Falls Hofer doch gewinnen sollte, dann würde ich nicht vergessen, dass er einen Pensionistenjob inne hat, der ihm kaum Macht gibt.
Was halt leider net stimmt, und deswegen sind so viele gegen ihn als Bundesbrösel.
1) Kann der Bundespräsident eine Regierung ablehnen?
Ja, denn Minister werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten angelobt – oder auch nicht, wie das im Jahr 2000 der Fall war, als Thomas Klestil zwei Minister der Schwarz-Blauen Regierung ablehnte. Eine „Regierung à la Carte“ nach Geschmack des Präsidenten allein ist aber nicht drin, denn Voraussetzung bleibt ein Vorschlag vom Bundeskanzler. Da müssten sich die Vorstellungen von Kanzler und Präsident schon 1:1 decken.
In der Wahl des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident freie Hand.
2) Kann der Bundespräsident die Regierung auflösen?
Ja, und zwar willkürlich, ohne Vorschlag des Bundeskanzlers. In dem Fall benennt der Bundespräsident einen neuen Bundeskanzler, der schlägt eine neue Regierung vor, siehe 1).
3) Kann der Bundespräsident den Nationalrat auflösen?
Nein. Da müsste schon die gesamte Regierung von der Unfähigkeit des Nationalrats überzeugt sein. Erst wenn sämtliche Minister plus Bundeskanzler kollektiv einen Antrag auf Auflösung des Parlaments stellen, kann der Bundespräsident via Unterschrift Neuwahlen einleiten. Der einzige Präzedenzfall ereignete sich 1930 unter Bundespräsident Wilhelm Miklas, der wirklich alle amtlichen Register zog: Er entließ die Regierung und ernannte einen neuen Bundeskanzler plus Minister. Die neue Regierung stellte sich nicht wie gewöhnlich erstmal dem Parlament vor, sondern forderte dessen Auflösung. Miklas unterzeichnete, wohl wenig überrascht, und Österreich wählte neu.
Alles hier nachlesbar
Zusätzlich ist er Oberbefehlshaber des Bundesheeres, was ja in einem hier verlinkten Video auch bei einem Parteitreffen der FPÖ in Salzburg freudigst und laut kundgetan wurde.