Rechnung aus dem Internet

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Frater schon gut, du hast vollkommen recht, Romane schreiben ohne Ende (warum eigentlich nicht 2seitig) beeindruckt ausserordentlich und zeigt absolut deine Kompetenz:klo: die Thematik betreffend!:lachen:
 
ich denke, das Wichtigste ist eh, dass man sich von denen keine Angst einjagen lässt...sonst hat man verloren.

ich wurde mal beim Schwarzfahren erwischt, doch in meinem Ausweis war die Adresse etwas unleserlich, so dass der Kontrolleur eine falsche Hausnummer notierte und warum er meinen Namen falsch schrieb, weiss ich nicht, jedenfalls bekam ich dann eines Tages den Brief von dem Verkehrsunternehmen. Ich antwortete mit der Frage, ob sie wirklich mich meinen? Ich hatte weder widersprochen, noch sonstwie deutlich gemacht, dass ich mir die Fahrdienstleistung NICHT erschlichen hätte (ich bin ja nicht geschlichen, sondern mit erhobenem Haupt gefahren) - auf jeden Fall hat das Unternehmen (obwohl sie sogar meine PersoNummer notiert hatten) von ihrer Forderung abgesehen und ich musste die 60 DM nicht bezahlen.

Inzwischen fahre ich nicht mehr schwarz, weil ich nun in einer Gegend wohne, in der der Öffentliche Nahverkehr sogar bezahlbar ist (im Gegensatz zu der Region, wo ich damals lebte).
 
Frater schon gut, du hast vollkommen recht, Romane schreiben ohne Ende (warum eigentlich nicht 2seitig) beeindruckt ausserordentlich und zeigt absolut deine Kompetenz:klo: die Thematik betreffend!:lachen:

Dass Du eigentlich nur Dich selbst demontierst, merkst Du aber schon, oder? Ich wollte Dir dabei fairerweise nicht behilflich sein, aber langsam gehst Du mir auf den Geist.

Achja, der Brief ist übrigens ein Musterbrief vom Verbraucherschutz, den ich damals auf die Schnelle reinkopiert hatte. Er stammt nicht von mir.

Nein, es kommt nicht auf die Länge an, habe ich auch nie behauptet.

In Deinem Brief steht leider nur: Ja, ich habe eine Leistung in Anspruch genommen, von der ich wußte (spätestens jetzt weiß), dass sie kostenpflichtig ist, aber ich werde nicht zahlen.

Im Musterbrief steht: Ja, ich habe eine Leistung in Anspruch, war in der irrigen Annahmen, dass sie kostenlos wäre und fechte deshalb meine Willenserklärung an (Grund: Irrtum/arglistige Täuschung).

Dass im Ergebnis oft nichts weiter geschieht, wenn man etwas macht, habe ich selbst oben geschrieben. Stichwort: Masseninkasso

Deine Kompetenz leitet sich also daher ab, dass Deine Schwester (Dein Bruder?) einen RA geheiratet hat?

Und nun lass mich bitte mit Deiner dümmlichen Rhetorik in Ruhe. Danke!
 
@ Frater und Thundercat.

In diesem Thread geht es nicht um eure Egos.
Könntet Ihr das bitte wo Anders austoben?

Wenn Ihr euch da nicht einig werden könnt wo Ihr den Blödsinn austauscht, übernehme ich Das gerne für Euch.
 
hmm, ist mir auch schon mal passiert. musste nur meine mail adresse eingeben und es stand NIERGENDS (ganz sicher), dass ich was zahlen muss. nach der 1. rechnung per mail (was für mich schon nicht ok war) habe ich einfach mal meine E-mail adresse gelöscht und das problem war gelöst. habe nun sicher schon 3 jahre oder länger nichts mehr gehört =D
 
Der 1. aus unserer Familie, der reingefallen ist, war unser Sohn - Formulierung eindeutig: Verschicken Sie kostenlos sms, melden Sie sich an.
Also eindeutig irreführender Text: sms verschicken kostenlos und irgendwo am Ende der AGB´s steht dann, ätsch... 59,90.
Nach Mahnungen usw. haben wir zunächst einen vorforumulierten Brief der Verbraucherberatung geschickt, dann kam die nächste Mahnung, da haben wir durch die Verbraucherberatung (Anwalt) einen Brief schicken lassen (kostete 19,- Euro, obwohl die Leute bei der Verbraucherberatung uns gesagt haben, wir könnten es auch auf sich beruhen lassen und abwarten) und danach kam nichts mehr.

Als ob das nicht Blödheit genug war, habe ich mich dann ca. 1 Jahr später bei Fabrikverkauf.com angemeldet - stand auch eindeutig: Melden sie sich kostenlos an! - dann anklicken der AGB´s...
habe dann im Netz nach Infos gesucht - und einfach per mail widersprochen. Danach kamen noch 2 Mahnungen, die letzte von Katja Günther, Anwältin, die dann 2 oder 3 Tage später auch im Fernsehbericht über diese Abzocke genannt wurde.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile in der gesamten Angelegenheit, da die Firmen alle der gleichen "Gesellschaft" gehören...
Also ich habe erstmal gar nichts mehr unternommen und warte weiter ab, denn die mahnen unter Umständen sogar weiter, wenn gezahlt worden ist. In Einzelfällen haben die Leute aus Angst sogar 2 x gezahlt in der Hoffnung, dass sie dann das zuviel gezahlte Geld zurückbekommen.
Nach deutschem Recht soll es so sein, dass die ihre Forderung letztendlich nur durch einen Mahnbescheid erzwingen können, das ist bisher aber noch nie geschehen - und gegen den Mahnbescheid kann ich dann Widerspruch einlegen und die Firma bzw. die Anwältin ist dann gezwungen, ihren Anspruch nachzuweisen.
So ist mein bisheriger Wissensstand. Also - gar nix machen, oder schreiben ist egal. Nur, falls ein Mahnbescheid ergehen sollte, dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Liebe Grüße die "zweimalschlaue" Bineken (die sich erstmal in den eigenen ...tern gebissen hat) :rolleyes:
 
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Hallo wolfsfrau, Ich habe das gleiche problem wie sie, ich weis nicht ob den betrag zahlen soll oder nicht.
Ich bin nicht volljährig habe mich aber auf dieser seite regristriert.
Nun habe ich eine mahnung bekommen:eider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE25-104438 vom 11.09.2008 feststellen.
Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen.
Sollten Sie inzwischen gezahlt haben,
so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


6 - Monatszugang Lyrics-finden.com: 59,95 Euro

Zahlungsbetrag: 59,95 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)


Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Lyrics-finden.com.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens,
Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich,
vgl. § 312d Abs. 3 BGB. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und auf der Seite Lyrics-finden.com jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dort unter II.2. sowie II.7. wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich
über die Entgeltlichkeit des Dienstleistungsvertrages informiert:

"Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet
(Entgelt). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und
unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig."


Hinweis:

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere
Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen
Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer Disposition.


Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum

02.10.2008
 
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