Reiki nur mehr für Ärzte...

gut, aber.. nur ein gedanke,,
wenn in MEINEM gewerbeschein drinnen steht, daß ich es machen darf, wer kanns mir nchträglich verbieten, wenn es mir schon erlaubt wurde..
das scheint mir sehr willkürlich zu sein..
ausserdem, warum weden wir nicht offiziell informiert??
und noch was..
woher lernen die ärzte, die so begierig drauf sind, reiki..
wirds ins medizinstudium aufgenommen??
 
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So, hab das Fax jetzt erhalten. Ich schreib einfach mal ab:

Betrifft: Reiki
Vorschrift 12-01/01-3050
Die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des §339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiöse Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlass vom 05.03.1996 (12-01/01-1451) hat Tätigkeiten, die der religiösen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung unterstellt.
Desweiteren ist nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll. Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine der Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.
Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.

Hab dann noch die Beschlüsse für Magnetfeldanwendungen, Homöopathie, Physiotherapie für Tiere/Tiermassage und Pflanzenkunde od. Methode mit Pflanzen mitgefaxt bekommen.
 
ja also wirkt es oder nicht??
sind wir bei der inquisition????
heißt das jetzt daß die ärztekammer reiki generell verboten hat?????
mir fällt etwas dazu ein.
reiki haißt ja einfach universelle lebensenergie wie wir alle wissen.
nur ein begriff mehr nicht..
daß mit reiki ein system gemeint ist, ein heilsystem ist ja eigentlich semantische schlamperei..
denn das stem heißt ja anders..
wie egssgt wenn ich energie anbeite.. ist das verboten?
ist jetzt vielleicht absolut unzutreffend aber doch ein denkanstoß..
oder?
 
also dürfen nur ärzte etwas anbieten, von dem sie selbst aber glauben daß es eine religiöse spinnerei ist..
udn noch dazu pantheistisch..
und wenn wir es tun, kommen wir vors sanctum officium oder??
klingt jetzt vieleicht paranoid.. ich weiß..
 
("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.")

und das gilt jetzt für PranicHealing nicht? das ist echt paradox!!! da ist doch kein Unterschied, außer, daß man bei Pranic nicht berührt, also eigentlich 'Fern-Reiki' macht.

Haupsache das Runen-Orakel ist noch im Gewerbeschein drinnen!
a080.gif


OAG!

@Lobkowitz: Probleme mit der Tastatur?
 
Betrifft: Reiki
Vorschrift 12-01/01-3050
Die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des §339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiöse Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlass vom 05.03.1996 (12-01/01-1451) hat Tätigkeiten, die der religiösen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung unterstellt.
Desweiteren ist nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll. Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine der Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.
Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.

ich spinn das jetzt weiter..
wenn lt erlaß vom 5.3.96 religiöse tätigkeiten nicht der gewerbeordnung unterstellt sidn, folgt für mich daraus, daß ich reiki anbieten. kann, OHNE dafür eine gewerbeberechtigung zu benötigen. als beisliel; ich darf eine gebetsruppe ja auch anbieten oder?

wenn die entgiftende wirkung nicht nachweisbar ist, ist sie de jure nicht vorhanden, also ist kein grund ersichtlich, warum nur ärzte reiki anbieten sollten.
lt definition wäre das so, als dürften nur ärzte gottesdienste leiten..
und religionsfreihait haben wir ja in österreich noch..

ausserdem ich hab meinen gewerbeschein vor drei jahren erhalten.. 2003 also: was ist mit dem beschluß von 1996???
 
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Betrifft: Reiki
Vorschrift 12-01/01-3050
Die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des §339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiöse Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlass vom 05.03.1996 (12-01/01-1451) hat Tätigkeiten, die der religiösen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung unterstellt.
Desweiteren ist nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll. Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine der Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.
Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.

Ich lese das anders: "Reiki" ist nicht bestimmt genug für die Gewerbeordnung. Es gehört am ehesten noch zur religiösen Sphäre, und dafür gibts kein Gewerbe. NIEMAND kriegt für Reiki eine Gewerbeberechtigung.

Auf die Ärzte wird nur "im Übrigen" verwiesen. Zuerst wird geschrieben, dass "Reiki eine Reinigung bewirken soll", dh, dieser Effekt wird grundsätzlich angezweifelt. Sollte es ihn aber geben, dann wären die Ärzte zuständig.
ChrisTina, teilst du diese Einschätzung?

Von welcher Behörde ist denn dieser Erlass?
 
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