Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Von welcher Behörde ist denn dieser Erlass?
Kann ich dir leider nicht sagen. Er hats zwar gesagt, habs mir blöderweise nicht aufgeschrieben und leider schon wieder vergessen. Es sind heute noch so viele andere Dinge zu erledigen gewesen. Ich werde jetzt aber nicht noch einmal dort anrufen.
ja - so in etwa - meine Interpretation:Ich lese das anders: "Reiki" ist nicht bestimmt genug für die Gewerbeordnung. Es gehört am ehesten noch zur religiösen Sphäre, und dafür gibts kein Gewerbe. NIEMAND kriegt für Reiki eine Gewerbeberechtigung.
Auf die Ärzte wird nur "im Übrigen" verwiesen. Zuerst wird geschrieben, dass "Reiki eine Reinigung bewirken soll", dh, dieser Effekt wird grundsätzlich angezweifelt. Sollte es ihn aber geben, dann wären die Ärzte zuständig.
ChrisTina, teilst du diese Einschätzung?
Es gibt - und gab noch nie - einen Gewerbeschein für Reiki (siehe auch letztes Zitat ;-) zumindest nicht seit 1996.Betrifft: Reiki
Vorschrift 12-01/01-3050
Die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des §339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiöse Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlass vom 05.03.1996 (12-01/01-1451) hat Tätigkeiten, die der religiösen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung unterstellt.
Sprich - Reiki is HumbugDesweiteren ist nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll.
Wenns kein Humbug wäre, würde es unters Ärztegesetz fallen. Was aber er aus dem Grund nicht tut, weils wissenschaftlich nicht bewiesen ist.Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine der Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.
Darfs aber eh schon seit 1994 nicht - und wurde auch nie erteilt. Es gibt keinen Gewerbeschein *Reiki*.Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.
diese Aussage ist nich dezitiert Reiki, weil Reiki anscheinend als Giftausleitung aus dem Körper definiert ist bei den zusändigen Stellen.==> durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Handauflegen der Hände an bestimmten Körperstellen mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehaltenen Tätigkeiten wie insbesondere Massagetechniken, die vergleichbar Akupressur, Shiatsu und Cranio Sacral Balancing sind bzw. infolge Wärmeentwicklung und damit verbundener Optimierung der Durchblutung von Muskulatur oder einer der Massage oder de Schönheitspflege gleichkommenden Effekt erzielen oder von solchen Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe bzw. den Kosmetikern vorbehaltenen Kenntnisse der Hygiene erfordern
Kann ich dir leider nicht sagen. Er hats zwar gesagt, habs mir blöderweise nicht aufgeschrieben und leider schon wieder vergessen. Es sind heute noch so viele andere Dinge zu erledigen gewesen. Ich werde jetzt aber nicht noch einmal dort anrufen.
das war wiedermal mein Stichwort: was meinst du mit In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ???D.h. ich darf Reiki anbieten und unentgeltlich machen - aber ich darf kein Geld dafür verlangen, weil Geld verlangen = gewerbliche Tätigkeit. In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ;-)
Genau das - dass freie Spenden nix mit Gewerbe zu tun haben, aber wenn sie ein gewisses Maß übersteigen sehr wohl das FA interessieren könnten.das war wiedermal mein Stichwort: was meinst du mit In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ???
ich frag mich was das FA damit zu tun hat?
imho gehts da nur um Einkommensgrenzen, die reguliert werden bzw. Einstufun in Betriebskennzahlen (was ja wurscht ist) um dann Einkommenssteuer abzuführen. Mit gewerbergulierung hat das imho nix zu tun...
was meinst du da genau?