Reiki nur mehr für Ärzte...

ja pelisa wie ich auch geschrieben habe,,
also.

icg darf reiki frei anbeiten..
ohne einschränkung weils lt ärztekammer eh net wirkt..
 
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also nochmal ich glaube nicht, daß es strafbar ist, reiki anzubieten.. grob gesagt, wenn ich gewisse regeln beachte..
ich darf nicht therapie schreben, die bahendlungen nicht behandlungen nennen, keine heilversprcehn abgeben, keine diagnisen stellen und nicht wie ein arzt auftrerten, wenn ich keiner bin..
aber den begriff reiki zu verwenden, ist nach dem was du geschrieben hast, NICHT verboten..
 
Kann ich dir leider nicht sagen. Er hats zwar gesagt, habs mir blöderweise nicht aufgeschrieben und leider schon wieder vergessen. Es sind heute noch so viele andere Dinge zu erledigen gewesen. Ich werde jetzt aber nicht noch einmal dort anrufen.

Nein, das wäre zuviel Mühe. Stehts nicht auf dem Schriftstück?
 
Ich lese das anders: "Reiki" ist nicht bestimmt genug für die Gewerbeordnung. Es gehört am ehesten noch zur religiösen Sphäre, und dafür gibts kein Gewerbe. NIEMAND kriegt für Reiki eine Gewerbeberechtigung.

Auf die Ärzte wird nur "im Übrigen" verwiesen. Zuerst wird geschrieben, dass "Reiki eine Reinigung bewirken soll", dh, dieser Effekt wird grundsätzlich angezweifelt. Sollte es ihn aber geben, dann wären die Ärzte zuständig.
ChrisTina, teilst du diese Einschätzung?
ja - so in etwa - meine Interpretation:
Betrifft: Reiki
Vorschrift 12-01/01-3050
Die Tätigkeit "Reiki" wird dem Bestimmtheitsgebot des §339 Abs.2 GewO 1994 nicht gerecht. Diese Tätigkeit scheint vor allem auf religiöse Vorstellungen zurückzugehen, die am ehesten als pantheistisch zu bezeichnen sind. ("Reiki wird als jene Kraft definiert, die in allen Dingen der Schöpfung wirkt und lebt.") Der Erlass vom 05.03.1996 (12-01/01-1451) hat Tätigkeiten, die der religiösen Sphäre angehören, nicht der Gewerbeordnung unterstellt.
Es gibt - und gab noch nie - einen Gewerbeschein für Reiki (siehe auch letztes Zitat ;-) zumindest nicht seit 1996.

Das ist auch der Unterschied zwischen WKO und BH - wenn ich einen Reiki-Gewerbeschein lösen will - die WKO kennt die Umschreibung mit dem Handauflegen - die BH hält sich an ihre Vorschriften - nd Fakt ist, für Reiki gibts keinen Gewerbeschein ;-)

Desweiteren ist nicht nachvollziehbar, auf welche Weise durch die Tätigkeit "Reiki" eine Reinigung des Körpers von Giften bewirkt werden soll.
Sprich - Reiki is Humbug

Eine Reinigung des Körpers von Giftstoffen wird im übrigen als eine der Ärzten vorbehaltene medizinische Tätigkeit anzusehen sein.
Wenns kein Humbug wäre, würde es unters Ärztegesetz fallen. Was aber er aus dem Grund nicht tut, weils wissenschaftlich nicht bewiesen ist.

Für die Tätigkeit "Reiki" darf daher keine Gewerbeberechtigung erteilt werden.
Darfs aber eh schon seit 1994 nicht - und wurde auch nie erteilt. Es gibt keinen Gewerbeschein *Reiki*.

