etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.
aus
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Ge...ungsrecht/religionsverfassungsrecht_node.html
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jeder ist aber auch frei, sich nicht zu einer Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.
Neutralitätsgebot
Der Staat muss sich in den Worten des Bundesverfassungsgerichts als "Heimstatt aller Bürger" verstehen, unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren, sondern muss allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. Anders als in laizistischen Staaten sieht das Grundgesetz allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen, etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.
aus
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Ge...ungsrecht/religionsverfassungsrecht_node.html