A
Allegrah
Guest
"Volksverhetzung" 130 StBG, "Öffentliche Aufrufe zu Straftaten" §111 StGB
Ich rede von Gewalt, die mit Gewalt in diesem Moment abgewendet werden muss und somit durch Notwehr oder Nothilfe gerechfertigt ist.
Volksverhetzung ist so eine Gewalt.
Wenn du am Strassenrand stehst und beobachtest, wie einer einem anderen zur Gewalt gegen einen Dritten überreden versucht, ist das dann kein Notwehr oder Nothilfe, wenn du ihn aufzuhalten versuchst?
Ist es nicht egal, ob derjenige direkt gewalttätig wird, oder gerade dabei ist durch Propaganda einen anderen dazu anzustiften?
Indirekte Gewalt ist auch eine Gewalt.