Der Zentralbank eines Landes obliegt die Versorgung des Bankensystems mit Zentralbank- und Bargeld.
Die Zentralbank schöpft Zentralbankgeld einerseits über Kredite, die sie an die Geschäftsbanken gegen die Verpfändung von Sicherheiten, die notenbankfähig sein müssen, vergibt. Die von den Geschäftsbanken verpfändeten Wertpapiere (meist Schuldtitel) wurden häufig von Geschäftsbanken selber ausgegeben (sog. Emission).
Andererseits kann die Zentralbank Geld durch den Ankauf von Aktiva wie Devisen, Edelmetallen oder Wertpapieren von den Geschäftsbanken bzw. an den Börsen erzeugen (Offenmarktpolitik). Bei Liquidität zuführenden, d. h. zusätzliches Zentralbankgeld erzeugenden Geschäften erhalten die Geschäftsbanken Zentralbankgeld in Form von Guthaben auf Konten gutgeschrieben, die sie bei der Zentralbank unterhalten.
Die Zentralbank erhebt auf den von ihr an die Geschäftsbanken vergebenen Krediten die sogenannten Leitzinsen. Die bei der Kreditvergabe der Zentralbank an die Geschäftsbanken vergebenen Gelder werden der Zentralbank in Höhe der Leitzinsen verzinst.
Dieser Zinsaufwand der Geschäftsbanken ist ein Grund, warum sie von den Kreditnehmern für das ex nihilo (aus dem Nichts) geschaffene Kreditgeld höhere Zinsen als die Leitzinsen fordern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldschöpfung