Schamanisch/Geistiges Heilen - Gewerbeschein - Was muss ich beachten ?

Erdkröte

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NRW
Hallo an alle,

ich brauche Informationen wegen der Beantragung eines Gewerbescheins für Geistiges Heilen. Was muss ich beachten ?

Ich arbeite schon länger freiberuflich als Seminarleiter und in der Schülernachhilfe unter der Kleinunternehmer-Regelung in Deutschland. Jetzt möchte Geistiges Heilen als weiteres Standbein mit aufnehmen.

Welche Schritte zu welchen Ämtern sind erforderlich und was für ein Gewerbeschein ist sinnvoll ? Wer hat Erfahrung damit ?


Danke im voraus und herzliche Grüsse

Siegmund
 
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Bei uns ist es so das du aufpassen musst, man darf nur gesunde Menschen "behandeln",und nur zur Steigerung des Wohbefindens, alles andere fällt ins Ärzteschutzgesetz und währe Kurpfuscherei und ist strafbar!

ist in Ö so...;)
 
Hallo Lucia,

erstmal danke für deine Antwort.

Nun freiberuflich bin ich ja schon beim FA angemeldet - als Coach für Persönlichkeitsentwicklung (Seminarleiter und Nachhilfelehrer). Ich frage mich halt ob das reicht, bzw. ich denke dass es nicht reicht, da ich jetzt schon mehrfach gelesen habe, dass seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2004 man einen Gewerbeschein für geistiges Heilen jeder Art bräuchte (egal ob Schamanismus, Reiki, etc.), damit das Gewerbeaufsichtsamt ggf. prüfen kann ob man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Was heisst - keine Krankheiten behandeln, keine Diagnosen, keine Mittel empfehlen (egal ob Tee, Bachblüten, etc.). Und man muss den Klienten unterschreiben lassen, dass die Behandlung keine Arzt oder HP-Besuch ersetzt oder einen deutlichen Aushang angebracht haben.

An Darkness: In Deutschland hat sich ja seit 2004 einiges geändert und ich bin dabei mich schlau zu machen - und ich wohne halt erst seit August 2008 wieder in Deutschland.

Herzliche Grüsse

Siegmund
 
dann frag doch beim dachverband f. geistiges heilen, bzw. guck auf deren internetseite - da steht sicher genaueres.

lucia
 
Hallo Erdkröte,

du hast Recht, zum 01.07.09 wurde in der BRD anscheinend ein Therapiegesetz erlassen. Hatte ja im Vorfeld einigen Aufruhr in der Esoterikszene verursacht. Ich hatte davon im vergangenen Jahr gelesen, leider habe ich die Details dazu vergessen und im Netz habe ich da auch nichts mehr gefunden. Nun ja, sollte sich mancher einmal dazu umsehen.


Merlin
 
Hallo zusammen,

jetzt bin ich schlauer, was den Gewerbeschein betrifft. Also, prinzipiell benötigt man für geistiges Heilen einen Gewerbeschein, ausser die Gemeinde/Stadt in der man wohnt ordnet einen als Freiberufler ein, was wohl ganz verschieden gehandhabt wird. Ich kann laut meiner Gemeinde freiberuflich arbeiten.

Namastee

Siegmund
 
Erdkröte;2189478 schrieb:
Hallo an alle,

ich brauche Informationen wegen der Beantragung eines Gewerbescheins für Geistiges Heilen. Was muss ich beachten ?

Ich arbeite schon länger freiberuflich als Seminarleiter und in der Schülernachhilfe unter der Kleinunternehmer-Regelung in Deutschland. Jetzt möchte Geistiges Heilen als weiteres Standbein mit aufnehmen.

Welche Schritte zu welchen Ämtern sind erforderlich und was für ein Gewerbeschein ist sinnvoll ? Wer hat Erfahrung damit ?


Danke im voraus und herzliche Grüsse

Siegmund

Möchtest du eine praxis auf machen in der du Schamanis leute heilst?
und du willst dafür geld?
Ich kann etwas heilen,aber ein guter schamane /Mensch würde dafür kein Geld nehmen er macht sowas gratis

L.g Serlex
 
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