Hallo Shila Eluah,
leider irrst Du dich da. Auch wenn Du auf Spendenbasis etwas offiziell anbietest und einnimmst, musst Du das angeben. Gerade habe ich meine Frau ( sie kennt sich als Sozialarbeiterin mit der Materie aus) bezüglich deines Anliegens gefragt.
Also es gibt da zwei Varianten:
Wenn Du Grundsicherung erst seit kurzem und nur für 3 Jahre beziehst, dann darfst Du bis zu 100 Euro dazu verdienen. Darüber hinaus werden 80 % deiner Einnahmen mit Deiner Grundsicherung verrechnet.
Wenn Du schon länger Grundsicherung beziehst wird alles was Du einnimmst von der Grundsicherung abgezogen.
Und ganz wichtig !!! Du musst deutlich machen, dass Du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeitest. Denn wenn Du drüber kommst, dann wirst Du als Arbeitsfähig angesehen und die Grundsicherung fällt weg !!!
Da liegt leider auch der Haken, denn solltest rechtlich gut vorbereitet sein. Recht haben und Recht bekommen sind gerade bei den Ämtern oft zwei paar Schuhe.
Namastee
Siegmund
leider irrst Du dich da. Auch wenn Du auf Spendenbasis etwas offiziell anbietest und einnimmst, musst Du das angeben. Gerade habe ich meine Frau ( sie kennt sich als Sozialarbeiterin mit der Materie aus) bezüglich deines Anliegens gefragt.
Also es gibt da zwei Varianten:
Wenn Du Grundsicherung erst seit kurzem und nur für 3 Jahre beziehst, dann darfst Du bis zu 100 Euro dazu verdienen. Darüber hinaus werden 80 % deiner Einnahmen mit Deiner Grundsicherung verrechnet.
Wenn Du schon länger Grundsicherung beziehst wird alles was Du einnimmst von der Grundsicherung abgezogen.
Und ganz wichtig !!! Du musst deutlich machen, dass Du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeitest. Denn wenn Du drüber kommst, dann wirst Du als Arbeitsfähig angesehen und die Grundsicherung fällt weg !!!
Da liegt leider auch der Haken, denn solltest rechtlich gut vorbereitet sein. Recht haben und Recht bekommen sind gerade bei den Ämtern oft zwei paar Schuhe.
Namastee
Siegmund