Tany
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bitte
siehst, war gar nicht so böse gemeint ..... und hat gar nicht weh getan.
Es ist doch eigentlich auch ganz einfach, wer helfen und somit auch Heilung krankheitsbezogen machen will, als Beruf und damit Kohle verdienen will, kann doch studieren, oder eine HP-Ausbildung machen.
Gibt doch dazu die Möglichkeiten, für jeden, sie/er muss nur wollen und ganz dolle an sich glauben.
Jeder kann das erreichen, was er will ..... wird doch vorgebetet .... also ran da.
Wer in der Ärzteschaft, in der Medizin was verändern will, muss da rein und das kann jeder schaffen.
da werd ich wohl eher geistheiler...das ist jetzt nicht wertend gemeint
Kann berufsmäßig auch problematisch werden, du muss immer nachweisen, dass von dir keine unmittelbare und mittelbare Gefahr für Patienten ausgeht.
Die Abgrenzung ist nicht ohne.
alles nicht so ganz einfach
naja bleibt das forum...
und eins ist ja sicher
hier darf man noch ...oder?
freie meinungsäusserung...wo sind da die grenzen...?
also was bleibt..mir übrig
man informiere sich selbst und bilde sich selbst aus...
da ist freiheit...für die akuten fälle geh ich zum arzt ...weiterhin
aber dann muss da freiheit sein...
und wann ich mich krank zu fühlen hab...bestimm ich auch
und was ich glaube sowieso...
und wenn dieser dann heilt...ja das kann schlimm enden ...
krieg ich ne abmahnung
so jetzt hab ich was bewusst fLSCH VERSTANDEN:::SCHON KLAR:::
so wirkt das aber irgendwie übersetzt auf mich...
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
§5 HeilprG
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.buzer.de/gesetz/4719/a65542.htm
Die Ausübung einer Heilkunde außerhalb des Heilpraktikergesetzes kann in Deutschland in Einzelfällen dann erlaubt sein, wenn eine unmittelbare, bzw. eine mittelbare Gefährdung des Patienten durch die Behandlungstätigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine unmittelbare Gefährdung ist gegeben, wenn durch die Behandlung selbst eine Schädigung des Patienten erfolgen kann. Eine mittelbare Gefährdung ist gegeben, wenn der Patient vom Besuch beim Arzt abgehalten wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilkunde
Zuerst mal sollten sich sowohl Ärzte als auch mögliche Patienten im klaren werden, warum überhaupt (körperliche) Krankheiten entstehen.Aufgrund einiger Threads, es wiederholt sich ja immer , fiel mir so ein bisschen was auf.
Der Slogan:
Die Ärzteschaft greift ja schon ein, wenn denen was nicht passt.
Stimmt so nicht, die können erst eingreifen, wenn mit Heilmethoden krankheitsspezifisch geworben wird. Denn Heilen, dürfen nur Mediziner und die dürfen nicht einmal so werben.
Jeder, der in dem Bereiche Medizin, Heilhilfsberufe, Psychologie, also alles was mit Krankheiten zu tun hat, ausgebildet ist, weiß das, unabdingbar. Selbst ein Umschiffen dieser Vorgaben, man kann es eigentlich nicht , kann die Zulassung kosten. Jeglicher Versuch.
Das ist der kleine Unterschied, der sofort ins Gesicht springt, wenn irgendjemand, kein Arzt, kein medizinisch Ausgebildeter, mit Werbeslogans zur irgendeiner Heilung krankheitsspezifisch um sich wirft. Derjenige hat dann null Ahnung, wenigstens null Ahnung von Medizin. Hat nie eine medizinische Ausbildung genossen. Uppps aber auch.
Der einzige Begriff, der freigegeben wurde, ist die Geistheilung, solange es nicht in die Felder der Krankheitslehre reinfällt. In dieser Zone darf agiert werden, die mit der genannten Einschränkung, sehr dünn ist.
Das ist nur einmal global gesehen, zum Begriff Heilen.
Noch schlimmer, wenn Tätigkeiten, unausgebildet, in Tätigkeitsfelder der Ausgebildeten reingreifen. Z.B. der beliebte Begriff, psychologische Lebensberatung. Na, da schreibt man doch dann einfach nur Lebensberatung und macht auf psychologisch. Ist doch klar. Da können dann die Abmahnungen folgen.
So, und nun wiederhole ich mich, taucht irgendwo mal eine Therapie auf, wo real die Möglichkeit besteht, dass sie krankheitsspezifisch anwendbar ist, macht die Medizin und Politik sofort zu und ermöglicht hier nur noch den Zugang für Ausgebildete in den Heilberufen. War schon immer so, wird immer so bleiben.
Nur so mal als Denkanstoss, was wirklich real übrig bleibt und bei dem Rest, immer bedenken, erst mal alles psychologisch, medizinisch abklären lassen, ansonsten handelt man grobfahrlässig.