Nun hab ich den Tierquäler angezeigt....

@Shimon1938
Harte Worte. Kann gut den Hintergrund deines Beitrags verstehen und stimme dir zu aber muss du gleich so aggressiv sein? Nicht böse gemeint.
Ich kann Shell verstehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, war die Person die angezeigt wurde vorher im Gefängnis oder hab ich da was falsch verstanden? Wenn ich so jemanden anzeigen würde wäre ich auch vorsichtig. In jedem anderen Fall bin ich auch für Offenheit.

shalom bighug,

verwchselst du nicht "bestimmheit" mit "aggressivität"???:confused:

shimon1938
 
Werbung:
Hallo Twisted Shell,

ich finde deine Aktion auch ganz toll. Bitte bleib am Ball. Der Veterinär ist verpflichtet, sich persönlich einen Eindruck über den Gesundheitszustandes des Hundes zu machen.

Vor einem halben Jahr saß bei uns in der Stadt ein Obdachloser mit einer sehr kranken und alten Hündin. Der Mann war sehr nett zu seinem Tier, aber man hatte das Gefühl, dass er die Situation nicht mehr überblicken konnte. Mein Mann rief daraufhin beim Veterinäramt an und schilderte den Fall.

Der Mann und sein Hund waren dort bekannt. Regelmäßig, auch durch die Sozialarbeiter einer Obdachloseneinrichtung, wurde ein Auge auf die beiden geworfen. Wir waren damals sehr angetan, dass schon so viele Menschen hier tätig geworden waren.

Sollten alle Stricke reißen, würde ich mich auch nicht scheuen, dass Tier aus seiner Lage zu befreien.

Tiere sind keine Sachen, sie werden durch besondere Gesetze geschützt.
( § 90 a 1.u.2.Satz. BGB )

Das vorenthalten von Wasser verstößt gegen das Tierschutzgesetz.


Ich drücke dir und dem Hundi ganz fest die Daumen dass alles gut wird.


LG Pengö
 
Hi Pengö!

Danke für die Info, besonders die mit dem Paragraphen ist sehr hilfreich für mich. Ich werde das mal nachschlagen, dann hab ich was in der Hand.

Super das ihr Eure Augen auch offenhalten und nicht wegschaut wenn einem Hund Unrecht angetan wird. Das freut mich sehr, es gibt nicht viele die sich um sowas kümmern. Die meissten ignorieren es und laufen weiter...

Ich werde abwarten was jetzt passiert. Wenn sich nichts tut, dann geh ich persönlich zur Polizei. Wenn die auch nichts machen, dann wird der Hund wohl eines morgens nicht mehr dasein, dann ist er wohl weggelaufen ;-)
 
shimon, beachte bitte, dass er wenigstens etwas tut! und nicht wie viele einfach wegschaut!



---

ich wünsche dir viel erfolg, shell, dass du dafür sorgen kannst, das es der hündin wieder besser geht und auch von anderen menschen gut versorgt wird.
 
Hallo Twisted Shell,



Hier noch § 2 des " deutschen " Tierschutzgesetzes

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

Leider weiß ich nicht aus welchem Land du kommst:confused:.

Aber soweit ich gehört habe, hat Österreich sogar ein besseres Tierschutzgesetz wie Deutschland.


Ja, es ist so wichtig, seine Augen nicht zu verschließen.


LG Pengö

.
 
Hallo Twisted Shell,

habe dir hier einen Auszug von der Site..........

http://www.tierschutzakademie.de/impressum0.html


kopiert-----
Eine quälerische Misshandlung im Sinne von § 17 Nr. 2b TierSchG liegt vor, wenn der Täter einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Sofern die quälerische Misshandlung nicht vorsätzlich begangen wurde, kommt eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG in Betracht.

Wie schon von anderen Usern erwähnt,...wenn es dir möglich ist und das Tier sich nicht in der Wohnung des Nachbarn befindet,...nimm ihn mit zum TA,...lass es anschauen und protokollieren und mach Bilder vom Aschenbecher mit Wasser,....vom allgemeinzustand(Fell-ect)

....nimm Zeugen mit und gehe direkt zum Herrn R. vom Veterinäramt deines Landkreises.
Sie sind verpflichtet sich den Hund anzusehen!!!!!..sonst machen sie sich selbst strafbar.

Der Tierschutz hat Kenntnis davon und handelt nicht...was ist das für ein Haufen von Wegsehern?

Kämpfe für den Hund,....nimm ihn zu dir wenn möglich....das Tier hat ein Recht auf artgerechte Haltung und vorallem ein Recht auf Liebe.

Bis alle Menschen begreifen das Tiere unsere Seeleverbundenen sind...müssen noch sehr viele Tiere mit ihrem Leben bezahlen.

Dasselbe gilt auch für alle Menschen, vorallem Kinder*

Respekt vor dir und deinem Mut...ich würde dasselbe tun...
vorallem mir den Heini mal persönlich vorknöpfen und im ganzen Haus Rabatz machen..damit alle Nachbarn zusammen etwas unternehmen. Greift er dich an....kannst du ihn anzeigen...verstehe eh nicht das wo er im Knast war sich der Tierschutz nicht um das Wohl des Tieres sich gekümmert hat,...da wars die beste Zeit das Tier von ihm zu befreien*

Sende dir noch mehr Mut, Kraft und Durchsetzungsvermögen...*

lg Seyla***
 
Werbung:
Ich glaub, ich würd auch einfach handeln unabhängig von der Konsquenz, ich würde den hund klauen, wenn es sein muss. Wäre mir total egal, was das gesetz da sagt. In solchen Notsituationen muss man nur noch tun. warscheinlich würde der typ das tier nicht mal vermissen. Scheint ja mehr eine last als eine Freude für ihn zu sein, sich um seinen hund zu kümmern!
Selbst wenn ich dafür verurteilt werden würde, ich könnte es nicht übers Herz bringen, wegzugehen und das Tier da zulassen und bis sämtlicher schriftkram und Bürokratie erledigt wären, das wäre der hund warscheinlich längstelendig verendet.
keinen tag länger würde ich es dem tier zumuten, so zu leben! Koste es was es wolle!!!:nudelwalk

Ich verstehe diesen Gedanken, allerdings nimmt sich dieser Mensch dann vielleicht wieder einen anderen Hund dem er dasselbe od. schlimmeres antut.
Das Gesetz kann ein Halteverbot verhängen (ja ich weis, bis das mal vorkommt.... :autsch:
 
Zurück
Oben