Hallo wolfsfrau, Ich habe das gleiche problem wie sie, ich weis nicht ob den betrag zahlen soll oder nicht.
Ich bin nicht volljährig habe mich aber auf dieser seite regristriert.
Nun habe ich eine mahnung bekommen:eider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE25-104438 vom 11.09.2008 feststellen.
Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen.
Sollten Sie inzwischen gezahlt haben,
so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
6 - Monatszugang Lyrics-finden.com: 59,95 Euro
Zahlungsbetrag: 59,95 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank
www.Lyrics-finden.com.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens,
Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich,
vgl. § 312d Abs. 3 BGB. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und auf der Seite Lyrics-finden.com jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dort unter II.2. sowie II.7. wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich
über die Entgeltlichkeit des Dienstleistungsvertrages informiert:
"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet
(Entgelt). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und
unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig."
Hinweis:
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere
Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen
Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer Disposition.
Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum
02.10.2008