Oder was glaubt ihr, was der Grund war für
==> durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Handauflegen der Hände an bestimmten Körperstellen mit Ausnahme der den reglementierten Gewerben der Massage und Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehaltenen Tätigkeiten wie insbesondere Massagetechniken, die vergleichbar Akupressur, Shiatsu und Cranio Sacral Balancing sind bzw. infolge Wärmeentwicklung und damit verbundener Optimierung der Durchblutung von Muskulatur oder einer der Massage oder de Schönheitspflege gleichkommenden Effekt erzielen oder von solchen Tätigkeiten, die dem Massagegewerbe bzw. den Kosmetikern vorbehaltenen Kenntnisse der Hygiene erfordern“
diese Aussage ist nich dezitiert Reiki, weil Reiki anscheinend als Giftausleitung aus dem Körper definiert ist bei den zusändigen Stellen.

So, dies war die eine Seite - für Reiki gibt es keine Gewerbeberechtigung.

Ich kann daher von dieser Seite Reiki problemlos anbieten.

ABER

Jede gewerbliche Tätigkeit erfordert einen Gewerbeschein - oder muss bei den Freiberuflern oder den Neuen Selbständigen geregelt sein.

D.h. ich darf Reiki anbieten und unentgeltlich machen - aber ich darf kein Geld dafür verlangen, weil Geld verlangen = gewerbliche Tätigkeit. In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ;-)

Ansonsten darf ich keine Diagnosen stellen, niemanden therapieren und keine Heilversprechen abgeben, weil das ist wieder den Ärzten vorbehalten. EnergethikerInnen müssen auch explizit darauf hinweisen, dass ihre arbeit keinen Arzt ersetzt. Ein gutes Formular, welches man sich vom Klienten unterschreiben lassen - und sich dadurch absichern - kann findet sich auf Dr. Manfred Schiftners Homepage

PS: Dies alles setzt voraus, dass das Handauflegen bei der Hilfestellung nicht wieder herausgeflogen ist - was ich persönlich noch immer anzweifle !!!!!!
 
sehr gut rechercheirt:)
anber wie die WKO sagt fürs handauflegen darf ich geld verlangen..
also befinden wir usn in einer grauzone.würd ich sagen..
drenn lt auskunft der WKO fällt reiki unter den begriff :sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Handauflegen der Hände an bestimmten Körperstellen
der begriff reiki ist eben sehr verwaschen verwendet. da liegt schon ein problem..nicht nur im rechtlichen bereich

alles liebe
thomas
 
Kann ich dir leider nicht sagen. Er hats zwar gesagt, habs mir blöderweise nicht aufgeschrieben und leider schon wieder vergessen. Es sind heute noch so viele andere Dinge zu erledigen gewesen. Ich werde jetzt aber nicht noch einmal dort anrufen.

hi in die runde,

lesen den thread aufgrund eines hinweises von lobkowitz nun doch mit;
also sorry, ich versteh nicht, dass man sich bei so wichtigen dingen keinen namen notiert bzw vergisst.
das soll aber jetzt kein vorwurf sein !!!

ich werde dem genauer nachgehen, mich erkundigen,
mit genauer behörde, aktenzahl, name, etc.
(für den raum wien halt)

winke in die runde
die lilaengel
 
D.h. ich darf Reiki anbieten und unentgeltlich machen - aber ich darf kein Geld dafür verlangen, weil Geld verlangen = gewerbliche Tätigkeit. In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ;-)
das war wiedermal mein Stichwort: was meinst du mit In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ???

ich frag mich was das FA damit zu tun hat?
imho gehts da nur um Einkommensgrenzen, die reguliert werden bzw. Einstufun in Betriebskennzahlen (was ja wurscht ist) um dann Einkommenssteuer abzuführen. Mit gewerbergulierung hat das imho nix zu tun...

was meinst du da genau?
 
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das war wiedermal mein Stichwort: was meinst du mit In wie weit ich freie Spenden nehmen darf unterliegt dann wieder dem Finanzamt ???

ich frag mich was das FA damit zu tun hat?
imho gehts da nur um Einkommensgrenzen, die reguliert werden bzw. Einstufun in Betriebskennzahlen (was ja wurscht ist) um dann Einkommenssteuer abzuführen. Mit gewerbergulierung hat das imho nix zu tun...

was meinst du da genau?
Genau das - dass freie Spenden nix mit Gewerbe zu tun haben, aber wenn sie ein gewisses Maß übersteigen sehr wohl das FA interessieren könnten.
 
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