FIWA
Sehr aktives Mitglied
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- 11. März 2011
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- 12.983
Aufgrund einiger Threads, es wiederholt sich ja immer , fiel mir so ein bisschen was auf.
Der Slogan:
Die Ärzteschaft greift ja schon ein, wenn denen was nicht passt.
Stimmt so nicht, die können erst eingreifen, wenn mit Heilmethoden krankheitsspezifisch geworben wird. Denn Heilen, dürfen nur Mediziner und die dürfen nicht einmal so werben.
Jeder, der in dem Bereiche Medizin, Heilhilfsberufe, Psychologie, also alles was mit Krankheiten zu tun hat, ausgebildet ist, weiß das, unabdingbar. Selbst ein Umschiffen dieser Vorgaben, man kann es eigentlich nicht , kann die Zulassung kosten. Jeglicher Versuch.
Das ist der kleine Unterschied, der sofort ins Gesicht springt, wenn irgendjemand, kein Arzt, kein medizinisch Ausgebildeter, mit Werbeslogans zur irgendeiner Heilung krankheitsspezifisch um sich wirft. Derjenige hat dann null Ahnung, wenigstens null Ahnung von Medizin. Hat nie eine medizinische Ausbildung genossen. Uppps aber auch.
Der einzige Begriff, der freigegeben wurde, ist die Geistheilung, solange es nicht in die Felder der Krankheitslehre reinfällt. In dieser Zone darf agiert werden, die mit der genannten Einschränkung, sehr dünn ist.
Das ist nur einmal global gesehen, zum Begriff Heilen.
Noch schlimmer, wenn Tätigkeiten, unausgebildet, in Tätigkeitsfelder der Ausgebildeten reingreifen. Z.B. der beliebte Begriff, psychologische Lebensberatung. Na, da schreibt man doch dann einfach nur Lebensberatung und macht auf psychologisch. Ist doch klar. Da können dann die Abmahnungen folgen.
So, und nun wiederhole ich mich, taucht irgendwo mal eine Therapie auf, wo real die Möglichkeit besteht, dass sie krankheitsspezifisch anwendbar ist, macht die Medizin und Politik sofort zu und ermöglicht hier nur noch den Zugang für Ausgebildete in den Heilberufen. War schon immer so, wird immer so bleiben.
Nur so mal als Denkanstoss, was wirklich real übrig bleibt und bei dem Rest, immer bedenken, erst mal alles psychologisch, medizinisch abklären lassen, ansonsten handelt man grobfahrlässig.
Der Slogan:
Die Ärzteschaft greift ja schon ein, wenn denen was nicht passt.
Stimmt so nicht, die können erst eingreifen, wenn mit Heilmethoden krankheitsspezifisch geworben wird. Denn Heilen, dürfen nur Mediziner und die dürfen nicht einmal so werben.
Jeder, der in dem Bereiche Medizin, Heilhilfsberufe, Psychologie, also alles was mit Krankheiten zu tun hat, ausgebildet ist, weiß das, unabdingbar. Selbst ein Umschiffen dieser Vorgaben, man kann es eigentlich nicht , kann die Zulassung kosten. Jeglicher Versuch.
Das ist der kleine Unterschied, der sofort ins Gesicht springt, wenn irgendjemand, kein Arzt, kein medizinisch Ausgebildeter, mit Werbeslogans zur irgendeiner Heilung krankheitsspezifisch um sich wirft. Derjenige hat dann null Ahnung, wenigstens null Ahnung von Medizin. Hat nie eine medizinische Ausbildung genossen. Uppps aber auch.
Der einzige Begriff, der freigegeben wurde, ist die Geistheilung, solange es nicht in die Felder der Krankheitslehre reinfällt. In dieser Zone darf agiert werden, die mit der genannten Einschränkung, sehr dünn ist.
Das ist nur einmal global gesehen, zum Begriff Heilen.
Noch schlimmer, wenn Tätigkeiten, unausgebildet, in Tätigkeitsfelder der Ausgebildeten reingreifen. Z.B. der beliebte Begriff, psychologische Lebensberatung. Na, da schreibt man doch dann einfach nur Lebensberatung und macht auf psychologisch. Ist doch klar. Da können dann die Abmahnungen folgen.
So, und nun wiederhole ich mich, taucht irgendwo mal eine Therapie auf, wo real die Möglichkeit besteht, dass sie krankheitsspezifisch anwendbar ist, macht die Medizin und Politik sofort zu und ermöglicht hier nur noch den Zugang für Ausgebildete in den Heilberufen. War schon immer so, wird immer so bleiben.
Nur so mal als Denkanstoss, was wirklich real übrig bleibt und bei dem Rest, immer bedenken, erst mal alles psychologisch, medizinisch abklären lassen, ansonsten handelt man grobfahrlässig.