Reiki nur mehr für Ärzte...

.. ich denke,
freiwillige spenden gehen das FA absolut nichts an !!!!

die lila
Würd ich persönlich nicht generell behaupten, kommt sicher auf die Höhe drauf an. wenn ich pro Jahr 500,-- € gespendet bekomme wirds denen egal sein, wenns 500.000,-- € ist, gibts sicher eine Möglichkeit, auch freie Spenden nachträglich zu besteuern. Bzw. auch, wenn Reikispenden die einzige Einnahmensquelle sind, wirds über kurz oder lang auffallen.
 
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Würd ich persönlich nicht generell behaupten, kommt sicher auf die Höhe drauf an. wenn ich pro Jahr 500,-- € gespendet bekomme wirds denen egal sein, wenns 500.000,-- € ist, gibts sicher eine Möglichkeit, auch freie Spenden nachträglich zu besteuern. Bzw. auch, wenn Reikispenden die einzige Einnahmensquelle sind, wirds über kurz oder lang auffallen.

ja, klar, bei solchen summen, oder wenn es eben die einzige einnahmequelle is, wird sich das FA einschalten können ...

da hast "recht",
lg und dir winke,
die lila :)
 
ja, klar, bei solchen summen, oder wenn es eben die einzige einnahmequelle is, wird sich das FA einschalten können ...

da hast "recht",
lg und dir winke,
die lila :)

Ob du selbständige Einkünfte angibst, hat doch nix mit einem Gewerbeschein zu tun, sondern mit deiner Steuererklärung.
Wenn du Einnahmen ( nicht) versteuerst, dann ist es ja wurscht ob mit oder ohne Gewerbeschein.

Mir ist euer Zusammenhang zwischen Gewerbeschein und FA einfach nicht klar ... :confused:
 
Ob du selbständige Einkünfte angibst, hat doch nix mit einem Gewerbeschein zu tun, sondern mit deiner Steuererklärung.
Wenn du Einnahmen ( nicht) versteuerst, dann ist es ja wurscht ob mit oder ohne Gewerbeschein.

Mir ist euer Zusammenhang zwischen Gewerbeschein und FA einfach nicht klar ... :confused:

==> siehe:

Genau das - dass freie Spenden nix mit Gewerbe zu tun haben, aber wenn sie ein gewisses Maß übersteigen sehr wohl das FA interessieren könnten.

War nur ne zusätzliche Anmerkung, weils hier schon vorkam, dass alles ganz locker gesehen wird - und ich schon - anderswo - erlebt hatte, dass irgendwann dann die Nachzahlung daher kamen, mit denen keiner gerechnet hatte.
 
Scheint grad ne nachhaltige Fixierung auf zu tauchen.
Brauchst du irgend welche professionelle Hilfe?
Wenn ja, einfach fragen, ich kann dir zwar keine deutschen Adressen sagen, aber irgend wer findet sich sicher, der dir weiter helfen kann.


Das deutsche Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939.
Geschichtsbücher werden Dir sicher Auskunft darüber geben, wer zu dieser Zeit in Deutschland regierende Partei war.
Im Internet wirst Du sicher auch zum Inhalt dieses Gesetzes fündig.

Viel Spaß


Sage
 
War nur ne zusätzliche Anmerkung, weils hier schon vorkam, dass alles ganz locker gesehen wird - und ich schon - anderswo - erlebt hatte, dass irgendwann dann die Nachzahlung daher kamen, mit denen keiner gerechnet hatte.

also wennst freie Spenden kriegst, dann quittierst du die einfach mit einem fortlaufenden Paragon. Das ist ja genauso viel wert für eine Buchhaltung wie eine Rechnungslegung.

Wennst gar nix schriftliches hast, ist es natürlich blöd. Das würd ich nicht machen. Ich kenn das von den Heilpraktikern in De auch nur so, dass sie dir für Spenden eine Quittung ausstellen.
Da kann dir eigentlich nichts passieren - oder hab ich euch wieder falsch verstanden?
 
also wennst freie Spenden kriegst, dann quittierst du die einfach mit einem fortlaufenden Paragon. Das ist ja genauso viel wert für eine Buchhaltung wie eine Rechnungslegung.

Wennst gar nix schriftliches hast, ist es natürlich blöd. Das würd ich nicht machen. Ich kenn das von den Heilpraktikern in De auch nur so, dass sie dir für Spenden eine Quittung ausstellen.
Da kann dir eigentlich nichts passieren - oder hab ich euch wieder falsch verstanden?

*ggggg*
schon ;-)
Aber macht nix.

Mir gings nur darum, die rechtlichen Situationen nicht zu locker zu nehmen, weil das dicke Ende nachkommen kann.

Und der Hinweis, dass es im Endeffekt nicht nur um die Gewerbebehörde geht - sondern auch um die Finanz - von daher wars ne zusätzliche Anmerkung meinerseits.

Ist einfach eins meiner Reizthemen, wie blauäugig - speziell Esoteriker - durch die Welt laufen und unterstellen, dass die anderen sie auch so lieb haben müssen, wie sie angeblich alle anderen liebhaben - und einfach nicht wharhaben wollen, dass es gesetzliche Regelungen gibt, unter die auch die Esoterik fällt. Von daher hab ich mich mal wieder etwas intensiver hier ausgelassen.
 
Im Jahr 2004 wollte ich mich selbstständig machen, was ich auch tat, und wollte unter anderem auch Reiki anbieten. Ich ging zum Gewerbeamt, als man mir sagte für Reiki gibt es keinen Schein. Mein Mann war dann noch so nett und gab mir eine Beurteilung vom Bundeministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wo folgendes stand:

Zitat:
Auch die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des § 339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiösen Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ( "Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlaß vom 5. März 1996 hat Tätigkeiten, die der religiösen oder mystischen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung untergestellt.

Desweiteren ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll, wie dies von der Einschreiterin behauptet wird. Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine den Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.

Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.

Wien, am 29.Jänner 1997

So meldete ich mich beim Finanzamt ganz normal an, denn bei der Wirtschaftskammer erklärte man mir, falls ich den Gewerbeschein für "Handauflegen und Energiearbeit" nehmen würde, dürfte ich das Wort Reiki nie erwähnen, dann könnte man mich klagen.
 
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na sixt und mir hat die wirtschaftskammer gesagt, es is wurscht..
weil das kjlngt ja so, als ob reiki verboten wär...
 
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